"DVD zerkratzt, ab in den Knast", so könnte es allzu sorglosen Hörspielhörern bald ergehen, zumindest wenn man der neuen Gabriel Burns DVD Nr. 1 glaubt: Dort findet sich im Kleingedruckten auf der DVD am Ende des üblichen Copyright-Bla-Bla-Bla auch der Satz "Jede Beschädigung, Veränderung oder Nachdruck des Titels ist als Urkundenfälschung strafbar". Veränderung, Nachdruck, ok, das ist böse. Aber Beschädigung? Also könnte man durchaus diese Schlussfolgerungskette bilden: Hörer zerkratzt die DVD -> Hörer hat den Titel beschädigt -> Hörer hat sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht -> Hörer wird mit Gefängnis bis zu zehn Jahren betraft. Allerdings frage ich mich, wieso es sich bei einem Hörspieltitel um eine Urkunde handeln soll...