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Mittwoch, 6. Juli 2005, 16:31

Hörspiele downloaden

Hallo,
ich hab mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch:
Darf ich Hörspiele downloaden, die ich als Original besitze ( vorausgesetz sie haben keinen Kopierschutz)?
Ich würde meine Tapes nämlich gerne als mp3s archivieren, habe aber leider nicht die Zeit (und auch nicht die Lust) die alle zu "überspielen".

Gruß
wizzel
Dieser Beitrag wurde 143 mal editiert, zum letzten Mal von wizzel heute um 15:39.

Quercus

Wilddieb

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Wohnort: Brandenburg

Beruf: Förster, der jetzt Förster ist :-)

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2

Mittwoch, 6. Juli 2005, 19:58

hallo wizzel,
der besitz von sicherheitskopien ist in deutschland erlaubt
nur die aushebelung von kopierschutzmechanismen ist verboten

die frage, ob der erwerb von kopien aus dritter hand erlaubt ist, ist tatsächlich spannend. denn genau genommen handelt es sich ja nicht um kopien der eigenen werke. in wieweit man sicherheitskopien durch andere erstellen lassen darf und eventuell für diese dienstleistung auch noch bezahlt, ist mir nicht bekannt.

ich würde aber einmal pauschal behaupten, dass dieser besitz erlaubt ist.

ob allerdings die beschaffung erlaubt ist, weiß ich nicht. insbesondere bei der beschaffung über filesharing angebote wie etwa emule muss man ja bedenken, dass man während des downloads die dateien anderen auch zur verfügung stellt und dies ist ja bekanntlich verboten.

wie gesagt, das sind nur so ideen von mir, ich bin kein linksverdreher.

am sichersten wärst du vermutlich, wenn du einen tauschpartner hättest und mit diesem dierekt die konkreten hörspiel-sicherungen tauscht.

vielleicht findet sich ja ein wissender unter uns
"Du hast das Recht auf eine eigene Meinung, aber Du hast kein Recht auf eigene Fakten." Paul Romer

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William Shakespeare: "Wenn alle Leute nur dann redeten, wenn sie etwas zu sagen haben, würden die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren."