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"Mausarm" keine Berufskrankheit
Ein BGS-Beamter ist mit dem Versuch gescheitert, nach jahrelanger Arbeit am Computer einen "Mausarm" als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Er hatte sich am rechten Arm mehrfach operieren lassen und wurde schließlich in den Ruhestand versetzt.
Koblenz - Ein "Mausarm" kann nicht als Berufskrankheit eingestuft werden, urteilte heute das Verwaltungsgericht Koblenz. Damit wurde die Klage eines 45-jährigen Bundesgrenzschutz-Beamten gegen seinen Dienstherren abgelehnt. Das Gericht erklärte, die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit lägen bei ihm nicht vor.
Der Betroffene arbeitete nach Angaben des Gerichts seit 1989 fast ausschließlich am Computer. Seit 2002 schmerzte sein rechter Arm. Drei Operationen blieben erfolglos. Die Kosten der Behandlung musste er teilweise selbst tragen. Im Mai 2004 wurde der Beamte wegen einer chronischen Gelenkentzündung in den Ruhestand versetzt.
Vor Gericht forderte er die Übernahme der gesamten Heilkosten durch den Dienstherren und legte ein Gutachten vor, wonach vor allem die Bedienung der Computermaus seine Krankheit verursacht hatte. Dennoch blieb die Klage erfolglos.
Die Koblenzer Richter erklärten, eine Berufskrankheit liege nur dann vor, wenn der Beamte durch seine Tätigkeit der Gefahr einer bestimmten Krankheit besonders ausgesetzt worden sei. Davon könne hier keine Rede sein. Denn ein "Mausarm" sei nicht typisch für Computerbenutzer. Zudem gebe es im gesamten Bereich des Grenzschutzpräsidiums Koblenz mit 7.500 Beschäftigten keinen vergleichbaren Fall. Gegen das Urteil (Az: 2 K 1888/04.KO) ist Berufung zum Oberverwaltungsgericht Koblenz möglich.
[URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,333929,00.html]Spiegel Online[/URL]
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Original von Ska the Witch
Auch wenn das vielleicht (noch) keine typische Berufskrankheit ist!!