Also: bisher war es auf alle Fälle so, dass man das NICHT nachholen konnte.
Gerade bei den LVA-Prüfungen wird besonderes Augenmerk auf die geringfügig Beschäftigten gelegt, und wirklich alles von ihnen kontrolliert. v.a. wichtig sind immer noch die Stundenaufzeichnungen (obwohl die 15-Stundenregel pro Woche mittlerweile weggefallen ist) und diese Bescheinigung, dass man nicht einen zweiten entsprechenden Job bei einer anderen Firma bzw. Tochterfirma hat.
Wir hatten letztes Jahr wieder einmal LVA-Prüfung, und da meinte der Prüfer aber, dass man nur mit der Summe über das Jahr aufpassen müsste.
Sprich: wenn es einmal ein ganz klein wenig mehr wäre und im anderen Monat ein ganz klein wenig weniger, dann wäre das schon so in Ordnung.
Der Prüfer hatte uns nämlich empfohlen, einen festen Stundenlohn auszumachen und dann doch Monat für Monat abzurechnen.
Wir machen das aber weiterhin über die Pauschale und halten einfach die gearbeiteten Stunden etwas im Auge, damit auch keiner "übervorteilt" wird oder sich beschweren kann [bzw. dass sich auch niemand einfach auf die faule Haut legt und fürs Nichtstun die Pauschale einstreicht
]
Das ist jetzt bei den letzten beiden Prüfungen (also, seit dem ich das bei uns mache) so gut gegangen und daher werde ich dabei auch nichts ändern!
Um ehrlich zu sein, traue ich unserem letzten Prüfer aber nicht so recht über den Weg. Bei uns war nichts, aber auch gar nichts für ihn zu holen und er war am Ende sogar ein klein wenig säuerlich
.
Also, wie gesagt: mit ein bisschen mehr und ein bisschen weniger würde es wohl geschluckt werden.
Aber mit dem Nachholen von ganzen 5 Monaten wäre ich da (auch als Arbeitgeber) sehr vorsichtig.
Sollte dann im Nachhinein eine ungerechtfertigte Pauschalierung festgestellt werden, kann das ganz schön ins Auge gehen und die Nachzahlungen werden dann ganz schön hoch (da dann die gesamten Beiträge - also AN und AG - für die Gesamte Summe für das ganze Jahr anfällt).
Mein Tipp ist also: Hände weg vom "Nachholen" des Ausfalls, da man zu leicht in "Teufels Küche" kommen kann!
Alternativ vielleicht einmal bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft direkt nachfragen oder nachlesen. Aber ich denke, dass Du da leider auch keine für Dich positive Antwort erhalten wirst...