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Mittwoch, 25. Juli 2007, 14:06

400 EURO JOB-> wer kann helfen?

ich hab eine frage zu meinem 400 euro job-vielleicht kennt sich jemand hier besser aus, a´ls mein bekanntenkreis :harhar:

also..ich arbeite als brutto-aushilfe neben dem studium..kriege kein bafög mehr und bin als student selbstversichert.

ich habe einen 400 euro job, hab aber 5 monate ausgesetzt, also von 12 monaten dieses jahr vorraussichtlich 5 ohne einkommen.
kann ich diese 5 monate bis hzum ende des jahres nachholen, also die nächsten monate mehr arbeiten..oder ist es wichtig ,das ich monatlich meistens nicht groß über 400 euro komme?
oder zählt am ende des jahres ein gesamtbetrag, so das ich ohn e probleme jetzt mehr arbeiten kann?

freu mich über jede info :]

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Mittwoch, 25. Juli 2007, 15:07

Also: bisher war es auf alle Fälle so, dass man das NICHT nachholen konnte.

Gerade bei den LVA-Prüfungen wird besonderes Augenmerk auf die geringfügig Beschäftigten gelegt, und wirklich alles von ihnen kontrolliert. v.a. wichtig sind immer noch die Stundenaufzeichnungen (obwohl die 15-Stundenregel pro Woche mittlerweile weggefallen ist) und diese Bescheinigung, dass man nicht einen zweiten entsprechenden Job bei einer anderen Firma bzw. Tochterfirma hat.

Wir hatten letztes Jahr wieder einmal LVA-Prüfung, und da meinte der Prüfer aber, dass man nur mit der Summe über das Jahr aufpassen müsste.
Sprich: wenn es einmal ein ganz klein wenig mehr wäre und im anderen Monat ein ganz klein wenig weniger, dann wäre das schon so in Ordnung.
Der Prüfer hatte uns nämlich empfohlen, einen festen Stundenlohn auszumachen und dann doch Monat für Monat abzurechnen.
Wir machen das aber weiterhin über die Pauschale und halten einfach die gearbeiteten Stunden etwas im Auge, damit auch keiner "übervorteilt" wird oder sich beschweren kann [bzw. dass sich auch niemand einfach auf die faule Haut legt und fürs Nichtstun die Pauschale einstreicht ;)]

Das ist jetzt bei den letzten beiden Prüfungen (also, seit dem ich das bei uns mache) so gut gegangen und daher werde ich dabei auch nichts ändern!

Um ehrlich zu sein, traue ich unserem letzten Prüfer aber nicht so recht über den Weg. Bei uns war nichts, aber auch gar nichts für ihn zu holen und er war am Ende sogar ein klein wenig säuerlich :DD.

Also, wie gesagt: mit ein bisschen mehr und ein bisschen weniger würde es wohl geschluckt werden.

Aber mit dem Nachholen von ganzen 5 Monaten wäre ich da (auch als Arbeitgeber) sehr vorsichtig.

Sollte dann im Nachhinein eine ungerechtfertigte Pauschalierung festgestellt werden, kann das ganz schön ins Auge gehen und die Nachzahlungen werden dann ganz schön hoch (da dann die gesamten Beiträge - also AN und AG - für die Gesamte Summe für das ganze Jahr anfällt).

Mein Tipp ist also: Hände weg vom "Nachholen" des Ausfalls, da man zu leicht in "Teufels Küche" kommen kann!

Alternativ vielleicht einmal bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft direkt nachfragen oder nachlesen. Aber ich denke, dass Du da leider auch keine für Dich positive Antwort erhalten wirst... :(

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »knüxi« (25. Juli 2007, 16:15)


Tina

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Mittwoch, 25. Juli 2007, 15:57

Ich arbeite auch auf 400 Euro-Basis. Man darf grundsätzlich nicht die 400 Euro-Grenze für ein Monatsgehalt überschreiten. D.h. man kann nicht im nächsten Monat 600,-- machen, wenn man letzten Monat nur 200,-- verdient hat. Da wird wohl sehr genau geprüft, wie Knüxelchen schon sagte.

Bis vor 2 Jahren war ich selbständig auf 400 Euro-Basis tätig. Da ist es wiederum etwas anderes. Ich war damals im Saison-Geschäft tätig (Gartenarbeit) und konnte den Sommer über mehr arbeiten, da für mich dafür der Winter flachfiel. Das Ganze wurde dann zusammengerechnet und durch 12 geteilt. Das geht aber wie gesagt nur bei selbständiger Tätigkeit.

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Mittwoch, 25. Juli 2007, 16:14

Da ist mir noch etwas von unserer Prüfung eingefallen:
Die LVA prüft auch wirklich sehr intensiv nach, dass das Geld jeweils zum angegebenen Monat (mit dem entsprechenden Buchungs-Vermerk) überwiesen wird!

Es geht also auch nicht, dass jetzt (quasi rückwirkend) für die "fehlenden" 5 Monate Abrechnungen/Lohnzettel pro Forma ausgestellt werden und Dir das Geld in den restlichen 7 Monaten einfach mehr überwiesen wird.

Die prüfen da wirklich jedes Fitzelchen der Bank, der Kasse und der gebuchten Personalkonten der Buchhaltung/Lohnbuchhaltung durch.

Wir sind ja wirklich ein sehr kleiner Betrieb und haben - momentan - nur 2 geringfügig Beschäftigte (geprüft über die entsprechenden Jahre wurden 5 oder 6 Personen). Da geht die genaue Kontrolle natürlich relativ fix – gerade, da die Prüfer gezielt für die geringfügigem geschult und angesetzt werden.

Mir wäre es definitiv "zu heiß" da irgendwie etwas zu drehen..... und ich sage wirklich eher „Hände weg“!

5

Mittwoch, 25. Juli 2007, 16:54

danke für eure tipps,

ward ihr denn netto-aushilfe oder brutto-aushilfe?

ich bin ja extra als brutto-aushilfe eingestellt, damit ich nicht so genau auf die 400,--grenze achten muss.
aber wie das genau funktioniert, weiss ich halt nicht..kann man nun ab und an ein wenig mehr arbeiten..200,- oder so, oder kann ich auch mal ruhig doppeltes gehalt reinfahren...und wenn wie oft?

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Mittwoch, 25. Juli 2007, 16:58

Ich bin gar nicht geringfügig Beschäftigt, aber ich mache die Buchhaltung/bzw. Lohnbuchhaltung in der Firma meines Bruders (bin also direkt mit der Abrechnung beschäftigt und muß dann auch direkt mit den Prüfern der LVA "verhandeln" - und halte dan ggf natürlich auch den Kopf hin, wenn etwas schief laufen sollte!)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »knüxi« (25. Juli 2007, 17:08)


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Mittwoch, 25. Juli 2007, 17:01

Ach ja: ich denke, was Du als "Brutto-Aushilfe" bezeichnest, ist die sog. Pauschale Abrechnung, bei der der AG einfach alle Abgaben übernimmt und direkt an die Knappschaft abführen muß

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Mittwoch, 25. Juli 2007, 19:59

Zitat

Original von knüxelchen
Ach ja: ich denke, was Du als "Brutto-Aushilfe" bezeichnest, ist die sog. Pauschale Abrechnung, bei der der AG einfach alle Abgaben übernimmt und direkt an die Knappschaft abführen muß


und was sagt der fachmann zu dieser pauschalen abrechnung? ist das ein freischein für das nachholen vergangener monate? :confused:

9

Mittwoch, 25. Juli 2007, 20:04

Nö, eben gerade NICHT!

Da tritt Dir/Deinem Arbeitgeber die LVA spätestens bei der nächsten Prüfung gewaltig auf die Füße.

Daher sage ich ja "Hände weg" - Du wirst ziemlich sicher auf die Nase fallen [hatte ich aber - denke ich - auch in den letzten Beiträgen recht deutlich so geschrieben :confused: ]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »knüxi« (25. Juli 2007, 20:05)


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Donnerstag, 26. Juli 2007, 00:50

Also wenn ich das als AG richtig verstanden hab, dann kommen für mich beim Minijob die Kosten Anmeldung an die Knappschaft zu und alle Minijobs zusammen dürfen im Monat nicht über 400 EUR kommen. Von was anderem war da nicht die Rede. 400-800 EUR Nebenverdienst ist imho schon die Gleitzone für geringfügige Beschäftigung.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Zitat

Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.

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Donnerstag, 26. Juli 2007, 06:32

Ja, von 400 - 800 € gibt es dann die sog. Übergangs-Regelungen, bei der dann aber schon andere Abzüge fällig werden (und die Pauschalierung greift da dann NICHT mehr, soweit ich das jetzt richtig im Kopf hab`). Darauf haben wir uns bisher bewußt noch nicht eingelassen. Entweder 400€ - Grenze und ganz "normal" mit allen Abgaben etc....!