Hallo Ska! Hier ein kleiner Text zur Info:
Schöffe am Schöffengericht
Das Schöffengericht, das aus dem Richter als Vorsitzenden und zwei Schöffen besteht, ist für Strafsachen zuständig, über die der Richter allein nicht entscheiden kann. Es handelt sich hierbei vor allem um Delikte, bei denen das Strafmaß über sechs Monate beziehungsweise in bestimmten Fällen über ein Jahr hinausgehen kann.
Der Schöffe ist ein Laienrichter ohne juristische Vorbildung. Er über während der Hauptverhandlung im Schöffengericht das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter aus.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Abgesehen von wenigen im Gerichtsverfassungsgesetz genannten Ausnahmen ist jeder deutsche Staatsbürger vom 25. Lebensjahr an verpflichtet, die Berufung zum Schöffen anzunehmen und dieses Amt auszuüben. Das Berufungsverfahren beginnt bei den Gemeinden, die in jedem vierten Jahr Vorschlagslisten für Schöffen aufstellen. Diese Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf oder sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Über die Aufnahme in die Liste entscheidet der Gemeinderat. Danach wir die Liste eine Woche lang zur Einsicht aufgelegt. Dadurch wird den Einwohnern Gelegenheit gegeben, gegen Vorschläge Einspruch einzulegen.
Nach Ablauf der öffentlichen Auflegung wir die Vorschlagsliste dem Amtsgericht zugeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss aus den gemeindlichen Vorschlagslisten die Schöffen für die nächsten vier Jahre.