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Zitat
Domain wikipedia.de derzeit außer Betrieb
Liebe Freunde Freien Wissens,
durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.
Wir lassen derzeit durch unsere Rechtsanwälte alle möglichen Schritte prüfen, um Ihnen schnellstmöglich wieder einen unkomplizierten Zugang zur freien Enzyklopädie Wikipedia zu bieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen bis auf Weiteres keine weiteren Stellungnahmen in dieser Sache abgeben werden.
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 18. Januar 2006
Quelle: www.wikipedia.de
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Berlin (Deutschland), 19.01.2006 – Zurzeit ist über die Domain wikipedia.de nicht wie gewohnt die deutschsprachige Wikipedia zu erreichen. Derzeit ist beim Aufruf der Domain nur eine Außerbetriebsnachricht des „Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.“ zu sehen.
Wikimedia Deutschland erklärt dazu, dass durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung dem Verein untersagt wurde, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (de.wikipedia.org) weiterzuleiten.
Derzeit werde geprüft, wie die bisherige Weiterleitung zur Enzyklopädie Wikipedia wieder hergestellt werden kann, so Wikimedia Deutschland weiter. Der Zugriff über de.wikipedia.org funktioniere natürlich weiterhin.
Im englischsprachigen Wikipedia-Artikel über den 1998 verstorbenen Hacker Tron wurde über einen Zusammenhang spekuliert. Dessen Eltern hatten ebenfalls vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine einstweilige Verfügung gegen den Wikipedia-Betreiber „Wikimedia Foundation“ erwirkt, den Namen ihres Sohnes nicht zu nennen.
Um 10:05 Uhr MEZ meldete die Internet-Nachrichtenseite „golem.de“, Wikimedia Deutschland habe diesen Zusammenhang ihnen gegenüber bestätigt. Der Verein wolle gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen.
Quelle: wikipedia.org
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »JackSparrow« (19. Januar 2006, 20:54)
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Original von Qanik
Tja, mysteriös... damit haben seine Eltern jetzt erreicht, daß noch mehr Leute den Artikel über Tron lesen.
Aber vielleicht war ja auch genau das die Absicht?
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Wikipedia darf deutsche Domain wieder nutzen
Ab sofort darf Wikipedia.de seine Nutzer wieder zur freien Internet-Enzyklopädie wikipedia.org weiterleiten. Laut dem Anwalt des Vereins, hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg dem Antrag auf Vollstreckungsschutz des deutschen Wikipedia-Vereins Wikimedia Deutschland e.V. stattgegeben.
Wie wir gestern berichteten, hatten die Eltern des 1998 verstorbenen Hackers "Tron" hatten eine einstweilige Verfügung erwirkt, da in einem Wikipedia-Eintrag sein echter Name genannt worden war. Die Interessen von Wikipedia an der Bereitstellung der Beiträge seien im konkreten Fall höher zu bewerten als die postmortalen Namensrechte der Antragsteller, so die Richter in ihrer Entscheidung.
Der Verein will die Weiterleitung schnellstens wieder ermöglichen. Doch ganz ausgestanden ist das Urteil natürlich noch nicht, da der Beschluss zum Vollstreckungsschutz erst einmal nur bis zur Entscheidung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung steht. Die Sache soll bereits in den kommenden 14 Tagen verhandelt werden.
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Original von Sledge_Hammer
wikipedia veröffentlicht einen artikel über den hacker "tron"
daraufhin klagen dessen eltern, weil ihnen da was net passt (der real-name genannt wird)
wikipedia muss den link kappen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JackSparrow« (20. Januar 2006, 19:45)
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Tron, troff, Treffer
Rummel um einen Wikipedia-Eintrag
| 20.01.06, 20:13 Uhr |
Einen Tag lang war die Webseite www.wikipedia.de nicht erreichbar. Diese Website, die selber keine Inhalte enthält, sondern nur nach de.wikipedia.org weiterleitet, musste nach einer einstweiligen Verfügung einstweilig deaktiviert werden.
Weitere Informationen
Von Detlef Borchers
Diese einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg untersagte dem Eigentümer Wikimedia Deutschland e.V. die Weiterleitung zur eigentlichen Website, die in den USA beheimatet ist. Dort wird die Wikipedia von der Wikimedia Foundation betrieben: Eine zweite einstweilige Verfügung ist auf den Weg in die USA und versucht dort, de.wikipedia.org zu deaktivieren.
Rund 350 000 deutsche Lexikoneinträge sollten nach dem Willen eines Berliner Richters so lange gesperrt sein, bis ein einziger Name im Eintrag „Tron (Hacker)“ aus dem Lexikon entfernt ist. Mehr noch: die deutsche einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation im amerikanischen St. Petersburg erstreckt sich auch auf die englische Variante des Lexikons, weil hier ebenfalls der Name genannt ist. Auf Antrag des Anwalts der Wikimedia Deutschland wurde die Weiterleitungssperre aufgehoben. Das Gericht stimmte der Auffassung des Anwaltes zu, dass die Sperre des gesamten Lexikons unverhältnismäßig sei und gab dem Antrag auf Vollstreckungsschutz der einstweiligen Verfügung statt.
Hintergrund der bizarren Vollsperrungs-Versuche ist eine Auseinandersetzung um den bürgerlichen Namen des jungen Hackers, der im Oktober 1998 gestorben ist. Ob sein Tod ein Selbstmord war oder ein Mord, darüber diskutiert die Hackerszene bis heute. Ein im Lübbe-Verlag erscheinender Roman „Offenbarung 23", in dem der bürgerliche Name des Toten auftaucht, war Anlass für einen Protest der Eltern, die die Namensnennung als Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener interpretieren. Der Verlag wehrte die einstweilige Verfügung mit dem Hinweis ab, dass die Wikipedia den bürgerlichen Namen im Eintrag „Tron (Hacker)“ nennt. Darum musste gegen die Wikipedia vorgegangen werden.
Juristisch gesehen sind die einstweiligen Verfügung gegen die Wikimedia Deutschland e.V. und die Wikimedia Foundation keine Ruhmestat der deutschen Justiz. Zum Einen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, der bei einer einstweiligen Verfügung beachtet werden muss: Wenn alle 350 000 deutschen Einträge des beliebten deutschen Volkslexikons wegen eines bürgerlichen Namens in einem Lemma gesperrt bleiben müssen, ist das unverhältnismäßig. Zum Anderen hat der Richter das postmortale Persönlichkeitsrecht sehr weit ausgelegt. Dieses Recht, das die Eltern in Anspruch nehmen, kollidiert mit der Rechtssprechung über „absolute Personen der Zeitgeschichte", bei denen ein öffentliches Interesse an ihrem Leben besteht. Gerade weil die Hackerszene in ihrer Geschichtsschreibung auf www.tronland.net Tron als junges Genie verehrt, rechtfertigt dies die öffentliche Aufklärung über das Leben und Sterben des Hackers, wie sie die Wikipedia betreibt. So kommt ein Jurist in seinem Blog zu dem Schluss: „Da in dem streitbefangenen Artikel bei Wikipedia weder unwahre Tatsachen noch beleidigende Inhalte oder Geheimnisse des Verstorbenen preisgegeben wurden, muss im vorliegenden Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinter dem Recht der Gesellschaft, über wichtige Geschehnisse der Zeitgeschichte umfassend informiert zu werden, zurücktreten.“
Menschlich gesehen ist die Auseinandersetzung für die Eltern eine erneute Belastung. Mit der spektakulären einstweiligen Verfügung ist die Sache wieder in der Welt, über die sie den Mantel des Vergessens ausbreiten wollten – oder auch nicht: Bereits Mitte 1999 versuchte der Vater des toten Hackers, den Kampfnamen Tron als Marke schütze zu lassen. Derzeit soll ein Antrag laufen, der den Familiennamen zur schützenswerten Marke erklärt.
Mit der Auseinandersetzung um die Wikipedia ist die Geschichte aber noch lange nicht zu Ende: im deutschen Buchhandel kann man die Wikipedia-DVD erwerben, die ebenfalls den vollen Namen des toten Hackers nennt. Damit müsste der Zenodot-Verlag das nächste Ziel der juristischen Auseinandersetzung sein. Dieser hat bereits reagiert und den Anwalt der Eltern kontaktiert. Sollte der Verlag ebenfalls eine Verfügung bekommen, werde man für den dann entstehenden wirtschaftlichen Schaden die Mandantschaft im vollen Umfang in Haftung nehmen, heißt es in dem Schreiben. Denn im Gegensatz zur Abschaltung einer Web-Adresse der Wikipedia ist die Rücknahme und Neuproduktion einer DVD eine kostspielige Sache.
Kommentar
Von wegen stille Post. Der Fall Tron sorgt wieder einmal für einen großen Medienrummel. Mit dem Versuch, einen ihnen unliebsamen Eintrag in der Wikipedia zu sperren, haben sich die Eltern des Hackers Tron und ihre Berater einen Bärendienst erwiesen. Auf allen Medien-Kanälen wird über den Fall berichtet, besorgt die Frage gestellt, ob die beliebte Wikipedia diesen Ernstfall aushält. Doch der Fall Tron ist kein Fall der Wikipedia, die sein Leben und den Tod in der gebotenen Distanz ohne hämische Kommentare, ohne wilde Spekulationen abgehandelt hat. Der Fall Tron ist ein Betriebsunfall einer Gruppe deutscher Hacker, die einen der Ihren postmortem zur Lichtgestalt eines Datenreisenden erklären will, der das Opfer finsterer Machenschaften wurde. Für sie ist Trons Tod ein raffiniert als Selbstmord getarnter Mord von Geheimdiensten. Mit dieser Theorie erleichtern sie das Leben der Eltern, zu denen offenbar ein guter Kontakt besteht. Die Verschwörungstheorie vom Geheimdienstmord wird besonders im Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) gepflegt, obwohl der jugendliche Hacker Zeit seines Lebens kein Clubmitglied war. Zur erneuten Diskussion des Falles Tron und zur Auseinandersetzung um die Wikipedia veröffentlichte der CCC eine derart schiefe „Klarstellung", dass selbst eingefleischte Clubmitglieder verärgert waren: in ihren Blogs veröffentlichten prominente CCCler den bürgerlichen Namen von Tron und stellten sich damit demonstrativ hinter die Wikipedia.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JackSparrow« (22. Januar 2006, 20:11)