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Original von zackzarack
Vielleicht hat es ja auch was ganz anderes damit auf sich. Vielleicht nähern BMG und Kosmos sich ja an. Und BMG möchte die Ausgangslage nicht durch weitere Neuerscheinungen verschlechtern?
Zitat
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - I 20 U 175/06 (Verfügungsurteil; rkr.)
1. Die Urheberrechte an der Detektivserie “Drei drei ???” sind, soweit es um die Vermarktung in Deutschland geht, nach deutschem Urheberrecht zu prüfen. Damit spielen Instrumente aus dem US-Recht, wie etwa ein Rechterückfall nach 28 Jahren, keine Rolle für die urheberrechtliche Beurteilung.
2. Eventuelle Urheberrechte an der Detektivserie liegen nicht bei Sony BMG oder den Kindern des Autors Robert Arthur, sondern aufgrund eines wirksamen Testaments des Autors bei der University of Michigan.
3. Verlagsverträge aus den Jahren 1964 bis 1970 beziehen sich nicht auf Hörspielrechte.
Zitat
Original von xenman99
Zitat
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - I 20 U 175/06 (Verfügungsurteil; rkr.)
1. Die Urheberrechte an der Detektivserie “Drei drei ???” sind, soweit es um die Vermarktung in Deutschland geht, nach deutschem Urheberrecht zu prüfen. Damit spielen Instrumente aus dem US-Recht, wie etwa ein Rechterückfall nach 28 Jahren, keine Rolle für die urheberrechtliche Beurteilung.
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Original von xenman99
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - I 20 U 175/06 (Verfügungsurteil; rkr.)
1. Die Urheberrechte an der Detektivserie “Drei drei ???” sind, soweit es um die Vermarktung in Deutschland geht, nach deutschem Urheberrecht zu prüfen. Damit spielen Instrumente aus dem US-Recht, wie etwa ein Rechterückfall nach 28 Jahren, keine Rolle für die urheberrechtliche Beurteilung.
2. Eventuelle Urheberrechte an der Detektivserie liegen nicht bei Sony BMG oder den Kindern des Autors Robert Arthur, sondern aufgrund eines wirksamen Testaments des Autors bei der University of Michigan.
3. Verlagsverträge aus den Jahren 1964 bis 1970 beziehen sich nicht auf Hörspielrechte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cherusker« (12. Juni 2007, 20:34)
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Original von irina
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Original von xenman99
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - I 20 U 175/06 (Verfügungsurteil; rkr.)
1. Die Urheberrechte an der Detektivserie “Drei drei ???” sind, soweit es um die Vermarktung in Deutschland geht, nach deutschem Urheberrecht zu prüfen. Damit spielen Instrumente aus dem US-Recht, wie etwa ein Rechterückfall nach 28 Jahren, keine Rolle für die urheberrechtliche Beurteilung.
ich versteh ja nicht, wie das keine rolle spielen kann. skywise???
Zitat
Original von xenman99
Darin ging es um die Einstweilige Verfügung von Sony BMG gegen weitere Veröffentlichungen der Serie "Die drei ??? - Kids" durch den Kosmos Verlag.
Zitat
Original von Cherusker
Wenn die Rechte bei der University of Michigan liegen, fuer wen ist denn das nun gut? Kosmos oder Sony? Oder keiner?
Zitat
Diese gesamte Sache mit an. Die Fans muessen diesen bloeden Rechtsstreit ausbaden.
Zitat
Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.
Ein sinnvoller Beitrag. - Gibt es hier so etwas wie Gummi-Punkte?Zitat
Original von krumpfy
Lasst sie doch bitte sterben!
Zitat
Original von krumpfy
Lasst sie doch bitte sterben!
Krumpfy
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Original von Cherusker
Ich kann mich gar nicht mehr erinnern bei diesem Kuddelmuddel. Wenn die Rechte bei der University of Michigan liegen, fuer wen ist denn das nun gut? Kosmos oder Sony? Oder keiner? Soweit ich mich erinnere hat doch die Tochter einen Vertrag mit Kosmos aber die Tochter ist ja anscheinend nach deutschem Recht nicht im Besitz der Rechte. Also ist ja wohl entscheidend, mit wem die University of Michigan dann zusammenarbeitet. Ist das nicht SonyBMG? Wem steht die Uni denn naeher? SonyBMG oder Kosmos?
Zitat
Original von DRY
Sicher, dass es dabei wirklich um die drei ???-Kids ging? Meiner Erinnerung nach war das eine Einstweilige Verfügung gegen zwei reguläre Buchbände.
Zitat
12.06.2007 22:43
hitparade.ch
*****
...sehr gut...
...komisch, auf der offiziellen Seite wird angegeben, dass wegen Verhandlungen die Veröffentlichung verschoben wurde. Auch in den Foren habe ich keinen gefunden, der was anderes sagt.
Ich habe allerdings die CD bestellt und gestern erhalten ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Perry« (21. Juni 2007, 20:52)