Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CLH - Hoerspielforum und mehr. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 20. Januar 2006, 21:26

Wer hat bei Prominenten die Rechte an deren Bildern?

Hallo!

Ich wurde eben von einem Verlag angeschrieben, der ein Hörbuch über Marlene Dietrich veröffentlichte, dass wir das Cover bei uns runter nehmen sollen, da "Die Anwälte der Rechtsnachfolger von Marlene Dietrich und die Marlene Dietrich Collection GmbH" die Rechte an allen Bildern von Ihr bis einschließlich Karikaturen für sich geltend machen würden.
Da ich nicht weiß, wie rechtlich verlässlich die Bild-Quelle des Covers ist, habe ich dies auch gemacht. Prinzipiell kann ich mir aber nicht vorstellen, dass ein Prominenter die Rechte aller Bilder an sich hat. Wenn er mit eigener Zustimmung oder im öffentlichen Rahmen fotografiert wurde, denke ich, dass die Rechte beim Fotograf liegen, und Karikaturen kann man ja wohl mit Sicherheit nicht verbieten, so lange sie nicht beleidigend sind, oder?

Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit genauer aus. Würde mich jetzt nämlich einfach mal persönlich interessieren.

Gruß, Dirk

Sonderangebot: Eragon für 34.95 statt 39.50
CLH-Nutzer erhalten wie immer 10 % Rabatt auf alle nicht-preisgebundenen Hörbücher bei Eingabe von CLH ins Kommentarfeld bei der Bestellung

irina

kriseninterventionsteam

Beiträge: 10 470

Wohnort: sanatorium

Beruf: datenschutzbeauftragte

  • Nachricht senden

2

Freitag, 20. Januar 2006, 21:55

RE: Wer hat bei Prominenten die Rechte an deren Bildern?

bildrechtefragen, mein lieblingsthema! :D

Zitat

Original von echthoerbuch
Prinzipiell kann ich mir aber nicht vorstellen, dass ein Prominenter die Rechte aller Bilder an sich hat.

aller bilder? sehr unwahrscheinlich! aber an dem bild, um das es auf dem cover geht, kann durchaus besagter promi die rechte haben. er hat dann zwar nicht die urheberrechte, kann aber in absprache mit dem fotografen die alleinigen nutzungsrechte haben. wenn ein promi einen fotografen bestellt, um sich in einer fotosession vorteilhaft in szene zu setzen, dem fotografen ein heidengeld für diese auftragsarbeit zahlt (oder auch nicht) und ihm gleich noch die alleinigen nutzungsrechte abkauft (evtl. auch nachträglich), dann kann das sein.

Zitat

Karikaturen kann man ja wohl mit Sicherheit nicht verbieten, so lange sie nicht beleidigend sind, oder?

bei karikaturen halte ich es sogar für schwierig, beleidigende zu verbieten. wobei ich mich da nicht so auskenne. jedenfalls könnte man meines wissens selbst geschützte kunst abmalen ohne ärger zu kriegen, weil man selbst künstlerisch-kreativ tätig wird...

wobei ich die probematik nicht so richtig verstehe... seh ich das richtig: der verlag steht in rechtsstreit mit den rechtsanwälten der rechtenachfolger und muss die auflage wegen des covers einstampfen?

EDIT: ich will nur mal wieder betonen, dass ich hier berufserfahrungshalbwissen verbreite, für das ich keinelei garantie übernehme! :D
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

3

Freitag, 20. Januar 2006, 22:10

ist es net die frage, ob jemand eine "öffentliche person" ist? wenn imho das der fall ist, so hat er net automatisch die rechte auf die bilder, die von ihm gemacht wurden... (cover von produkten mal ausgenommen)
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


Dieser Beitrag wird 155 mal editiert werden, das letzte Mal von Sledge_Hammer: 05.08.2012, 10:37.

irina

kriseninterventionsteam

Beiträge: 10 470

Wohnort: sanatorium

Beruf: datenschutzbeauftragte

  • Nachricht senden

4

Freitag, 20. Januar 2006, 22:29

dabei gehts aber um persönlichkeitsrechte, nicht um nutzungs- oder urheberrechte, also nicht um das foto an sich, sondern um das motiv. du darfst personen von öffentlichem interesse ablichten, aber keine privatpersonen (es sei denn, in ner menschenmenge – sehr vereinfacht gesagt); von privatpersonen musst du dir ein sog. modell-release einholen, sonst können die wegen verletzung ihrer persönlichkeitsrechte klagen. (wobei ich glaube, dass es da letztens mal ein urteil bzgl. fotos von irgendeinem promi - prinzessin caroline?! - gegeben hat, die das etwas einschränkt.)

nichtsdestotrotz kann aber ein promi die alleinigen nutzungsrechte an einem foto / einer fotoserie haben, auch wenn er im licht der öffentlichkeit steht. je nach absprache mit dem urheber.
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

5

Freitag, 20. Januar 2006, 22:35

Ich weiß nicht, ob der Verlag selbst schon im Klinch liegt (Duo-Phon-Records), aber es scheint gerade eine Abmahnwelle wegen Marlene-Dietrich-Bildern generell zu geben, vielleicht war der Verlag nur einfach vorsichtig und hat auch an uns gedacht und mir Bescheid gegeben.

Ich gebe Dir aber Recht, Irina, speziell bei einem Cover sind die (Nutzungs-)Rechte noch komplexer und vor allem für mich nicht einsehbar. Daher war ich eben vorsichtig.
Wobei, selbst wenn der Verlag nicht die Rechte hätte, kann ich als jemand, der über das Hörbuch berichtet dann belangt werden? Egal, weg isses.

Gruß, Dirk

Sonderangebot: Eragon für 34.95 statt 39.50
CLH-Nutzer erhalten wie immer 10 % Rabatt auf alle nicht-preisgebundenen Hörbücher bei Eingabe von CLH ins Kommentarfeld bei der Bestellung

irina

kriseninterventionsteam

Beiträge: 10 470

Wohnort: sanatorium

Beruf: datenschutzbeauftragte

  • Nachricht senden

6

Freitag, 20. Januar 2006, 22:42

Zitat

Original von echthoerbuch
Wobei, selbst wenn der Verlag nicht die Rechte hätte, kann ich als jemand, der über das Hörbuch berichtet dann belangt werden? Egal, weg isses.

nein, glaub ich nicht. zumindest nicht, wenn du es nicht weißt. :spot:
wobei ich nach wie vor nicht weiß, ob man mit buch-/hörspielcovern der verlage das produkt bewerben darf. (ich gehe davon aus, nachdem die verlage häufig druckfähige daten der cover zum download und abdruck zur verfügung stellen.)

ich sags mal so: wenn der verlag per einstweiliger verfügung das hörbuch aus dem handel nehmen und zumindest die cover einstampfen muss (und es klingt für mich ganz nach sowas)..... ähm... stopp. mir fällt gerade auf: wir denn das hörbuch vom markt genommen oder sollst du nur das cover runternehmen? :eek:

übrigens sind die rechte bei einem cover nicht anders als bei buch-innenseiten. :)
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)