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Dienstag, 11. Juli 2006, 10:29

versicherungen für rottweiler (anlagehunde)

hallo allezusammen,

es gibt doch tage an denen man sich wirklich über die post freut............nicht !!!

heute kam ein brief von unserer versicherung. "man könne unseren rottweiler nicht mehr weiter versichern, da es nach den "neuen richtlinien" nicht mehr machbar wäre, ob man aber unsere anderen hunde dennoch weiter versichern solle ?"

das ist ja auch neu für die das wir einen sogenannten anlagehund haben, den die ja auch erst seit weit über 4 jahren versichern !!!

wir haben damals schon sämtliche versicherungen, bei der würtembergischen, gekündigt weil die den dicken nicht versichern wollten und sind mit allen sachen (hausrat, haftpflicht usw.) zur rheinland gewechselt.

nun brauche ich schnellstens eine neue versicherung für den kleinen herrn aus rottweil, bevor ich diese hampelkasper in ihren allerwertesten treten kann.

kann man solch einen versicherungsschutz eigentlich zu "sofort" kündigen ??? kennt sich da wer aus ???

digit

Herr der Zwillinge

Beiträge: 123

Wohnort: Ruhrpott

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2

Dienstag, 11. Juli 2006, 16:03

Das ist ja somit schon eine Kündigung durch die Versicherung. Ruf einfach mal an und frage, auf welcehn Zeitpunkt sich die Kündigung bezieht. Deine weiteren Hunde sind scheints im selben Vertrag mit untergebracht.
Falls Du noch weitere Fragen hast, gerne eine PN an mich ;)

3

Dienstag, 11. Juli 2006, 16:33

unser "versicherungsmakler" ist gerade im urlaub, wie sollte es auch anders sein !!! die versicherung an sich ist mit auskünften absolut überfagt, wie auch anders. also erst mal warten bis der urlaub beendet ist !!! :lach:

4

Dienstag, 11. Juli 2006, 16:53

was ist denn bitte ein anlagehund?

5

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:03

die definition wäre folgende :

zu den anlage-1-hunden gehören u.a. die american staffordshire terrier, pitbull terrier und neun weitere rassen.

zu den anlage-2-hunden gehören u.a. dobermann, rottweiler und eine große zahl relativ unbekannter herdenschutzhunde (seltsamerweise nicht der schäferhund), insgesamt 29 rassen.

für die hunde der anlagen 1 und 2 gelten : wesenstest für den hund, melde- und versicherungspflicht, kennzeichnung per mikrochip, polizeiliches führungszeugnis und sachkundeprüfung des halters.

alles in allem eine recht nette tortur und eine menge an geld, nur um solch einen hund halten zu dürfen.

6

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:09

ist ja krass. und wer teilt einem mit ob man so nen Hund hat?
Der Tierarzt? Die Versicherung? Das Finanzamt?

Für Mischlinge gilt das wohl nicht oder ?

7

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:13

das teilt einem der ortsansässige haupt- oder oberamtstierarzt und das ordnungsamt der jeweiligen stadt mit. auch ob man so ein tier überhaupt halten darf und unter welchen umständen usw. !!! mich hat allein die haltererlaubniss für den rottweiler knapp 300.- euro gekostet (alles in allem) !!! :lach:

für mischlinge fällt diese regel flach !!! :DD

ein auszug aus der "landeshundeverordnung" von niedersachsen:

Zitat


Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung – GefTVO)

Vom Juli 2000

Auf Grund des § 55 Abs. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes in der Fassung vom 20. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 101) wird im Einvernehmen mit dem Nieder-sächsischen Innenministerium verordnet:

§ 1
(1) Es ist verboten, nicht gewerblich
1. Hunde der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier,
2. Hunde des Typs Pit Bull Terrier und
3. Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs
zu halten, zu züchten oder zu vermehren.

(2) Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt erteilt für die Haltung von Hunden nach Abs. 1,
die bei Inkrafttreten dieser Verordnung vorhanden waren, eine schriftliche Ausnahmegeneh-migung, wenn

1. die Tierhalterin oder der Tierhalter die Fähigkeit des Hundes zu sozialem Verhalten durch einen Wesenstest vor einer von dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt benannten sachverständigen Person oder Stelle nachgewiesen hat,

2. durch die Haltung dieses Hundes im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und

3. die Tierhalterin oder der Tierhalter über die persönliche Eignung zur Haltung des Hundes, die auch durch Vorlage eines Führungszeugnisses (Auszug aus dem Bundeszentralregi-ster) nachzuweisen ist, und die notwendige Sachkunde verfügt.

(3) Hunde, die dem Wesenstest nach Abs. 2 Nr. 1 unterzogen worden sind, sind nach Anordnung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt leicht erkennbar und dauerhaft zu kenn-zeichnen.

(4) Hat der Hund den Wesenstest nach Abs. 2 Nr. 1 bestanden, so hat der Landkreis oder die kreisfreie Stadt der Tierhalterin oder dem Tierhalter aufzugeben, den Hund innerhalb einer bestimmten Frist unfruchtbar machen zu lassen.

(5) Wird der Wesenstest nicht bestanden, weil ein außergewöhnliches Aggressionspotenzial zu erkennen ist, durch das eine erhebliche Gefahr für Menschen besteht, so hat der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Tötung des Hundes anzuordnen.

(6) 1 Die Tierhalterin oder der Tierhalter darf Hunde nach Abs. 1 außerhalb einer Privatwohnung oder eines ausbruchsicheren Grundstücks nur persönlich führen oder eine Person, die eine Bescheinigung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt über die notwendige Sachkunde besitzt, damit beauftragen. 2 Beim Führen des Hundes außerhalb einer Privatwohnung oder eines ausbruchsicheren Grundstücks ist dieser anzuleinen und mit einem Maulkorb zu versehen. 3 Außerdem ist die Ausnahmegenehmigung mitzuführen und auf Verlangen berechtigten Personen oder Stellen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. 4 Die beauftragte Person hat zusätzlich ihre Bescheinigung über die Sachkunde mitzuführen und ebenso vor-zuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

(7) Die Kosten des Wesenstests, des Eigungs- und des Sachkundenachweises nach Abs. 2, der Kennzeichnung nach Abs. 3 und der Unfruchtbarmachung nach Abs. 4 oder der Tötung nach Abs. 5 trägt die Tierhalterin oder der Tierhalter.


§ 2

(1) Wer nicht gewerblich einen in der Anlage 1 aufgeführten Hund hält, hat diesen außerhalb einer Privatwohnung oder eines ausbruchsicheren Grundstücks stets mit Maulkorb versehen und angeleint zu führen.

(2) Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann vom Gebot des Abs. 1 Ausnahmen in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 2 genehmigen; § 1 Abs. 3, 6 und 7 gilt entsprechend.


...


§ 5

(1) Die nach § 2 der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere vom 21. August 1980 (Nds. GVBl. S. 344), geändert durch die Verordnung vom 13. April 1984 (Nds. GVBl. S. 114), erteilten Erlaubnisse gelten als Genehmigungen nach § 4 Satz 1 fort.

(2) Bis zur Erteilung einer Genehmigung nach den §§ 1 oder 2 dieser Verordnung müssen die Hunde beim Verlassen einer Privatwohnung oder eines ausbruchsicheren Grundstücks einen Maulkorb tragen und angeleint sein.

(3) Das Recht der Verwaltungsbehörden, allgemein durch Verordnung oder im Einzelfall weiter gehende Regelungen über den Umgang mit Hunden, auch hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 und in Anlage 1 genannten Tiere, zu treffen, bleibt unberührt.


§ 6

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 59 Abs. 1 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 oder § 4 ohne Genehmigung ein Tier hält, jedoch nicht bis über einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (§ 1 Abs. 2) noch nicht unanfechtbar entschieden ist, wenn dieser Antrag innerhalb von zehn Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung gestellt worden ist,

2. entgegen § 1 Abs. 1 einen Hund zur Zucht oder Vermehrung verwendet,

3. entgegen § 1 Abs. 6 Sätze 3 und 4, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 die Ausnahmegenehmigung oder die Bescheinigung über die Sachkunde nicht mitführt, vor-zeigt oder aushändigt,

4. entgegen einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 4 den Hund nicht oder nicht innerhalb der von der Behörde vorgegebenen Frist unfruchtbar machen lässt,

5. entgegen einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 6 Satz 2 den Hund ohne Maulkorb oder unangeleint führt,

6. entgegen einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 5 den Hund nicht töten lässt,

7. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 1 den Hund durch eine Person führen lässt, die keine Bescheinigung über die notwendige Sachkunde besitzt,

8. entgegen § 2 Abs. 1 den Hund außerhalb einer Privatwohnung und eines ausbruchsicheren Grundstücks ohne Maulkorb oder unangeleint führt, ohne im Besitz einer Ausnahme-genehmigung zu sein oder

9. entgegen § 5 Abs. 2 den Hund außerhalb einer Privatwohnung oder eines ausbruchsischeren Grundstücks ohne Maulkorb oder unangeleint führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Deutsche Mark geahndet
werden.


...

Anlage 1

Dem § 2 Abs. 1 unterfallen

01. Bullmastiff,
02. Dobermann,
03. Dogo Argentino,
04. Fila Brasileiro,
05. Kaukasischer Owtscharka,
06. Mastiff,
07. Mastin Espanol,
08. Mastino Napoletano,
09. Rottweiler,
10. Staffordshire Bullterrier,
11. Tosa-Inu und
12. Kreuzungen mit Hunden der Nummern 1 bis 11;

ausgenommen sind Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats und
dienstlich geführte Hunde öffentlicher Stellen.

...

Qanik

Freche Lippe

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Wohnort: Koboldland

Beruf: Student

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8

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:27

Hm... ziemlich krass, was da abgeht, nur weil ein paar Vollidioten ihre Hunde auf Menschen hetzen...

Aber zum Thema Rottweiler fällt mir gerade noch dieser Song ein. *g*
As I close my eyes
The vivid rain, enclouds a memory
If I'm dreaming don't wake me
I will rise so easily
As I close my eyes outside the world,
Lies in yesterday
If I'm dreaming I will awake...


[SIZE=7][I will awake - Vanishing Point][/SIZE]

9

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:33

Zitat

Original von Qanik
Hm... ziemlich krass, was da abgeht, nur weil ein paar Vollidioten ihre Hunde auf Menschen hetzen...


nun, gerade deshalb halte ich es aber auch für eine "gute" sache. auch wenn es mit viel aufand verbunden ist. nur, diese idioten greifen ja auch zu anderen rassen die nicht unter diese gesetze fallen, wie z.b. den schäferhund usw. !!!

ich finde es auch nicht so toll wenn mir kinder entgegenkommen die ihre mütter fragen : "mama, ist das so ein hund wie der welcher das kind letztens getötet hat ? das in den nachrichten auf rtl !" und die mutter antwortet mit "JA !" !!! wie soll ich dem kind klarmachen das mein hund es aber nicht wahr und das nicht jeder "anlagehund" auch sofort eine killermaschine ist...............ein unendliches und unsägliches thema !!!

Eismarder

Ich brauch Urlaub...

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Wohnort: Da wo´s immer regnet

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10

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:52

Also wir hatten 30 Jahre lang Rottis, insgesamt 4, davon 2 Rüden (die ersten beiden) und dann 2 Mädels.
Gebissen hat davon nur einer (weiß ich noch wie heute an meinem Abi Abschlußball, voll in die Linke Seite. Ergebnis: Tetanusspritze in Bauch (was besseres gibts nicht für Masos) inkl. Pressverband und 10 Stiche. Hat aber trotzdem duchs Frackhemd geblutet. Ich brauchte nicht tanzen, war aber der Schwarm bei den Mädels) und der konnte nix dafür: Gehirntumor wie sich bei der Autopsie rausstellte.Angehende Blindheit und totaler Sehverlust mit Schmerzen. Da hätte ich auch gebissen.
Und alle waren sie Schätzchen ohne Ende. Es kommt nur auf die Erziehung und das soziale Umfeld an.
Und , ich sag es mal, auch wenn es politisch nicht korrekt ist: die rein arischen Schäferhunde wirst du aufgrund ihrer riesigen Lobby nie auf so einer Liste finden. Egal wie verzüchtet die armen Viecher sind.
Wenn keine Versicherung dich nimmt, geh zu Lloyds oder mach aus deinem Rotti nen Mischling! :D :D
Physikalische Gesetze sind dazu da, das man sie bricht.
Unterschätze nie einen Menschen, der einen Schritt zurück macht - er könnte auch Anlauf nehmen!
Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt
Wer Sex für das schönste hält, der war noch nie richtig kacken !!

11

Dienstag, 11. Juli 2006, 18:03

Zitat

Original von Eismarder
...

Es kommt nur auf die Erziehung und das soziale Umfeld an.
Und , ich sag es mal, auch wenn es politisch nicht korrekt ist: die rein arischen Schäferhunde wirst du aufgrund ihrer riesigen Lobby nie auf so einer Liste finden. Egal wie verzüchtet die armen Viecher sind.


das sind sehr wahre worte, eismarder.

es sind ein vielfaches mehr an zwischenfällen mit schäferhunden oder anderen (was sicherlich auch an der menge der halteverteilung liegt), als mit rottweilern oder sonstigen "anlage"-rassen. nur die fälle mit "kampfhunden" (was für eine dumme definition) werden sofort in den populärmedien ausgeschlachtet und alle halter über einen kamm geschert !!!:]

Qanik

Freche Lippe

Beiträge: 865

Wohnort: Koboldland

Beruf: Student

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12

Dienstag, 11. Juli 2006, 18:53

Zitat

Original von Thomas
nun, gerade deshalb halte ich es aber auch für eine "gute" sache. auch wenn es mit viel aufand verbunden ist. nur, diese idioten greifen ja auch zu anderen rassen die nicht unter diese gesetze fallen, wie z.b. den schäferhund usw. !!!


Ja, das ist das schlimme... ich glaube, man kann jeden größeren Hund zur Kampfmaschine ausbilden, wenn man ihn nur entsprechend beschissen behandelt. Das ist die pure Tierquälerei... X(
As I close my eyes
The vivid rain, enclouds a memory
If I'm dreaming don't wake me
I will rise so easily
As I close my eyes outside the world,
Lies in yesterday
If I'm dreaming I will awake...


[SIZE=7][I will awake - Vanishing Point][/SIZE]

netter_aelterer_herr

Fortgeschrittener

Beiträge: 159

Wohnort: Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen

Beruf: Arbeiter Lebensmittelindustrie

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13

Mittwoch, 12. Juli 2006, 12:16

RE: versicherungen für rottweiler (anlagehunde)

Hallo Thomas!

Es gibt noch Versicherungen, die Dobermann und Rottweiler zu normalen Tarifen versichern. Gehe doch mal auf die Seite www.ivkfinanz.de

Auszug aus den Allsafe Select Versicherungsbedingungen

• Deckungssumme 3.000.000,- oder 6.000.000,- Euro pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden
• An gemieteten, gepachteten oder geliehenen unbeweglichen Sachen
(Mietsachschäden) 1.000.000,- Euro z.B.: Schäden an der Mietwohnung, gemietetes Haus, Ferienhaus, Hotelzimmer etc. ohne Selbstbeteiligung
• Bis maximal 5000,- Euro Mietsachschäden für gemietete, gepachtete oder geliehene bewegliche Sachen, bei einer Selbstbeteiligung von 10% der Schadensumme, mindestens 150,- Euro je Schadenereignis.

• Dobermann und Rottweiler ohne Beitragszuschlag

14

Mittwoch, 12. Juli 2006, 12:49

danke, netter_aelterer_herr !!! :]

die seite ist ge-bookmarked !!! sollte mein versicherungsmann nicht mehr mitspielen, nach seinem urlaub, wäre das eine gute anlaufstelle !!! :DD