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Perry

bringt Angsthasen nach Muffenhausen

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1

Samstag, 19. Januar 2008, 07:58

Umweltplakette... und viele Fragen

Habe mir gestern die seit diesem Jahr für Kommunen mit eingerichteten Umweltzonen erforderliche Umwelt- bzw. Feinstaubplakette besorgt, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Gekostet hat das Ding 5,10 Euro.

Habe auch ohne Täterä die "Grüne" erhalten und kann nun genause wie "historische Dreckschleudern" (die keine Plakette brauchen) jederzeit in die Umweltzonen einfahren.

Brauchen werden ich die Umweltplakette vorerst aber nicht, da die nächste mir bekannte Umweltzone rd. 120 km entfernt in Hannover ist.

Dennoch habe ich ein Problem mit dieser Plakette..., denn die Erfinder sind der Auffassung, dass diese selbstklebende Plakette gut sichtbar an der Innenseite der Frontscheibe angeklebt werden soll.

Ich hasse allerdings Aufkleber am Auto und meins ist bis heute auch Aufkleberfrei. In meiner Werkstatt habe ich die auch die "Lichttestplakette" wieder abkratzen lassen!

Was soll man denn nun tun? Reicht es aus, wenn man die Plakette einfach so, ähnlich wie einen Parkschein, vorne auf die Ablage legt?
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Eismarder

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2

Samstag, 19. Januar 2008, 10:44

Du kannst sie auch auf die Ablage tackern, nur gut sichtbar muß sie sein.
Und das kann je nach Scherrif und Richter auch Ansichtssache sein. Also am besten pappst du sie unten Links in die Frontscheibe und gut is. Da stört sie nicht, und verschandelt wird dein Auto damit auch nicht. Ach ja: Aufkleber gehen von Glas mühelos und ohne eine Macke zu hinterlassen wieder ab.
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leocat

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3

Samstag, 19. Januar 2008, 12:31

"Unten Links" ist ja der "Standard" für solche Aufkleber. Darf ich das Ding auch oben rechts ankleben? Ich steh nämlich vor dem gleichen Problem. Links im Fahrerblickfeld will ich das Ding auf keinen Fall haben. Mal beim ADAC fragen... *g*

leocat

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4

Samstag, 19. Januar 2008, 12:35

ADAC sagt:

Zitat

Wo soll die Plakette kleben?

Die entsprechende Vorschrift lässt Spielraum: "Sie ist gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen" . Eine gut geeignete Stelle wäre der Bereich hinter dem Innenspiegel oder auch die Scheiben-Ecken. Bei älteren Autos kann man bei der Gelegenheit prüfen, ob die »G-Kat«-Plakette noch klebt. Sie wird mit dem Auslaufen des Ozongesetzes Ende 1999 nicht mehr benötigt


Also Scheibe muss sein. *hmpf*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leocat« (19. Januar 2008, 12:36)


Perry

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5

Samstag, 19. Januar 2008, 15:59

Habe mich auch mal in den einschlägigen Vorschriften rumgetrieben. Offenbar gibt´s rechtliche Lücken.

Das Problem dabei scheint zu sein, dass es zwei Grundlagen für den Einsatz der Plakette gibt.

Da wäre zum einen die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO).

§ 3 der BImSchV verweist zur Aufklärung auf Folgendes:

Zitat


§ 3 Kennzeichnung

(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.


Demnach ist die Plakette an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Allerdings besteht hier das Problem, dass die BImSchV nur eine Verordnung, aber kein Gesetz ist. Und sie schon mal überhaupt nicht geeignet, Regelungen bzgl. des Straßenverkehrs herbeizuführen.

Also muss man die StVO bemühen. Diese lässt sich bezgl. der Plakettenregelung recht schwammig aus.

Lt. § 41 Vorschriftenzeichen ist dort die neu geschaffene Umweltzone bezeichnet:

Zitat



§ 41 StVO

Mit den Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus,

a)
die nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) ausnahmsweise zugelassen sind,

b)
die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) ausgestattet sind oder

c)
die nach Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) keiner Plaketten-Kennzeichnung unterliegen.


Hier sollte das Augenmerk besonders dem Buchstaben b) und insbesondere der Formulierung "ausgestattet" gelten. Es stellt sich hier die Frage, wann ein Fahrzeug mit etwas ausgestattet ist, da der Terminus ausgestattet durchaus vielerlei Deutungen zugänglich ist. Die Masse der Fahrzeuge ist ja auch mit Warndreieck und Verbandskasten ausgestattet, obwohl dies Utensilien nicht an der Innenseite der Frontscheibe kleben.

Folgt man dieser Logik, dann sollte es ausreichen, wenn die Plakette irgendwo im Fahrzeug befindlich ist. Ansonsten ist der § 41 StVO nicht wirklich hilfreich, da er sich nicht zu etwaigem Fehlverhalten auslässt.

Also betrachten wir mal die Bußgeldvorschrift. Diese findet sich in § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO.

Zitat



§ 49 StVO

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

4.
entgegen § 41 eine durch ein Vorschriftzeichen gegebene Anordnung nicht befolgt,



Hier fällt aus, dass die Bußgeldvorschrift sich lediglich auf § 41 bezieht, in welchem jedoch der Terminus "ausgestattet" zu finden ist. Zwar verweist § 41 StVO auch auf die BImSchV, dort jedoch lediglich auf § 3 Abs. 1, welcher sich damit beschäftigt, wie die Plakette auszusehen hat.

Somit erfüllte man im Falle es "Nichtanklebens" nicht die Tatbestände der Bußgeldnorm. Hier scheint der Gesetzgeber irgendetwas vergessen zu haben. Ja, was könnte es wohl sein... Genau - der Verweis auf § 3 Abs. 2.

Somit habe ich zumindest vorerst den Aufkleber nicht zu fürchten, da da "Nichtaufkleben" aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht ahndbar ist. In Deutschland müssen Gesetzte eine gewisse Bestimmtheit vorweisen, an der es hier mangeln dürfte.
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Eismarder

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6

Samstag, 19. Januar 2008, 16:19

Also wenn du ne gute Rechtsschutzversicherung hast, kannst du die Plakette in den Orten, wo sie benötigt wird ja in der Brieftasche oder im Handschuhfach mitführen. Aber warum sich Ärger einhandeln, wenn man das "Pickerl einfach an die Scheibe kleben kann.
Wenn du Aufkleber aber so wiederlich findest, dann meide halt Orte, in denen sie vorgeschrieben sind. :lach:
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7

Samstag, 19. Januar 2008, 17:12

Zitat

Original von Eismarder
Also wenn du ne gute Rechtsschutzversicherung hast, kannst du die Plakette in den Orten, wo sie benötigt wird ja in der Brieftasche oder im Handschuhfach mitführen.


Rechtschutzversicherung habe ich keine. Dennoch wird die Plakette nicht angeklebt. Auch nicht dort, wo sie offenbar erforderlich ist. Das ist ein kalkulierbares Risiko. Wenns blöd läuft, gibt´s nen Bußgeldbescheid über 60 Euro (obwohl mich da mal interessiert, wie man den begründen will) gegen den ich Einspruch einlegen würde. Sollte dem Einspruch nicht abgeholfen werden, dann soll die zuständige Behörde die Sache ruhig an die Staatsanwaltschaft abgeben. Da folgt doch erstmal nur die 1. Instanz. Also Amtsgericht. Kein Anwaltszwang und bei ner Verkehrsordnungswidrigkeit sind die Kosten des Verfahrens ohnehin ein Witz. Lass das alles zusammen mal 200,00 Euro kosten. Und auch nur dann, wenn du verllierst. Wäre mir die Sache durchaus wert. Ausserdem ists beim Amtsgericht meist so, dass die der Richter vor Beginn noch Gelegenheit gibt, bei derartigen Verfahren den Einspruch zurückzuziehen (jedenfalls wenns aussichtlos ist), Dann kostet es nur 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kann ich mir beides leisten. Auch den Punkt. Hab bisher noch nicht einen.

Zitat

Original von Eismarder
Aber warum sich Ärger einhandeln, wenn man das "Pickerl einfach an die Scheibe kleben kann.


Weil dieser ganze Quatsch überflüssig ist! Ich mit meinem hochgerüsteten High-Tech-Fahrzeug soll mir einen grünen Aufkleber dranpappen und so ne Umweltsau mit "historischem Kennzeichen" kann weiter nach belieben durch die Gegend juckeln ohne sich irgendwat ans Auto zu kleben! Das kanns doch wohl nicht sein, oder? Diese ganze "Lösung" ist halbherzig und wenig durchdacht!

Zitat

Original von Eismarder
Wenn du Aufkleber aber so wiederlich findest,


Generell sind Aufkleber schon in Ordnung und auch nicht widerlich. Aber an meinem Auto geht´s einfach nicht. Echt nicht.

Zitat

Original von Eismarder
dann meide halt Orte, in denen sie vorgeschrieben sind. :lach:


Was glaubst du wohl, warum ich nicht in die Schweiz fahre ? Zumindest nicht mit meinem Auto. Geht nicht um die Autobahngebühr. Geht um den Sche*%&*§#-Aufkleber!
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Drehwurm

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8

Sonntag, 20. Januar 2008, 18:05

Zitat

Original von Perry


.....

Generell sind Aufkleber schon in Ordnung und auch nicht widerlich. Aber an meinem Auto geht´s einfach nicht. Echt nicht.

......




:D
Gruß

Martin
_______________

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Perry

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9

Sonntag, 20. Januar 2008, 20:06

:platz: :platz: :platz:

Selten so gelacht...
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Quercus

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10

Montag, 21. Januar 2008, 15:27

also ein kollege hat das "pickel" immer mit labello eingeschmiert, kann konnte man es einfach wieder abziehen. vielleicht kannst du den trick dann benutzen, wenn du doch mal nach berlin kommst

ach ja, wenn schon, halte ich unten rechts für den besseren ort, da klebt meiner
"Du hast das Recht auf eine eigene Meinung, aber Du hast kein Recht auf eigene Fakten." Paul Romer

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William Shakespeare: "Wenn alle Leute nur dann redeten, wenn sie etwas zu sagen haben, würden die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren."

11

Donnerstag, 31. Januar 2008, 10:05

ich hab meinen direkt auf den katalysator geklebt! wegen dem kausalzusammenhang! :bounce: :spot: :grins: :D
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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Perry

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12

Donnerstag, 31. Januar 2008, 19:30

DES Kausalzusammenhanges ! ;)
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13

Donnerstag, 31. Januar 2008, 21:13

Zitat

Original von Perry
DES Kausalzusammenhanges ! ;)


"dem" kausalzusammenhang - wo ich da so her komme :D
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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irina

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14

Freitag, 1. Februar 2008, 08:32

"wegen dem kausalzusammenhang, den wo's da gibt" – heißt das bei euch, oder sledgi? :D
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

Tina

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15

Freitag, 1. Februar 2008, 08:37

Falsch! "Den wo's da geben tut" muss das lauten, da wo Sledgi herkommt. :D

16

Freitag, 1. Februar 2008, 11:26

beides falsch! :D

"wegen dem kausalzusammenhang, den wo's da so gibt" :] :D
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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17

Freitag, 4. April 2008, 07:58

Du meinst doch sicherlich:

"...den wo's da so geben tut."

;)
:careful: Schattenengel :careful:

18

Freitag, 4. April 2008, 16:57

Zitat

Original von Schattenengel
Du meinst doch sicherlich:

"...den wo's da so geben tut."

;)


vertrau' mir! ich weiss, was ich sage :grins:
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