Ich fände es schon nicht schlecht, wenn man über das Thema sachlich diskutieren könnte, ohne gleich in die Kriminalisierungs-Ecke gedrängt zu werden.
Niemand wurde hier in die "Kriminalisierungs-Ecke" gedraengt, was immer das auch heissen soll. Es wurde von Anfang an gesagt, dass digitalisierte Kopien im Forum nicht weitergeben werden und das Thema wurde dann von medidoc und dir fortgefuehrt und zerpflueckt. Und nach Skywise sehr ausfuehrlichen und, bereits erwaehnten, geduldigen Erklaerung wurde von deiner Seite weiterhin Gruende und Moeglichkeiten gesucht und rastlos argumentiert. Was immer du auch in deinem privaten Leben machst, ist einerlei. Aber die Rechtslage ist eindeutig und wer keinen Respekt vor anderer Leuts Eigentum hat, ist nach meinem Rechtsempfinden hier fehl am Platz.
( wobei ich niemanden hier rausschmeissen will, weil ich a. nicht kann und b. nicht darf )
Falschparken und jemanden totfahren sind beides auch Verstöße gegen die StVo, trotzdem käme niemand auf die Idee, beides gleichzustellen, um es mal drastisch auszudrücken.
Sind sie nicht! Halten und Parken richtet sich nach §12 StVO. "totfahren" wird nach §222 StGB Fahrlaessige Toetung verfolgt. Zwei verschiedene Paar Schuhe, die du gerade zusammengewuerfelt hast.
Wie schrieb knüxi bereits:
Die gesetzliche Lage ist klar, Hintertürchen oder eigenwillige großzügige Auslegungen interessieren nicht - warum sollte man sich da also immer weiter im Kreis drehen