Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CLH - Hoerspielforum und mehr. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
habe gerade mit dhl telefoniert und dort sagte man mir das ich den schaden gar nicht melden kann, das müsse die empfängerin machen.
hmmm, wie sieht da dann die rechtslage aus?
Im großen und ganzen würde ich sagen, daß das Problem nicht unbedingt ist, ob der Verkäufer gewerblich oder privat aktiv war - das Gesetz ist im Prinzip in beiden Fällen gleich und sagt: der Käufer hat das Recht auf eine unbeschädigte Ware, sofern er nicht beim Kauf über den Schaden aufgeklärt wurde und diesen akzeptiert hat.
Da der Perry diesen Thread eben erst gesehen hat, kann der Perry dazu eigentlich nur noch beitragen, dass es heutzutage am Sinnvollsten zu sein scheint, dass man vom Einpackvorgang mindestens einen Film dreht und dem Verpackungsvorgang außerdem mindestens drei Zeugen mit einwandfreiem Leumund beiwohnen. Im Grunde gibt bei dieser Versandmafia nur eine reelle Chance auf Kohle, wenn ein Paket auf Nimmerwiedersehen verschwindet.Da bin ich dann leider ganz draußen mit meinem "Wissen"
*mal in Skys oder Perrys Richtung guck*
1 Besucher