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Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »leocat« (18. April 2005, 11:45)
Zitat
Original von Quercus
hihi, ich habe das ja auch durch und hab ja auch nen ossi geheiratet.
man brauchte auch im westen schon immer einen behördlichen auszug aus dem stammbuch, heute ist es das familienbuch. das familienbuch ist quasie die behördliche eintragung deines daseins und wird jeweils von der gemeinde fortgeschrieben, in der du gemeldet bist.
da es in der DDR keine familienbücher gab, wird hier halt die abstammungsurkunde benötigt um dein dasein zu beweisen :-)
dafür, dass die DDR regierung so schlampig mit adoptionen umgegangen ist, kann ja die jetztige verwaltung nichts. soweit ich weiß, werden heutzutage die "erzeuger" bei einer adoption nicht eingetragen.
ach ja, und eure kinder werden in zukunft auch alle ein familienbuch haben, egal ob west oder ost ;-)
ich fand auch, das es ein bischen viel papierkram zur hochzeit gab, vor allem, weil die behörden auch dopplelt abkassieren, wenn man, wie bei euch, nicht in der gemeinde heiratet, in der man auch gemeldet ist.
aber das ist wohl alles gar nichts gegen den behördenkram, wenn du ein zweites oder drittes mal heiratest und dann wohmöglich noch einen ausländischen mitbürger ... da kann dir lust schnell vergehen
Zitat
Die Abstammungsurkunde benötigen Sie auch, wenn Ihre Eltern im Ausland oder vor dem 03.10.1990 in den neuen
Bundesländern geheiratet haben und kein Familienbuch auf Antrag für deren Ehe angelegt wurde. Ferner wird eine solche
Urkunde notwendig, sofern Sie als Kind angenommen wurden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »leocat« (18. April 2005, 12:15)
Zitat
Original von leocat
in der Abstammungsurkunde MÜSSEN die leiblichen Eltern drin stehen (ich nehm mal an, es geht darum, dass man Ehen unter Blutsverwandten verhindert