die stadt köln hat just festgestellt, dass sie im jahr 2002 für unser haus zu wenig für den müll berechnet hat. jetzt fordern sie für dieses jahr eine nachzahlung der damals nicht in rechnung gestellten kosten. angeblich ist das noch nicht verjährt, aber das will ich mal dahingestellt sein lassen. mein "problem" ist ein anderes: ich hab im jahr 2002 noch gar nicht hier gewohnt. nichtsdestotrotz soll (angeblich) für mich gelten: mitgefangen – mitgehangen. die rechnung ist eben nicht damals, sondern JETZT gestellt worden. und JETZT bin ich nun mal eigentümer einer wohnung in dem haus, das damals zu wenig müllgebühren gezahlt hat.
ich frag mich gerade: kann das sein? muss ich wirklich für angefallene gebühren aus dem jahr 2002 zahlen, obwohl ich damals nicht hier gewohnt habe (und andernorts für meinen müll geblecht habe!!!), nur weil der stadt das jetzt erst auffällt und die rechnung über die nachzahlung in einem jahr gestellt wird, in dem ich eben eigentümer bin?
hilfe! hat jemand mal was ähnliches erlebt? kennt sich jemand mit solchen sachen aus? ist tobiashi eigentlich noch da?