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Insgesamt 22 Stimmen
68%
Ja, auf jeden Fall. (15)
23%
Ja, ich mach Briefwahl. (5)
5%
Weiß noch nicht, vermutlich aber schon. (1)
5%
Nö, interessiert mich nicht. (1)
0%
Keine Ahnung, wohl eher nicht.
0%
Nein, definitiv nicht aus Protest.
0%
Ich darf (noch) nicht wählen.
Stimmt! 20er- statt 30er-Rythmus. Naja, dann war es halt die Weltwirtschaftskrise '08. Geändert hat sich leider nichts. Also doch kein Muster.Der letzte wirkliche Umschwung war im Westen '69 und im Osten '89. Wobei - wenn man die Rechnung weiterführt wird 2019 ein recht interessantes Jahr.
Wäre dann aber 2009 gewesen
Was sollte das denn bringen? Dann wird doch der zur Wahl gezwungene Wähler alles daran setzen, dass sein Wahlzettel ungültig ist und man hat wieder kein Ergebnis! Oder soll die Stimmabgabe mittels Schulterblick überprüft werden (und wenn man dann schon dabei ist, könnte man ja auch gleich korrigierend eingreifen)?
Wenn's nach mir ginge, gäbe es nicht das Wahlrecht, sondern die Wahlpflicht!
Wahlrecht ist bürgerliches Grundrecht. Das kann man nicht so einfach zugestehen oder eben auch nicht, wenn einem danach ist.
Das Nährere mag ein Bundesgesetz regeln, aber bislang gab es nur zwei Gründe das Wahlrecht zu verwehren. Entweder Knast oder Unzurechnungsfähigkeit.
Zitat
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Zitat
Die kann man ohne Zweifel als schwerwiegende Gründe und damit im Juristendeutsch als Schranken des Wahlrechts sehen. Aber um im Juristendeutsch zu bleiben - es gibt die sogenannten Schranken-Schranken. Also die Beschränkungen derartiger Beschränkungen. Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt kann wohl kaum als derart schwerwiegend eingestuft werden. Zumal - wer sich die Mühe macht im Ausland Wahlunterlagen anzufordern, impliziert ja damit schon seine Verbundenheit zu Deutschland und sein Interesse an der deutschen Politik.
Zitat
Spezielle Kenntnisse braucht er nicht vorzuweisen, denn diese kann man auch nicht von einem Inlandsdeutschen verlangen. Auch wenn man zugegebenermaßen bei manchen Mitbürger arg in Versuchung geraten könnte, sie mal vor dem Wählen einen kleinen Test ausfüllen zu lassen.
Keine Ahnung wie das war bzw. mittlerweile ist. Mein Stand dazu ist schon etwas älter. Da haben sich Gefängnisinssasen einer JVA beschwert vom Wahlrecht ausgeschlossen zu sein und haben geklagt. Vor Gericht haben sie dann verloren. Ist allerdings schon lange her (glaube ich 90er) und ich habe keine Ahnung in welcher Instanz das war. Gut möglich das es in Bayern war und die Sache im Nachklapp dann anders verlaufen ist, sobald die Sache auf Bundesebene kam und rechtsstaaliche Prinzipien angewendet wurden.Zitat
Knast - jein. Mal salopp gesagt: wenn Du wegen pillepalle ein paar Wochen gesiebte Luft geatmet hast, passiert Deinem Wahlrecht nix. Ab einem Jahr Bau wird Dir das passive Wahlrecht für ein paar Jahre gesperrt (Du darfst wählen, aber nicht gewählt werden). Dann, wenn ein Gericht laut aufschreit "Boah, die Verrätersau", weil Dir Landesverrat oder Wahlfälschung oder ähnliches nachzuweisen ist, bist Du sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht vorübergehend los.
Es gibt auch noch die Version "Richterspruch". Art. 18 GG:
Gute Frage, ob es das jemals gab. Da ich es aber bislang nicht mal im Zusammenhang mit den Guillaumes gehört habe, würde ich gefühlt nein sagen.Zitat
Das ist dann so ziemlich der ultimative Stinkefinger, den Dir das Vaterland zeigen kann. Ob ein entsprechendes Urteil jemals ergangen ist, weiß ich nicht. Aber wenn, hat sich der Verurteilte bestimmt nicht mehr lieb gehabt gefühlt. Steht dennoch in der Verfassung, insofern könnte es auch zum Einsatz kommen.
Zitat von »Leo der Lumpensammler«
Gut möglich das es in Bayern war und die Sache im Nachklapp dann anders verlaufen ist, sobald die Sache auf Bundesebene kam und rechtsstaaliche Prinzipien angewendet wurden.
Zitat
Gute Frage, ob es das jemals gab. Da ich es aber bislang nicht mal im Zusammenhang mit den Guillaumes gehört habe, würde ich gefühlt nein sagen.Zitat
Das ist dann so ziemlich der ultimative Stinkefinger, den Dir das Vaterland zeigen kann. Ob ein entsprechendes Urteil jemals ergangen ist, weiß ich nicht. Aber wenn, hat sich der Verurteilte bestimmt nicht mehr lieb gehabt gefühlt. Steht dennoch in der Verfassung, insofern könnte es auch zum Einsatz kommen.
Was willste machen? Diese Video fasst die Situation bei unseren buckligen Verwandten doch sehr schön zusammen. Und sein wir mal ehrlich - wir brauchen die Bayern um jeden Tag daran erinnert zu werden, dass wir dafür dankbar sein sollten, dass unsere Eltern keine Geschwister sind.Zitat
"Rechtsstaatliche Prinzipien" - anders als in Bayern, ne?
Und sein wir mal ehrlich - wir brauchen die Bayern um jeden Tag daran erinnert zu werden, dass wir dafür dankbar sein sollten, dass unsere Eltern keine Geschwister sind.