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irina

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1

Dienstag, 12. Juli 2005, 16:30

potter frühstart!

Zitat


Gericht verordnet Schweigen

(...)
Vancouver - Nur wenige Bände von "Harry Potter and the Half-Blood Prince" seien vergangene Woche in einem Laden in der Nähe von Vancouver verkauft worden, teilte der kanadische Vertrieb "Raincoast Books" am Montag mit. Vor Gericht habe man nun mit einer einstweiligen Verfügung erreicht, dass die Käufer die Bücher zurückgeben und zum Inhalt schweigen müssen. Als Trostpflaster sollen die Betroffenen nach der offiziellen Veröffentlichung des Romans ein Autogramm der Autorin J.K. Rowling erhalten. (...)

(Quelle: [URL=http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,364784,00.html]Spiegel.de[/URL] )


welch trost! ein autogramm von jkr! :D in der haut der buchhandlung möcht ich auch nicht stecken. die kriegen bestimmt ne ordentliche strafe...
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

Eismarder

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2

Dienstag, 12. Juli 2005, 17:08

Das Buch hätten die nur über meine Leiche bekommen. Oder besser über deren Leiche. :D
Die hätten dafür blechen dürfen ohne Ende. Hätten es zurückkaufen dürfen, natürlich zum derzeitigen Marktwert :D
Physikalische Gesetze sind dazu da, das man sie bricht.
Unterschätze nie einen Menschen, der einen Schritt zurück macht - er könnte auch Anlauf nehmen!
Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt
Wer Sex für das schönste hält, der war noch nie richtig kacken !!

irina

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3

Dienstag, 12. Juli 2005, 18:01

das seh ich auch so. ich hätte mich vielleicht zum schweigen verdonnern lassen, aber rausgerückt hätte ich das buch auch nicht mehr. :D
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4

Dienstag, 12. Juli 2005, 23:23

Wie sieht so eine einstweilige Verfügung gegen die Käufer des Buches in Kanada denn eigentlich in der Praxis aus? Müsste eine solche Verfügung nicht dem, gegen den verfügt wird, in irgendeiner Form rechtswirksam zugestellt werden? Wie soll das gehen, muss man in Kanada als Buchkäufer seinen Ausweis vorzeigen und wird mit Name und Anschrift registriert? Wohl kaum, oder? Also wird man wohl kaum alle Käufer direkt erreichen können. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Meldung in der Zeitung oder auf einer Internetseite über den Gerichtsbeschluss ausreicht, um später diejenigen Käufer zu verklagen, falls einer sein Buch nicht zurückgibt oder doch plappert was darin passiert.

irina

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5

Dienstag, 12. Juli 2005, 23:28

Zitat

Original von Al
Wie soll das gehen, muss man in Kanada als Buchkäufer seinen Ausweis vorzeigen und wird mit Name und Anschrift registriert? Wohl kaum, oder?


das hab ich mich ehrlich gesagt auch schon gefragt. vielleicht hat die buchhandlung die "wenigen bücher" an ihr bekannte kunden verkloppt. ich hab in meinem heimatkaff auch schon bücher vor VÖ bekommen, und die kannten mich namentlich.
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leocat

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6

Mittwoch, 13. Juli 2005, 23:22

Das war doch in Ami-Land - meint ihr, die haben ihr Buch bar bezahlt? Da wird es SICHER Kreditkartenbelege gegeben haben...
Also, ich hätte das Buch auch nicht wieder hergegeben. :nö:

Eismarder

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7

Mittwoch, 13. Juli 2005, 23:30

@leocat

Zitat

ami-land

Das laß mal lieber nicht die Kanadier hören. Die finden so eine Aussage nicht witzig :D :D

Aber bei dem Preis, den er hier bei uns kostet, muß ich den auch per Karte zahlen. Soviel Bargeld schlepp ich nicht mit mir rum. :D
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8

Donnerstag, 14. Juli 2005, 00:59

Das ist doch bestimmt nur wieder so eine Ich-mach-das-Buch-noch-interessanter-Ente ...
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