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sleepy

Fleisch- und Wurstwaren- Verkäuferinnen-Fetischist

  • »sleepy« ist der Autor dieses Themas
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1

Sonntag, 15. Januar 2006, 00:29

rosa führerschein tauschen...?

hallo zusammen

ich habe zur zeit (noch) einen dieser hübsch-häßlichen rosaroten führerscheine der klasse 2 (LKW). in diesem frühjahr bekommt die firma, in der ich aushilfsweise arbeite, einen neuen lkw mit elektronischen fahrtenschreiber. bei diesem ding werden keine tachoscheiben aus papier mehr in den fahrtenschreiber eingelegt, sondern alle daten werden auf einer chip-speicherkarte gespeichert. und diese chip-karte ist jeweils nur gültig zusammen mit einem dieser neuen scheck-karten-führerscheine.

ich müßte also meinen rosaroten führerschein gegen einen dieser neuen umtauschen. mal davon abgesehen, daß das einiges an gebühren kostet: gibt es da noch irgendeinen nachteil??? kennt sich da jemand aus??? oder weiß jemand, wo ich mich da schlau machen könnte??? :confused:

als die neuen führerscheine vor ein paar jahren rauskamen, da wollte ich auch schon mal tauschen - rein aus spaß und weil so ein scheckkarten-ding einfach schick ist. aber damals war - glaube ich - irgendein großer dicker fetter haken an der sache... nur kann ich mich nicht mehr dran erinnern, was das war... :{
irgendwas in richtung tauglichkeitsuntersuchung oder so, kann das sein? mit dem alten muß man glaube ich erst ab 50 zur regelmäßigen ärztlichen untersuchung, mit dem neuen schon früher. oder den alten konnte man beliebig verlängern, den neuen glaube ich nur bis zu einem bestimmten alter?

nööö, ich komm einfach nicht mehr drauf. ich weiß nur noch, daß ich vor ein paar jahren auf den tausch verzichtet habe, weil irgendein großer nachteil damit verbunden war. :(

ok, ist 'ne recht komplizierte und ungewöhliche frage, aber vielleicht kann mir doch jemand weiterhelfen.
sleepy
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2

Sonntag, 15. Januar 2006, 08:36

Mir ist kein Nachteil bekannt.

Ich habe vor nicht ganz fünf Monaten auch umgetauscht (Also, Flatterheftchen gegen Karte).

Bei mir war es, weil ich eine neue Eintragung brauchte und das nicht mehr möglich ist, da kein Platz mehr im Heftchen war. Es kostete halt einige Euros (Ich glaube, es waren 20 + Passbildkosten).

Für mich hatte es allerdings den Vorteil, dass ich vorher nur mit Brille fahren durfte, jetzt aber, nach erneutem Gutachten auch ohne Brille fahren darf.

Moment, einen Nachteil gibt es bei mir allerdings. Ich darf nur bis zum 50. Lebensjahr ohne erneute Prüfung der Augen LKW (bis zu 7,5t) fahren. Da ich aber nicht vor habe, nochmal zum Brummifahrer umzuschulen und auch so eher selten Laster fahre (bisher einmal einen Siebenhalbtonner bei einem Umzug), ist mir das egal. Also, mit dem Alten keine Tauglichkeitsprüfung bis zum Lebensende (außer LKW-Klasse, da läuft das wohl generell anders), mit dem neuen ab dem 50. LJ.

Informieren kannst du dich jedenfalls bei jedem Straßenverkehrsamt. So hatte ich das auch gemacht, als es darum ging, wie ich die Brilleneintragung im Schein los werde.
Jack
"Ihr werdet nie den Tag vergessen, an dem ihr Captain Jack Sparrow beinahe geschnappt hättet"


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JackSparrow« (15. Januar 2006, 08:38)


3

Sonntag, 15. Januar 2006, 10:53

D.h wenn ich nen neuen beantrage, dann muss ich in jedem Fall nochmal Sehtest etc. machen?

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4

Sonntag, 15. Januar 2006, 13:52

Nein.

Bei mir ging es darum die Eintragung 'Fahrer muss Sehgläser tragen' herausgelöscht haben wollte.

Dafür musste ich zum Augenarzt, welcher mir nach bestandenem Sichtfeldtest ein Gutachten ausstellte, dass mich eine Brille nicht nach vorne, sondern nach hinten bringt.

Ansonsten, einfach vorbeifahren beim Straßenverkehrsamt, Passfoto nicht vergessen und neuen beantragen.

Dann löhnst du noch die Kohle und kannst dir die neue Karte entweder beim Straßenverkehrsamt selbst oder einem Rathaus deiner Wahl (Einwohnermeldeamt) abholen, bzw. gegen deinen alten, sofern nicht verloren eintauschen.
Jack
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5

Sonntag, 15. Januar 2006, 13:58

ah okay

bei mir haben die beim tüv damals beim sehtest nämlich gepennt.

Ich hab den mit Brille gemacht und die gute Dame hat nicht eingetragen das ich eine brauche *g*

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6

Sonntag, 15. Januar 2006, 14:03

Soweit ich die Tante beim Straßenverkehrsamt richtig verstanden habe, bekommt man bei Eintritt des Alters 50 eine Vorladung, dass man seine Augen überprüfen muss, da ansonsten die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis zu 7,5t erlischt, bzw. nur für diese Laster, nciht für PKW.

Die werden extra genannt auf der Karte.

Die haben ja die ganzen Klassen etwas verändert, bzw. neue geschaffen.

Spätestens mit 50 musst du also einen Sehtest machen, aber nicht jetzt schon bei Beantragen eines neuen Scheines.

Um ganz sicher zu gehen, würde ich aber vorher nachfragen. 100%ig kann ich dir das nicht versichern, aber so hatte ich die Gute da verstanden.
Jack
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Eismarder

Ich brauch Urlaub...

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7

Sonntag, 15. Januar 2006, 14:04

Zitat

Ich hab den mit Brille gemacht und die gute Dame hat nicht eingetragen das ich eine brauche *g*

Das ist gar nicht so lustig. Wenn du einen Unfall baust, schauen die Bullen immer drauf ob du eine Sehhilfe brauchst, oder nicht. Solltest du beim Unfall Bewustlos sein, und ne Brille aufhaben, wird nachträglich ein Sehtest verordnet. Fällst du durch, wird geprüft, seit wann du Brillenträger bist. Länger als 3 Monate = Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zzgl. erlöscht dein Versicherungsschutz.
Also Scheiß auf die Eitelkeit und laß deine Blindheit eintragen :D
Physikalische Gesetze sind dazu da, das man sie bricht.
Unterschätze nie einen Menschen, der einen Schritt zurück macht - er könnte auch Anlauf nehmen!
Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt
Wer Sex für das schönste hält, der war noch nie richtig kacken !!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eismarder« (15. Januar 2006, 14:05)


8

Sonntag, 15. Januar 2006, 14:08

Eitelkeit ist mir wurscht, weil ohne Brille ist eh nix mehr mit fahren.

Aber das man seine Sehhilfe nachtragen muss ist mir neu.

Bist du dir da sicher?

Eismarder

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9

Sonntag, 15. Januar 2006, 14:13

Frag mal einen Fahrlehrer deines Vertrauens. Bei uns war es damals so.
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