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Samstag, 21. Januar 2006, 18:17

Gericht erlaubte ihren Tod: Elfjährige atmet wieder

Zitat


Washington - Eine elfjährige Amerikanerin im Koma, deren künstliche Ernährung und Beatmung eingestellt werden sollte, wird zumindest vorerst weiter am Leben gehalten.

Zur Überraschung der Ärzte hat sich der Zustand der fast zu Tode geprügelten Haleigh Poutre etwas verbessert, wie US-Medien am Freitag berichteten. Das Mädchen begann selbstständig zu atmen, als man das Beatmungsgerät abgeschaltet hatte - einen Tag, nachdem das höchste Gericht des US- Bundesstaates Massachusetts erlaubt hatte, das Kind sterben zu lassen.

Das staatliche Sozialamt als Vormund will dem Mädchen nun eine neue Chance geben. Den Medienberichten zufolge schließen Ärzte nicht mehr aus, dass Haleigh zumindest begrenzt aus ihrem vegetativen Zustand «erwacht», auch wenn die Aussicht, dass sie eines Tages schlucken oder gar kommunizieren kann, als sehr gering eingestuft werden.

Die Elfjährige war im September vergangenen Jahres mit schwersten Verletzungen in ein Krankenhaus in Boston gebracht worden. Seitdem liegt sie im Koma. Ärzte hielten es für ausgeschlossen, dass sie jemals wieder aufwacht, weil ihr Stammhirn stark geschädigt ist. Das Sozialamt beantragte daher bei Gericht, die lebenserhaltenden Apparaturen abschalten lassen zu dürfen.

Dagegen wehrte sich ausgerechnet jener Mann, der im Verdacht steht, dem Kind mit einem Baseballschläger die Hirnverletzung zugefügt zu haben: Haleighs «Ersatzvater» Jason Strickland, Ehemann der Adoptivmutter des Kindes. Er ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Stirbt Haleigh, wird daraus eine Mordanklage.

Am vergangenen Dienstag hatte das höchste Gericht des Staates Strickland das Recht abgesprochen, über Leben oder Tod des Mädchens zu entscheiden und legte Haleighs Schicksal in die Hände des Sozialamts. Die Behörde ordnete daraufhin vorsichtshalber eine weitere ärztliche Untersuchung des Kindes an. Dabei wurde festgestellt, dass Haleigh in der Lage ist, ohne Hilfe von Apparaturen zu atmen.


quelle: dpa
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leocat

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Samstag, 21. Januar 2006, 18:28

Schwierige Situation.
Ich möchte da nicht entscheiden müssen... :{ ;(

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3

Samstag, 21. Januar 2006, 18:49

Ich sehe es aber schon als ein Plus, dass man versucht hat, dem Kind das Sterben zu ermöglichen. Gut, wenn sie dann doch noch von alleine atmet, ist es wieder eine andere Geschichte.

Ich selbst will weder künstlich ernährt werden noch sonstwie am Leben gehalten, sollte es mich irgendwann mal in diese Richtung erwischen. :nö:
Jack
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Samstag, 21. Januar 2006, 19:04

Zitat

Original von JackSparrow


Ich selbst will weder künstlich ernährt werden noch sonstwie am Leben gehalten, sollte es mich irgendwann mal in diese Richtung erwischen. :nö:


Dito. Meine Frau und ich haben uns darauf schon festgelegt. Ich habe keine Lust wie ein Gemuese in meiner eigenen Pi... und Sche... zu liegen. Kostet ausserdem viel zu viel Geld und die psychologische Belastung an meine Familie will ich denen ersparen.
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

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NexuSpook

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Dienstag, 24. Januar 2006, 23:59

Zitat

Original von JackSparrow
Ich sehe es aber schon als ein Plus, dass man versucht hat, dem Kind das Sterben zu ermöglichen. Gut, wenn sie dann doch noch von alleine atmet, ist es wieder eine andere Geschichte.

Ich selbst will weder künstlich ernährt werden noch sonstwie am Leben gehalten, sollte es mich irgendwann mal in diese Richtung erwischen. :nö:




:applaus:

(Wobei man immer zw. Lebenserhaltenden und Lebensverlängernden maßnahmen unterscheiden muß.
Was im Endeffekt mehr oder minder aufs Gleiche rauskommt).
-

NexuSpook

Mic

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Samstag, 28. Januar 2006, 13:10

Der Unterschied zwischen lebenserhaltend und lebens(leidens?)verlängernd ist eine schwierige Kiste. Ich erlebe das gerade bei meiner Oma, die am Rand des Todes vor sich hin vegetiert. Da haben erst die Frau selbst und danach die Kinder versäumt, beizeiten klar zu definieren, wie man in so einem Fall vorgehen will. Ich kann also nur raten, das frühzeitig für sich selbst zu beschließen und auch entsprechend zu verfügen. Das ist ein Dilemma, das nicht wirklich schön ist.

In diesem konkreten Fall kann man wohl nichts anderes machen, als so zu verfahren, wie es jetzt geschieht. Ob man dem Kind damit allerdings einen Gefallen tut wage ich zu bezweifeln.
... und wenn sie erst gestorben sind, dann leben wir noch heute ...

NexuSpook

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Samstag, 28. Januar 2006, 16:58

Zitat

Original von Mic
.... beizeiten klar zu definieren, wie man in so einem Fall vorgehen will.
Ich kann also nur raten, das frühzeitig für sich selbst zu beschließen und auch entsprechend zu verfügen.



Und dennoch haste danach nicht unbedingt die Garantie, daß sich dann daran gehalten wird, wenn es soweit ist.
Die Praxis zeigt leider viel zu oft, daß sich Pflegende, Ärzte und Angehörige über die Verfügung einfach hinwegsetzen !!!
-

NexuSpook

Mic

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Samstag, 28. Januar 2006, 20:24

Das stimmt, aber ich frag einfach mal knallhart: ist so eine Verfügung nicht letzten Endes für die "Außenwelt" wichtiger? Man selbst bekommt im Fall der Fälle ja ohnehin (fast?) nichts mehr davon mit ...
... und wenn sie erst gestorben sind, dann leben wir noch heute ...

NexuSpook

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9

Sonntag, 29. Januar 2006, 03:36

JEIN!

Man bekommt sehr wohl noch viel, ggf. sogar sehr viel bis alles mit, wenn nicht gerade das Gehirn befallen ist.
Deswegen ist es nicht für die Außenwelt wichtiger.

Letzten Endes zählt, daß das was man bestimmt/festgelegt hat, wenn man es gemacht hat, auch eingehalten wird.
Bei den Ärzten ist es meist der falschverstandene Hippokratische Eid, der heutzutage sowieso ein Witz ist (jedenfalls so wie er existiert), "Man könnte noch was retten"...oder so ähnlich.
Bei Angehörigen liegt es oft daran, daß sie nicht "loslassen" können, und durch ihr Klammern mehr Schaden anrichten als zu "Helfen".

Aber das ganze ist ein sehr grosses Thema, bei dem jeder meint nur er habe recht und versteht die Welt nicht mehr, wenn jemand anders denkt oder handelt.

:)
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NexuSpook