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Freitag, 29. April 2005, 14:44

Dürfen beschlagnahmte Artikel weiterverkauft werden?

Eine recht allgemeine Frage, aber ich hoffe unsere Rechtsexperten haben ne Antwort parat :)

Follgendes Beispiel (korriegiert mich, wenn nötig): vergangenes Jahr wurde in Deutschland das Videospiel "Manhunt" beschlagnahmt. So weit ich informiert bin bezieht sich eine solche Beschlagnahmung nur auf den Handel und den Vertrieb. Dementsprechend darf der Endverbraucher, der den Titel vor der Beschlagnahmung gekauft hat den Titel auch behalten und gebrauchen...

So weit, so gut, aber: darf ich als Privatmensch diesen Titel an Privat nun weiterverkaufen oder ist das auf Grund der Beschlagnahmung illegal?

hier der genaue Text der Richter zu diesem Beispiel...