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naja, es stimmt schon, dass die anbieter, die vorkasse verlangen nur eine bestellbestätigung verschicken/anzeigen und man die rechnung mit der ware erhält. das ist so gängige praxis
Zitat
Die Rechnung gewährt den am Handel beteiligten Personen in aller Regel keinerlei Rechte oder Pflichten, die diese nicht ohnehin schon haben. Allgemein ist eine Rechnung weder Voraussetzung für die Entstehung noch für die Fälligkeit einer Leistung. Schließen Käufer und Verkäufer beispielsweise einen Vertrag, in dem eine Sache x zum Preis von y EUR verkauft werden soll, so steht bereits mit Vertragsschluss fest, welche Leistungspflichten bestehen. Einer Rechnung bedarf es für die Entstehung der Leistungspflichten daher nicht.
Die Rechnung ist in aller Regel, beispielsweise beim Kauf, auch nicht erforderlich, um die Leistungsverpflichtung des Käufers zur Fälligkeit zu bringen. Nach dem gesetzlichen Normalfall werden Forderungen im Zweifel sofort, also mit Entstehung fällig.
Will ein Käufer eine Ware beim Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung (genauer: Mängelhaftung) reklamieren, so ist die Vorlage einer Rechnung hierfür nicht Voraussetzung. Die Frage, ob und wann der Kauf bei dem in Anspruch genommenen Händler stattgefunden hat, kann vielmehr durch jedes Beweismittel, beispielsweise durch Zeugen, erbracht werden. Für eine Garantie kann die Rechnung relevant sein. Das hängt davon ab, was in den Garantiebedingungen vereinbart ist.
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung ist zivilrechtlich – anders als in Bezug auf eine Quittung (§ 368 BGB) und anders als im Steuerrecht (s. u.) – nicht ausdrücklich geregelt.
Die Rechnung dient regelmäßig als Begründung für den Verzug des Schuldners gemäß § 286 BGB. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Darauf muss nur ein Verbraucher ausdrücklich hingewiesen werden, im geschäftlichen Verkehr tritt der Zahlungsverzug automatisch ein.