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Trivio

ehem. Bonecutter

  • »Trivio« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 174

Wohnort: Bayern

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1

Mittwoch, 23. März 2005, 18:16

Seit wann 2 jahre Garantie?

Hallo zusammen,

Meinem Bruder ist heute der Receiver der Stereoanlage kaputtgegangen :(
Gekauft wurde das Gerät im September 2003. Seit wann gilt denn die zwei Jahresgarantie, hat er evtl. noch Glück und es fällt in die Garantiezeit?
Gruß,

Trivio (ehemals Bonecutter)

2

Mittwoch, 23. März 2005, 18:43

RE: Seit wann 2 jahre Garantie?

Zitat

Original von Trivio
Meinem Bruder ist heute der Receiver der Stereoanlage kaputtgegangen :(
Gekauft wurde das Gerät im September 2003. Seit wann gilt denn die zwei Jahresgarantie, hat er evtl. noch Glück und es fällt in die Garantiezeit?

Also ... :D
Ob es in die Garantiezeit fällt oder nicht, muß Dein Brüderchen dem Wisch des Recievers entnehmen, denn eine Garantie wird vom Hersteller eines Gerätes gewährt, nicht vom Verkäufer.
Das, was Du meinst, wäre die Gewährleistung (kleiner aber feiner Unterschied, hilft trotzdem für den Fall, daß man es bei den Verkäufern mit Korinthenkackern zu tun hat). Das neue Schuldrecht trat am 1. 1. 2002 in Kraft. Den übrigen Schmus, wann Du es genau in Anspruch nehmen darfst, spare ich mir erst mal an dieser Stelle, weil ich denke, daß er ein Privatkunde war und das Gerät neu gekauft hat etc. :)

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Donnerstag. Tagung, gemeinsam mit Chef.
Skywise: "Ja, mein Chef hat mich ja bereits vorgestellt. Was ich bemerkenswert finde, denn letzte Woche kam er mir noch auf dem Gang entgegen und hat gesagt 'Was hier läuft, ist unvorstellbar', somit hat er genau genommen gerade den Gegenbeweis erbracht. Der Mann wächst manchmal über sich hinaus, ich sag's Ihnen ..."

3

Mittwoch, 23. März 2005, 18:47

Also die Schuldrechtsreform war 2002. Seit dem gilt die 2jährige Gewährleistungsfrist.

Ich nehm an der Receiver wurde in einem Laden gekauft, dann gilt folgendes:
- in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer.
- danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware vorlag.

Vielleicht ist aber eine 2jährige Garantie vereinbart worden. Viele Läden haben das damals ganz werbewirksam gemacht. Dann liegt die Beweislast auch heute noch beim Verkäufer.

Entgegen der Aussage von Skywise ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht, wer haftet sondern die Beweislast. Eine Garantie kann durchaus mit dem Verkäufer vereinbart werden.
In der Regel ist es aber so, dass die Werksgarantie vom Hersteller länger ist als die Garantie/Gewährleistung vom Verkäufer. Dann rann an den Hersteller!

Also erstmal in den Laden - uU tauschen die auch auf Kulanzbasis oder machen euch sonst ein gutes Angebot...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tobiashi« (23. März 2005, 18:52)


Trivio

ehem. Bonecutter

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4

Mittwoch, 23. März 2005, 19:49

Dankeschön, das hilft uns ja schonmal weiter. Dann wird der Händler wohl demnächst Besuch bekommen :)
Gruß,

Trivio (ehemals Bonecutter)

5

Mittwoch, 23. März 2005, 22:20

Zitat

Original von Tobiashi
Entgegen der Aussage von Skywise ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht, wer haftet sondern die Beweislast. Eine Garantie kann durchaus mit dem Verkäufer vereinbart werden.

Du hast Recht ... ich nehme alles zurück :anbet: :)

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
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Donnerstag. Tagung, gemeinsam mit Chef.
Skywise: "Ja, mein Chef hat mich ja bereits vorgestellt. Was ich bemerkenswert finde, denn letzte Woche kam er mir noch auf dem Gang entgegen und hat gesagt 'Was hier läuft, ist unvorstellbar', somit hat er genau genommen gerade den Gegenbeweis erbracht. Der Mann wächst manchmal über sich hinaus, ich sag's Ihnen ..."