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irina

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1

Donnerstag, 29. September 2005, 22:27

hilfe! "alte" rechnungen

die stadt köln hat just festgestellt, dass sie im jahr 2002 für unser haus zu wenig für den müll berechnet hat. jetzt fordern sie für dieses jahr eine nachzahlung der damals nicht in rechnung gestellten kosten. angeblich ist das noch nicht verjährt, aber das will ich mal dahingestellt sein lassen. mein "problem" ist ein anderes: ich hab im jahr 2002 noch gar nicht hier gewohnt. nichtsdestotrotz soll (angeblich) für mich gelten: mitgefangen – mitgehangen. die rechnung ist eben nicht damals, sondern JETZT gestellt worden. und JETZT bin ich nun mal eigentümer einer wohnung in dem haus, das damals zu wenig müllgebühren gezahlt hat.

ich frag mich gerade: kann das sein? muss ich wirklich für angefallene gebühren aus dem jahr 2002 zahlen, obwohl ich damals nicht hier gewohnt habe (und andernorts für meinen müll geblecht habe!!!), nur weil der stadt das jetzt erst auffällt und die rechnung über die nachzahlung in einem jahr gestellt wird, in dem ich eben eigentümer bin?

hilfe! hat jemand mal was ähnliches erlebt? kennt sich jemand mit solchen sachen aus? ist tobiashi eigentlich noch da? :D
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

2

Donnerstag, 29. September 2005, 22:37

Ne, sowas hab ich zum Glück noch nicht erlebt, aber ich weiß was ich wohl tun würde: :effe:
Gruß Molo

irina

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3

Donnerstag, 29. September 2005, 22:41

Zitat

Original von Molochos
Ne, sowas hab ich zum Glück noch nicht erlebt, aber ich weiß was ich wohl tun würde: :effe:

das ist nur leider nicht so einfach, wenn du in ne eigentümergemeinschaft eingebunden bist, die sich die gesamtkosten teilt...
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4

Donnerstag, 29. September 2005, 23:15

Dann soll die Eigentümergemeinschaft das zahlen (da gibt´s doch ein Konto) und sich von dem Ex-Inhaber wiederholen.
Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

irina

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5

Donnerstag, 29. September 2005, 23:22

aber aaaaaaaaaaaangeblich zumindest (deshalb hoff ich ja, dass jemand hier was weiß) gilt eben in diesem fall nicht die zeit, in der die unbezahlte mülltonne genutzt wurde, sondern das datum der rechnungsstellung. und zur zeit der rechnungsstellung bin ich eben eigentümer.
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6

Donnerstag, 29. September 2005, 23:33

Das kann ich mir nicht vorstellen. Es kann doch nur dem etwas berechnet werden, der die Mülltonne bestellt hat. Das hat doch eigentlich nichts mit dem Haus zu tun. Habt ihr denn so eine grosse Gemeinschaftstonne oder pro Wohnung jeweils einzelne?

Kann dir nicht auch nicht weiterhelfen, wir waren die ersten, die hier im Haus wohnten :grins:
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7

Donnerstag, 29. September 2005, 23:37

Zitat

Original von Morna Ulbrandson
Das kann ich mir nicht vorstellen. Es kann doch nur dem etwas berechnet werden, der die Mülltonne bestellt hat. Das hat doch eigentlich nichts mit dem Haus zu tun. Habt ihr denn so eine grosse Gemeinschaftstonne oder pro Wohnung jeweils einzelne?

wir haben große tonnen für alle gemeinsam. und bestellt hat diese tonne die hausverwaltung i.a. der eigentümer. also kriegt auch die hausverwaltung die nachzahlungsbenachrichtigung 2005, die sie an die eigentümer 2005 weiterleitet. :(

Zitat

Kann dir nicht auch nicht weiterhelfen, wir waren die ersten, die hier im Haus wohnten :grins:

ihr glücklichen! :anbet: wobei, wer weiß... vielleicht hat irgendjemand im jahr 1970 irgendeinen unsinn auf dem grundstück angestellt, was 2007 auffliegt und wofür ihr dann haften müsst. zieht lieber aus! :D
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8

Donnerstag, 29. September 2005, 23:54

Dann würde ich mal sagen, eure Hausverwaltung spinnt :irre: Die muss sich doch das Geld von dem wiederholen, der das genutzt hat. Damit hast du doch gar nichts zu tun.
Ruf doch am besten mal bei der Stadt an, vielleicht können die dir weiterhelfen.

Auf dem Grundstück hier stand vorher ne Firma, und da die pleite sind ist´s logisch dass wir grade stehen müssen. Nix wie weg:flucht: :spot:
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joe adder

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9

Freitag, 30. September 2005, 03:42

Das sehe ich genauso. Wenn die Eigentuemergemeinschaft eine Vorderung stellt, die sich auf zurueckliegende Ereignisse bezieht, muessen die sich den ausstehenden Betrag von dem vorherigen Eigentuemer holen. Egal, ob das Rechnungsdatum sich auf das heutige Datum bezieht.
Andernfalls wuerde ich mal den notariellen Kaufvertrag (habt ihr einen?) ueber euer Eigentum durchlesen. Normalerweise, so kenne ich das vom Verkauf meiner Eltern, sollte dort ein Paragraph niedergeschrieben sein, der nachtraegliche Zahlungen regelt. Mein Vater musste dementsprechend auch eine Nachzahlung taetigen, die sich auf die Festsetzung der Kanalgebuehren bezogen hatte. Das Rechnungsdatum war zu dem Zeitpunkt neu, die Gebuehr bezog sich aber auf einen in der Vergangenheit liegenden Kanalanschluss.
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