BMG Europa verfolgt He-Man Hörspiele-Raubkopien
Geschrieben von Ulf (Mittwoch 5. Mai 2004) auf he-man.de
Per Rechtsanwalt forderte der Konzern 50.000 EUR Schadensersatz von einem Raubkopierer
Daniel A.(28) ist bekennender He-Man Fan und stolzer Besitzer der kompletten "Masters of the Universe" Hörspiel-Reihe, welche damals - in den 80ern - äussert beliebt war. 15 Jahre nach dem Ende der Serie sind viele Fans erfolglos auf der Suche nach den immer seltener werdenen Original-Kassetten.
Beim Surfen auf einer Hörspiele-Webseite stieß Daniel A. im März 2004 auf eben solche Fans. "Ich wollte den Leuten einen Gefallen tun und habe ihnen Kopien meiner Sammlung als MP3-CD angeboten." Für gerade einmal 50 Cent pro Folge bot Daniel die CD's im Forum der Seite an.
Kurze Zeit später kam dann die erste Anfrage. Ein gewisser Thorsten S. bestellte die Sammlung. Wie sich später herausstellte, war dies ein fingierter Kauf durch BMG Europa. Drei Wochen später meldete sich der Anwalt des Unternehmens schriftlich bei Daniel.
Darin forderte man sage und schreibe 50.000 EUR Schadensersatz. Denn BMG Europa besitzt nach wie vor die Urheber-Rechte an den Hörspielen. Doch solch eine – wohl reichlich überzogene Summe – wollte und konnte Daniel A. auf keinen Fall aufbringen. Er kontaktierte das Anwaltsbüro und bat um eine gütliche Lösung - zumal man die Kassetten ja schon lange Jahre nicht mehr käuflich zu erwerben sind. Glück im Unglück für ihn: Man einigte sich auf eine Zahlung von 400 EUR und Daniel musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben, keine weiteren Kopien der Hörspiele anzubieten.
Daniel geht mit seiner unglücklichen Geschichte nicht ohne Grund an die Öffentlichkeit:
"Ich hoffe anderen Fans ist das eine Warnung. Ich dachte so alte Hörspiele interessieren die Firmen nicht mehr. Den Fehler sollte man nicht nochmal begehen."
Leider scheint Europa kein Einsehen mit den Fans zu haben – denn eine Neuauflage der Serie wurde erst kürzlich wieder abgelehnt. Mit Hinweis auf eine abgelaufene Lizenz. Die Erneuerung scheint den Verantwortlichen zu teuer zu sein. Da bleibt den Fans nur Geduld bei der Suche nach den alten Original-Kassetten und die Hoffnung, dass diese noch lange halten mögen...
Ich finde die Schadensersatzforderung zwar heftig übertrieben, aber bei der eigentlichen Zahlung hätte es doch etwas mehr sein dürfen. Daniel A. ist immerhin 28 Jahre alt und da greift das Argument nicht, daß er in seinem jugendlichen Leichtsinn was falsches getan hat. Viele sind sich einer solchen Straftat noch immer nicht bewußt.
Gruß,
MAELSTROEM