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Montag, 5. April 2004, 12:21

Klagewelle Gegen Raubkopierer

KLAGEWELLE GEGEN RAUBKOPIERER

68 deutsche Musiktauscher zittern

Jetzt ist auch in Deutschland Schluss mit dem fröhlichen Musiktauschen im Internet. In den nächsten Tagen sollen 68 Hardcore-Tauscher verklagt werden, kündigte der Branchenverband IFPI heute in Berlin an. Weitere Prozesse dürften folgen.



Phonoverbände-Chef Gerd Gebhardt: "Nicht mehr tatenlos zusehen"
Die deutsche Musikindustrie startet erstmals Verfahren gegen Nutzer von Tauschbörsen. In einer ersten Klagewelle haben der Branchenverband (IFPI) und die von ihr beauftragte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch insgesamt 68 Strafanzeigen erstattet. "Nutzer von so genannten Tauschbörsen, die Musik illegal im Internet anbieten, müssen jetzt auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender des deutschen IFPI-Ablegers.

Es gebe im Internet millionenfach illegale Musikangebote. Die Phonowirtschaft könne dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbreche, betonte Gebhardt. "Wir gehen deshalb jetzt auch gegen diese illegalen Anbieter mit rechtlichen Schritten vor."

Mit Klagen hatte die Musikindustrie schon länger gedroht - in den USA laufen entsprechende Verfahren bereits seit Monaten. Hierzulande blieben Tauschbörsennutzer bislang jedoch ungeschoren. Die IFPI konzentrierte sich zunächst auf illegale Musikangebote auf Webseiten oder ftp-Servern. Nach eigenen Angaben wurden über 4000 Anbieter in den letzten Jahren belangt und "einige Millionen illegale Musikangebote" vom Netz genommen.


Um Nutzer von Tauschbörsen zu überführen, benötigt die IFPI Unterstützung der Internetprovider, denn nur diese können die beim Tauschen benutzte IP-Adresse einem Benutzer zuordnen. Weil die Provider die Identitäten ihrer Kunden aber nicht einfach so herausgeben, hat die IFPI über ihren Anwalt zunächst 68 Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft habe die Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet, teilte die IFPI mit. Sobald die Identitäten der Dateitauscher bekannt sind, wollen die Rechteinhaber Zivilverfahren einleiten und Schadensersatz geltend machen.

Klagen gegen 247 Personen in vier Ländern

Die beschuldigten Personen hätten urheberrechtlich geschützte Musik in erheblichem Umfang ins Internet gestellt und Dritten zum Herunterladen angeboten. Damit haben sie die Rechte der Textdichter, Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller missachtet. Sie müssten nun die Folgen ihres verbotenen Handelns tragen, hieß es. Ähnlich wie in Deutschland werde auch in Dänemark, Italien und Kanada vorgegangen. In diesen drei Ländern laufen nach IFPI-Angaben 179 weitere Verfahren, sodass inklusive Deutschland 247 Personen auf der Klageliste stehen. Die Betroffenen müssten mit Tausenden Euro Schadenersatz rechnen.

Ob die Verfahren so glatt über die Bühne gehen, wie es sich die Musdikindustrie vorstellt, ist ungewiss. Juristen wie der Hannoversche Medienrechtsexperte Joerg Heidrich halten den Ausgab entsprechender Verfahren für offen. Vor allem der Nachweis des durch Musiktauschens entstandenen Schadens dürfte alles andere einfach sein, meint Heidrich.

Die Musiklobbyisten hatten auf verschiedenen Wegen versucht, die in ihren Augen umsatzschädigende Tauscherei einzudämmen. So wurden "mehr als 30.000 illegale Anbieter" per Kurznachricht vor dem Musiktauschen gewarnt. Genutzt wurde dabei die in der P2P-Software integrierte Instant-Messaging-Funktion. Auch 1300 große Unternehmen und mehrere Hundert Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wurden angeschrieben und auf Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen hingewiesen.

Tauscher vor Gericht: Zivilverfahren kommen
"Wer Musik aus dem Internet beziehen will, der kann inzwischen auch in Deutschland jede Menge legale Musikdienste nutzen", betonte IFPI-Chef Gebhardt. Er verwies auf Angebote von T-Online, OD2 und die im März gestartete Plattform Phonoline. "An legalen, komfortablen, umfangreichen und sicheren Diensten ist also kein Mangel."

Die Schäden, die die Musikwirtschaft durch illegale Internetangebote erleide, seien immens. Im vergangenen Jahr gingen die Erlöse der Branche um fast 20 Prozent zurück. Statt 223 Millionen Tonträgern (2002) wurden 2003 nur noch 183 Millionen verkauft. Der Umsatz sei damit schon das sechste Jahr in Folge gesunken, erklärte Verbandsgeschäftsführer Peter Zombik.

Er machte neben den illegalen Downloads auch das massenhaftes Musikkopieren dafür verantwortlich. Das Brennen von Privat-CDs habe in Deutschland alarmierende Ausmaße angenommen. Etwa 325 Millionen CD-Rohlinge seien 2003 in Privathaushalten mit Musik bespielt worden. Die Phonoverbände hoffen, dass eine Novelle des Urheberrechts, die zur Zeit in Arbeit ist, die Möglichkeit der Privatkopie stark einschränkt.

Die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland bezifferte die IFPI auf gut 600 Millionen (Jahr 2003). Die Zahl der Internet-Downloader ist den IFPI-Angaben zufolge 2003 von 6,4 Millionen auf 7,3 Millionen gestiegen. Mehr als 98 Prozent von ihnen hätten kostenlose Angebote genutzt, sagte Gebhardt. Downloader geben wegen der Nutzung illegaler Angebote wesentlich weniger Geld für Musik aus, hieß es.

Dem widerspricht allerdings eine neue Studie der Harvard University und der University of North Carolina. "Wir haben festgestellt, dass File Sharing nur einen begrenzten Einfluss auf die Musikverkäufe hat", heißt es in dem Papier. Die Forscher hatten im Jahr 2002 17 Wochen lang Musikdownloads und Verkäufe in Plattenläden beobachtet. Die Auswirkungen der P2P-Börsen seien "statistisch nicht von Null zu unterscheiden", schreiben die Forscher

Quelle: www.spiegel.de