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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zwerg74« (15. Juni 2004, 13:02)
Zitat
Original von Nicola
Auch bei Eigenbedarf gelten die normalen Kündigungsfristen.
Da ihr erst seit zwei Jahren da wohnt beträgt die Kündigungsfrist leider nur drei Monate.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Luke Danes« (15. Juni 2004, 13:16)
Zitat
Original von Thomas
ich dachte immer das wäre mindestens ein jahr, oder so.
Zitat
muss mann nicht den eigenbedarf auch begründen ???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nicola« (15. Juni 2004, 13:34)
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Neu und jetzt mit Bart
Wohnort: Im sonnigen Süden liegt eine kleine Insel....
Zitat
Original von Tobiashi
Zudem ist fraglich, ob hier überhaupt eine Umwandlung vorliegt. Es gibt zB keine Teilungserklärung. Es wird nicht ein Haus in mehrere Eigentumswohnungen umgewandelt - die Mietsache ist ja das ganze Haus! Möglicherweise gibt es also keine Sperrfrist.
Zitat
Original von Tobiashi
Nach den 3 Jahren kann er aber in jedem Fall kündigen, wenn er vergleichbaren Wohnraum anbieten kann - was die Rechtsverordnungen praktisch sinnlos macht.
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Zudem ist fraglich, ob hier überhaupt eine Umwandlung vorliegt. Es gibt zB keine Teilungserklärung. Es wird nicht ein Haus in mehrere Eigentumswohnungen umgewandelt - die Mietsache ist ja das ganze Haus! Möglicherweise gibt es also keine Sperrfrist.
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Original von zwerg74
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Original von Tobiashi
Nach den 3 Jahren kann er aber in jedem Fall kündigen, wenn er vergleichbaren Wohnraum anbieten kann - was die Rechtsverordnungen praktisch sinnlos macht.
Nicht umbedingt, denn etwas vergleichbares zu finden, dürfte etwas schwierig werden