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HerrProdunis

doller Hecht

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1

Montag, 8. März 2004, 14:23

legal lesen download ?!

jou hi ho....

folgende frage:

wenn ich eine kurzgeschichte vorlese, aufnehme, und als mp3 ins internet setze,
muss ich da mit anwaltspost rechnen ?!

ich mein, theoretisch darf ich mich doch auch mitten in die stadt stellen, und (ganz) laut ein buch vorlesen....
wo ist da der unterschied ?!
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Quercus

Wilddieb

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2

Montag, 8. März 2004, 14:40

ich glaube, das mit dem vorlesen darfst du nicht , zumindest nicht, wenn es eine Aufführung ist, und ich glaube das ist es dann

alte texte, auf denen keine rechte mehr liegen kannst du aber meines wissens vorlesen und zum download anbieten (klassiker)
da gibt es sogar legale eBook seiten
"Du hast das Recht auf eine eigene Meinung, aber Du hast kein Recht auf eigene Fakten." Paul Romer

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Mephisto

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3

Montag, 8. März 2004, 16:23

Zitat

da gibt es sogar legale eBook seiten


Wie diese hier: http://gutenberg.spiegel.de/index.htm
- De nihilo nihil. - (nach Lukrez)

4

Montag, 8. März 2004, 17:10

Zitat

Original von Quercus
ich glaube, das mit dem vorlesen darfst du nicht , zumindest nicht, wenn es eine Aufführung ist, und ich glaube das ist es dann

alte texte, auf denen keine rechte mehr liegen kannst du aber meines wissens vorlesen und zum download anbieten (klassiker)
da gibt es sogar legale eBook seiten


Hi,
ich wusste bisher gar nicht dass die Kindergärtner und Kindergärtnerinnen so eine Art von Gema-Gebühren fürs vorlesen bezahlen müssen - da hat man doch gleich ein Druckmittel in der Hand falls die mal was aktuelleres vorlesen sollten :grins:

Nein mal ehrlich - ich hab bei diesen "Künstlerschutzgesetzen" keinen Durchblick - soweit ich weis ist in diesem Bereich einfach das meiste was Spaß macht verboten :D

5

Montag, 8. März 2004, 18:21

Mal schauen was ich noch behalten habe:

Also, der Autor muss mindesten 70 Jahre tod sein. Das war wohl der Hauptpunkt.
Bei Übersetzungen muss der Übersetzter eben mindesten diese 70 Jahre nicht mehr unter uns weilen.

Genaueres kann Leocat :knuddel: heute Abend sicherlich erzählen. :)
(Die hat es ja auch versucht mir beizu bringen. - ohne grossen Erfolg wie man liest- ) :D

6

Montag, 8. März 2004, 20:23

und warum 70? damit er es gaaaanz sicher net mehr mitbekommt? :D
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


Dieser Beitrag wird 155 mal editiert werden, das letzte Mal von Sledge_Hammer: 05.08.2012, 10:37.

leocat

Königin von Hukapetapank

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7

Montag, 8. März 2004, 20:23

Also, ich hatte mal im alten CLH sooo einen schönen langen Text geschrieben :heul: - ob ich da heute noch Lust drauf habe... :nö: - bin zu müde. Vielleicht morgen...

Das wesentliche hat Ingo schon gesagt. Die Schutzfrist dauert in Deutschland 70 Jahre pma (=nach Tad des Autors bzw. Übersetzers).

Bei Gemeinschaftswerken gilt immer das Sterbedatum des zuletzt Überlebenden.

Das gilt übrigens nicht nur für Schriftwerke sondern alle Urheberrechtsgeschützen Werke (Bilder, Bühnenbilder, Tanzchoreografien...).

leocat

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8

Montag, 8. März 2004, 20:33

Zitat

Original von Sledge_Hammer
und warum 70? damit er es gaaaanz sicher net mehr mitbekommt? :D


Deutsches Urheberrechtsgesetz von 1965

International gilt die Berner Übereinkunft (bzw. die revidierte Berner Übereinkunft) von 1971. Diese sieht 50 Jahre Schutzfrist International vor. Es gilt allerdings "Inländerbehandlung". Aber da machen z.B. die USA nicht mit.

Für die gilt das Welturheberrechtsabkommen von 1952. Inhalt: 25 Jahre pma, Inländerbehandlung + (WICHTIG!) Förmlichkeitsverpflichtung (das (c) + Name des Rechtinhabers + Datum des Ersterscheinens)

Ausgenommen vom Urheberschutz sind amtliche Werke (Gesetzestexte z.B.)

HerrProdunis

doller Hecht

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9

Montag, 8. März 2004, 21:12

oki, danke schonmal....

das hiesst also, wenn ich sowas hier ins CLH poste ( heheheh :DD ) dann macher ich mich schon strafbar .. ?! :gruebel:

(eigendlich will ich ja nur beifallheischend rumprahlen, dass ApfelZett mir ne Lesung geschenkt hat)

:DD

ne, im ernst...
interessiert mich.... hier liegt ja noch mehr davon rum....
(zuviel ausposaun...)
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leocat

Königin von Hukapetapank

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10

Montag, 8. März 2004, 22:12

Im Prinzip schon - nur: wo kein Kläger... (boah! Was für ne Stimme! ) - und da keine Gewinnabsicht dahinter steht....

@ ApfelZett: Wie und wo hast du das aufgenommen? Heimarbeit oder Studio?

Emaletha

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11

Montag, 8. März 2004, 23:43

Zitat

Original von leocat
boah! Was für ne Stimme!


jepp :]

ich fands echt ziehmlich klasse...wirklich :)

ApfelZett

unregistriert

12

Mittwoch, 10. März 2004, 13:37

:shy:

leocat

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13

Mittwoch, 10. März 2004, 13:39

und wer gibt die männliche Rolle?

Und nun sag schon: Wie aufgenommen? Ich stümpere mir hier immer was am PC zusammen... und so klngt's auch (siehe INSIDE-Adventskalender) .

HerrProdunis

doller Hecht

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14

Mittwoch, 10. März 2004, 17:47

hehe.. schau mal im "was macht ihr beruflich" thread nach, vielleicht bekommste da n tip...
:DD :D :DD
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leocat

Königin von Hukapetapank

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15

Mittwoch, 10. März 2004, 18:35

ach ja, stimmt... :shy: - ich bin so schlecht im Zuordnen von Namen... - bei der Stimme kein Wunder :eek:

@ ApfelZett - hast du nicht Lust, beim INSIDE-Hörspiel mitzumachen? Etwas Sprachtraining könnte uns nicht schaden ;)