Original von joe adder
@Eismarder - Soweit gut. Hilft mir das aber, den Verkaeufer zu knebeln und mir die LP trotzdem zu beschaffen?
Wie sagt der Jurist - es kommt drauf an
Du könntest den Verkäufer knebeln, wenn Du auf Vertragserfüllung pochen könntest. Nur - ist ein Vertrag zustande gekommen?
- Ein Vertrag kommt - einfach gesprochen - zustande durch Antrag und Annahme.
Bedeutet: dem potentiellen Vertragspartner muß der Abschluß eines Vertrages "angetragen" werden. Der muß dann noch eine Willenserklärung abgeben ("Ja, ich will" ... kennt man ja vom Standesamt) - und schon hat man einen Vertrag (so einige spezielle Regelungen laß' ich jetzt mal außen vor - die spielen hier erst mal keine Rolle).
- Wer trägt in Deinem Fall an und wer nimmt den Antrag an?
Wenn Du eine Wurfsendung im Briefkasten findest - ist das ein Antrag? Wenn Du im Supermarkt die vollen Regale siehst - wird Dir als potentieller Vertragspartner damit ein Antrag unterbreitet? Wenn ein blinkendes Feld im Internet Dir weismachen will, daß Du genau derjenige bist, auf den ein bestimmtes Angebot paßt wie Arsch auf Eimer - kann man das als Antrag bezeichnen? Nein. Juristisch betrachtet werden solche Sachen verstanden als
Aufforderungen an den potentiellen Kunden, auf den Lieferanten zuzugehen und seinerseits den Antrag zu stellen.
Der erste Schritt zu einem Vertragsschluß macht in solchen Fällen also grundsätzlich der Kunde, und zwar, indem er seine Ware an der Kasse aufs Fließband legt. Das ist das "Na? Willst du?", das man zum Vertragsschluß braucht. Zieht die Kassiererin wie üblich beschissen gelaunt den Krempel unachtsam über den Scanner, ist das als "Ja, ich will" zu verstehen - und der Vertrag ist zustande gekommen.
Übertragen wir das Prinzip auf Booklooker.
Booklooker selbst wird nicht Vertragspartner, sondern ist mehr oder weniger nur die Plattform, auf der einzelne Verkaufswillige ihre Ware anbieten können - so 'ne Art Schwarzes Brett halt. Wählst Du eines der dort präsentierte Angebote aus, hast Du den ersten Schritt zu einem Vertrag gemacht. Dein potentieller Vertragspartner hat nun die Möglichkeit, Dir eine Bestätigung zukommen zu lassen, egal in welcher Form - das geht vom Anruf über die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum kommentarlosen Schicken der Ware - (Vertrag zustande gekommen), tja ... oder er kann Dir - wie auch immer - mitteilen, daß sich auf das Geschäft nicht einläßt oder aus sonstigen Gründen nicht (mehr) einlassen kann (Vertrag nicht zustande gekommen).
Wenn er (der von Dir ausgewählte Verkäufer! Nicht booklooker!) Dir bereits eine Bestätigung geschickt hat - DANN hast Du sehr, sehr gute Chancen, ihm Deine Meinung zu sagen, denn dann wäre er vertragsbrüchig geworden. Hat er Dir dagegen nur die Absage geschickt - Game over Player One. Sorry - no bonus.
Gruß
Skywise