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joe adder

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1

Montag, 29. Januar 2007, 08:15

Problem bei Booklooker

Ich pack das Thema mal hier rein. Weiss sonst nicht, wohin damit.
Ich hab mal ne Frage und zwar:

Habe ich bei Booklooker bzw. Disclooker ne LP bestellt. Es hat nun einige Tage gedauert bis der Verkaeufer endlich mal auf meine Mail geantwortet hat. Nun teilt mir der Verkaeufer mit, dass der Artikel nicht mehr verfuegbar ist. Waere ja auch nicht so tragisch, wenn es nicht die LP Geheimkurier A von Poly waere.

Ich denke nicht, dass es mir irgendetwas bringen wuerde, aber kann ich auf Vertragserfuellung bestehen? Bezahlen konnte ich noch nicht, da der Verkaeufer mir seine Kontodaten nicht zur Verfuegung gestellt hat.

Hat jemand diesbezueglich schonmal Erfahrungen sammeln koennen oder weiss jemand mir zu helfen?
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

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Eismarder

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2

Montag, 29. Januar 2007, 19:17

Zitat

6. Die Verkäufer bei booklooker/disklooker tragen selbst dafür die Verantwortung, dass veraltete Angebote gelöscht werden. booklooker/disklooker übernimmt daher keine Gewähr, dass ein noch auf seiner Webseite aufgeführter Artikel bei der Bestellung beim Verkäufer noch erhältlich ist.
Physikalische Gesetze sind dazu da, das man sie bricht.
Unterschätze nie einen Menschen, der einen Schritt zurück macht - er könnte auch Anlauf nehmen!
Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt
Wer Sex für das schönste hält, der war noch nie richtig kacken !!

joe adder

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3

Montag, 29. Januar 2007, 22:01

@Eismarder - Soweit gut. Hilft mir das aber, den Verkaeufer zu knebeln und mir die LP trotzdem zu beschaffen?
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

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Prof. Common

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4

Dienstag, 30. Januar 2007, 07:41

Zitat

Original von joe adder
@Eismarder - Soweit gut. Hilft mir das aber, den Verkaeufer zu knebeln und mir die LP trotzdem zu beschaffen?


Wie realistisch es den das? Wie beschafft man eine solche LP mal eben so; oder unterstellst Du, dass der Verkäufer die Platte hat und nun doch nicht verkauft!?
"Lieber Löwe vor dem Abgrund, als Esel vor dem Karren!"

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Prof. Common« (30. Januar 2007, 07:42)


5

Dienstag, 30. Januar 2007, 08:26

Zitat

Original von joe adder
@Eismarder - Soweit gut. Hilft mir das aber, den Verkaeufer zu knebeln und mir die LP trotzdem zu beschaffen?


Wie sagt der Jurist - es kommt drauf an :D

Du könntest den Verkäufer knebeln, wenn Du auf Vertragserfüllung pochen könntest. Nur - ist ein Vertrag zustande gekommen?

- Ein Vertrag kommt - einfach gesprochen - zustande durch Antrag und Annahme.
Bedeutet: dem potentiellen Vertragspartner muß der Abschluß eines Vertrages "angetragen" werden. Der muß dann noch eine Willenserklärung abgeben ("Ja, ich will" ... kennt man ja vom Standesamt) - und schon hat man einen Vertrag (so einige spezielle Regelungen laß' ich jetzt mal außen vor - die spielen hier erst mal keine Rolle).

- Wer trägt in Deinem Fall an und wer nimmt den Antrag an?
Wenn Du eine Wurfsendung im Briefkasten findest - ist das ein Antrag? Wenn Du im Supermarkt die vollen Regale siehst - wird Dir als potentieller Vertragspartner damit ein Antrag unterbreitet? Wenn ein blinkendes Feld im Internet Dir weismachen will, daß Du genau derjenige bist, auf den ein bestimmtes Angebot paßt wie Arsch auf Eimer - kann man das als Antrag bezeichnen? Nein. Juristisch betrachtet werden solche Sachen verstanden als Aufforderungen an den potentiellen Kunden, auf den Lieferanten zuzugehen und seinerseits den Antrag zu stellen.
Der erste Schritt zu einem Vertragsschluß macht in solchen Fällen also grundsätzlich der Kunde, und zwar, indem er seine Ware an der Kasse aufs Fließband legt. Das ist das "Na? Willst du?", das man zum Vertragsschluß braucht. Zieht die Kassiererin wie üblich beschissen gelaunt den Krempel unachtsam über den Scanner, ist das als "Ja, ich will" zu verstehen - und der Vertrag ist zustande gekommen.
Übertragen wir das Prinzip auf Booklooker.
Booklooker selbst wird nicht Vertragspartner, sondern ist mehr oder weniger nur die Plattform, auf der einzelne Verkaufswillige ihre Ware anbieten können - so 'ne Art Schwarzes Brett halt. Wählst Du eines der dort präsentierte Angebote aus, hast Du den ersten Schritt zu einem Vertrag gemacht. Dein potentieller Vertragspartner hat nun die Möglichkeit, Dir eine Bestätigung zukommen zu lassen, egal in welcher Form - das geht vom Anruf über die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum kommentarlosen Schicken der Ware - (Vertrag zustande gekommen), tja ... oder er kann Dir - wie auch immer - mitteilen, daß sich auf das Geschäft nicht einläßt oder aus sonstigen Gründen nicht (mehr) einlassen kann (Vertrag nicht zustande gekommen).
Wenn er (der von Dir ausgewählte Verkäufer! Nicht booklooker!) Dir bereits eine Bestätigung geschickt hat - DANN hast Du sehr, sehr gute Chancen, ihm Deine Meinung zu sagen, denn dann wäre er vertragsbrüchig geworden. Hat er Dir dagegen nur die Absage geschickt - Game over Player One. Sorry - no bonus.

:)

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

joe adder

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Dienstag, 30. Januar 2007, 08:49

Zitat

Original von Prof. Common
Wie realistisch es den das?


Vollkommen unrealistisch! Aber das war ja nicht meine Frage. Mir ging es ja auch nur darum, ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht und Skywise hat mir da ausfuehrlich weitergeholfen.

Zitat

Wie beschafft man eine solche LP mal eben so;

Ist mir doch egal. Wenn er oder sie oder was etwas anbietet, dann erwarte ich auch ein Vorhandensein. Komme mir ja vor wie in Kairo!

-"Wir haetten gerne einen Erdbeershake!"
-"Sorry. No strawberry."
-"Dann den Kiwi-Cocktail bitte."
-"No kiwi."
-"Lassen Sie mich raten: Sie haben auch keine Huehnchenbrust."
-"No. No chicken."
-"Cockhead!! "

@Skywise - Tausend Dank!!! Das war ausfuehrlich und hilfreich!
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

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