Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CLH - Hoerspielforum und mehr. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Donnerstag, 8. Februar 2007, 17:48

"Killerspiel"-Gesetzesentwurf vorgelegt

Zitat

Bayern reicht Bundestaginitiative ein

"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" - so lautet der Titel des Gesetzesentwurfs, der heute vom Bundesland Bayern vorgelegt wurde. Ziel dieser Initiative ist die Verschärfung des Paragrafen 131 des Strafgesetzbuchs, der in erster Linie um den Punkt "Virtuelle Killerspiele" erweitert werden soll.

Dieser Paragraf 131a StGB liest sich wie folgt:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."

Interessanterweise soll der folgende Absatz ersatzlos gestrichen werden:

"Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. "

Im Klartext würde damit ein Erziehungsberechtiger unter Strafe gestellt werden, wenn er seinen Schützlingen ungeeignete Medien zugänglich macht, auch wenn diese nach Einschätzung des Erwachsenen nicht gefährdend ist.

Die Gesetzesvorlage wird wahrscheinlich schon am 16.02.2007 auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen. Der gesamte Antrag liegt auf bundesrat.de als PDF zur Einsicht bereit. Es fällt auf, dass die Antragssteller weiterhin keine eindeutige Erklärung für den Begriff "Killerspiel" liefern, die über die Definition innerhalb des §131 StGB hinausgehen würde.

Quelle: www.gamers-spirit.de

2

Donnerstag, 8. Februar 2007, 19:34

Gehoppst wie gesprungen? Ich frag mich wofür man Steuern zahlt...
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Zitat

Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.

Perry

bringt Angsthasen nach Muffenhausen

Beiträge: 4 706

Wohnort: 53°18' N, 10°24' O

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 8. Februar 2007, 21:13

Zitat

Original von lupus vagans
Ich frag mich wofür man Steuern zahlt...


Na damit man sich über 660 Abgeordnete halten kann, die später auch adäquat versorgt sein wollen :lach:

Billiger wär´s schon, wenn wir mal wieder nur einen hätten. Aber bitte keinen Östereicher
"Wo bist du gerade?" - "In der Bredouille!" - "Hach. Frankreich! Wie schön."

Instagram: Vinylianer

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Perry« (8. Februar 2007, 21:14)


Evil

second sight

Beiträge: 775

Wohnort: insufficient data!

  • Nachricht senden

4

Samstag, 10. Februar 2007, 12:25

Ich glaub's nicht daß die mit dem Schwachsinn durchkommen. Sonst kann man hier in Deutschland das Hobby Computer & Videospiele ganz streichen. X( ;(

Eismarder

Ich brauch Urlaub...

Beiträge: 1 972

Wohnort: Da wo´s immer regnet

  • Nachricht senden

5

Samstag, 10. Februar 2007, 12:34

Zitat

ch glaub's nicht daß die mit dem Schwachsinn durchkommen. Sonst kann man hier in Deutschland das Hobby Computer & Videospiele ganz streichen.

Wieso?
Früher gabs die "Coolen" Games eh nur als Export Games. Und die hat man halt über Österreich oder USA/Kanada bezogen. Und jetzt mit dem Internet ist das doch total easy an alles ranzukommen was man möchte.
Physikalische Gesetze sind dazu da, das man sie bricht.
Unterschätze nie einen Menschen, der einen Schritt zurück macht - er könnte auch Anlauf nehmen!
Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt
Wer Sex für das schönste hält, der war noch nie richtig kacken !!

6

Samstag, 10. Februar 2007, 14:28

So, wenn das durchkommt kann ich also mit 1 Jahr Knast rechnen, weil ich Doom3 besitze?
Wenn das mal nicht geisteskrank ist...

Snake

03.11. 1921 - 30.08 2003
"Charlie Bronson hatte in seinen Filmen immer ein Seil dabei. Und er hat es immer gebraucht."

7

Samstag, 10. Februar 2007, 16:28

Zitat

Original von Snake Plissken
So, wenn das durchkommt kann ich also mit 1 Jahr Knast rechnen, weil ich Doom3 besitze?
Wenn das mal nicht geisteskrank ist...

Snake


du solltest dir die gesetzesvorlage nochmal richtig durchlesen! ;)
Ich bin richtig froh, in der Schule alles über Parallelogramme gelernt zu haben und nichts über Steuern. Das hat mir richtig geholfen bei meiner diesjährigen Parallelogramm-Erklärung.

Evil

second sight

Beiträge: 775

Wohnort: insufficient data!

  • Nachricht senden

8

Samstag, 10. Februar 2007, 20:03

Zitat

Original von Eismarder

Zitat

ch glaub's nicht daß die mit dem Schwachsinn durchkommen. Sonst kann man hier in Deutschland das Hobby Computer & Videospiele ganz streichen.

Wieso?
Früher gabs die "Coolen" Games eh nur als Export Games. Und die hat man halt über Österreich oder USA/Kanada bezogen. Und jetzt mit dem Internet ist das doch total easy an alles ranzukommen was man möchte.


Eben nicht!!! Das ist ja gerade der Witz. Damit machts dich dann auch strafbar. Bis zu einem Jahr Knast. Die haben sie echt nicht mehr alle. X(
Gruß

Eismarder

Ich brauch Urlaub...

Beiträge: 1 972

Wohnort: Da wo´s immer regnet

  • Nachricht senden

9

Samstag, 10. Februar 2007, 20:47

Zitat

Eben nicht!!! Das ist ja gerade der Witz. Damit machts dich dann auch strafbar. Bis zu einem Jahr Knast. Die haben sie echt nicht mehr alle


I C H mach mich doch nicht strafbar. Selbst wenn ich als Minderjähriger übers Internet ein Spiel der brutaleren Art im Ausland erwerbe, mach ich mich doch nicht Strafbar. Und dem Händler in Übersee ist es doch egal. Den betrifft das deutsche Recht in diesem Falle ja nicht.
Und um das dann zu kontrollieren, müßte man das Postgeheimnis abschaffen.
Also den einzigen dens trifft ist der deutsche Handel. Denn um jede Gefahr auszuschließen, wird man auf jedes Geschäft dieser Art von Beginn an verzichten, und solche Games nicht ins Sortiment nehmen. Die Kohle machen dann wieder andere. Und unterbinden tut man damit wiedet nix. Evtl. erschwert man es den zukünftigen Käüfern. Aber die sind ja findig....
Physikalische Gesetze sind dazu da, das man sie bricht.
Unterschätze nie einen Menschen, der einen Schritt zurück macht - er könnte auch Anlauf nehmen!
Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt
Wer Sex für das schönste hält, der war noch nie richtig kacken !!

10

Sonntag, 11. Februar 2007, 08:07

HALT STOP! Wer bewusst ein nach § 131 beschlagnahmtes Medium erwirbt, macht sich genauso strafbar wie der Händler. Dazu muß aber erst gerichtlich entschieden sein, daß ein Medium nach § 131 zu beschlagnahmen ist. Das wiederum gilt dann meines Wissens heute auch für inhaltsgleiche Neuveröffentlichungen und ausländische Pentants.

ABER: Diese Regelung ist gesetzlich bereits schon seit anno Grütt in Kraft, inhaltlich steht das bereits im Strafgesetzbuch drin, bis auf, daß ein konkreter Bezug auf Spiele fehlt, der hier insbesondere durch das Eingreifen des Spielers in das strafrechtlich bedenkliche Handeln ermöglicht.

Unnütz ist es nicht, daß der Gesetzesentwurf uns mehr oder minder beeinflußt, sondern die rechtliche Handhabung dadurch nicht beeinflußt wird, da das verlangte bereits heute nach § 131 praktiziert werden kann.

Dazu muß auch jetzt ein amtsgerichtlicher Strafantrag eingehen, über den zunächst entschieden wird. Es ist also auch später kein Spiel automatisch beschlagnahmt.

Allerdings schützt es nicht, wenn bspw. ein Spiel nicht in Deutschland erscheint, da auch ausländische Produkte grundsätzlich in Deutschland beschlagnahmt sein können.

Den Verbraucher betrifft es in erster Linie trotzdem kaum, da dieser über die Situation kaum informiert ist und sich einfach kauft, was ihm über den Weg läuft. Das wird nur in der Regel nicht auf dem Grabbeltisch im Supermarkt geschehen.

Im Filmsektor gab es da eine deutlich spürbare Liberalisierung, was den Umgang mit Neuerscheinungen angeht. Dies liegt vor allem an der relativen Unantastbarkeit der FSK Entscheidung "Keine Jugendfreigabe", die hingegen der alten "ab 18" auch nicht mehr nach Jugendschutzgesetz indiziert werden darf, da eine Indizierung ja letztendlich, wie schon das Siegel "ab 18" bewirken soll, daß ein Medium Jugendlichen nicht zugändlich gemacht wird.

Diskutabel gegenüber einem wirksamen Jugendschutz (der ja bereits durch unkontrollierten Internetzugang und Downloadplattformen ohne weiteres unterwandert werden kann, sprich die Eltern sind mehr denn je zur Verantwortung aufgerufen) ist die Notwendigkeit einer Strafverfolgung und damit wird eine Moralfrage gestellt:
Darf man Gewalt spielen und wenn ja, bis zu welchem Grad?

Grundsätzlich aber steht diese Frage im Konflikt mit dem Grundgesetz, daß davon ausgeht, daß eine Zensur nicht stattfindet (obwohl im gleichen Atemzug ja schon einige Eingrenzungen folgen).

Tja, wie frei sind wir wirklich? ;)
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Zitat

Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.

11

Sonntag, 11. Februar 2007, 20:22

Zitat

HALT STOP! Wer bewusst ein nach § 131 beschlagnahmtes Medium erwirbt, macht sich genauso strafbar wie der Händler.


Das ist mir jetzt eigentlich neu, da der Besitz von diesen beschlagnahmten Filmen (nach §131) nicht illegal ist, nur die Weitergabe.

Snake

03.11. 1921 - 30.08 2003
"Charlie Bronson hatte in seinen Filmen immer ein Seil dabei. Und er hat es immer gebraucht."

Evil

second sight

Beiträge: 775

Wohnort: insufficient data!

  • Nachricht senden

12

Montag, 12. Februar 2007, 00:06

Wir sollten uns dennoch nicht verrückt machen und vor der Prügel schreien.

Wenn man alle Killerspiele verbieten möchte, muß man alle Action, Action-Adventure & (Ego-)Shooter verbieten. Dies sind die beliebtesten Genres, ohne die kannst deinen Laden als Verkäufer dieser Medien zu machen!
Ich glaub nicht daß die damit durchkommen.

13

Montag, 12. Februar 2007, 14:19

Zitat

Original von Snake Plissken

Zitat

HALT STOP! Wer bewusst ein nach § 131 beschlagnahmtes Medium erwirbt, macht sich genauso strafbar wie der Händler.


Das ist mir jetzt eigentlich neu, da der Besitz von diesen beschlagnahmten Filmen (nach §131) nicht illegal ist, nur die Weitergabe.

Snake


Es ist richtig, daß allein der Besitz keine Straftat darstellt, jedoch ist natürlich dann zu ermitteln ob das Medium zu den im Gesetz genannten Zwecken vorrätig gehalten wird oder beschafft wurde. Mal eben für den Kumpel eine Extrakopie mitbestellen kann schon der Strick sein.

Ausserdem würde ich nicht überrascht sein, wenn bei einem bewussten Kauf eines beschlagnahmten Mediums eine Teilschuld festgestellt wird, dazu muß dies allerdings erst nachgewiesen werden.

Hier mal zum Nachlesen der derzeitige Paragraph:

Zitat

§ 131
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Zitat

Die drei ??? und der lachende Schatten S.85
Peter nickte, und die beiden Jungen gingen zu der geschlossenen Tür. Bob drückte die Klinke herunter, und Peter stand mit seiner Latte bereit.
»Sie ist abgeschlossen«, sagte Bob. »Können wir sie aufbrechen?«
Hinter ihnen fiel die Tür zum Flur ins Schloß. Mit weit aufgerissenen, erschrockenen Augen fuhren sie herum. Peter hielt seine Latte in Verteidigungsbereitschaft. Aber da war niemand – nur die geschlossene Tür.

14

Dienstag, 13. Februar 2007, 19:26

Okay, so liest sich das schon anders.

Snake

03.11. 1921 - 30.08 2003
"Charlie Bronson hatte in seinen Filmen immer ein Seil dabei. Und er hat es immer gebraucht."

15

Mittwoch, 14. Februar 2007, 09:27

Beschlagnahmte Medien dürfen in Deutschland nicht vertrieben oder verkauft werden. Damit ist der Kauf im Ausland legal, der private Besitz in Deutschland ebenfalls, es darf aber streng genommen nicht importiert werden.

Zudem kann ein Film oder Spiel erst beschlagnahmt werden, wenn es bereits im Handel ist (ich hab irgendwo noch ne Tabelle der Instanzen - such ich bei Gelegenhet mal raus). Wenn es vorher schon gekauft wurde darf man es behalten und ist nicht zur Abgabe verpflichtet.

Dazu muss man sagen, dass eine Beschlagnahmung zum einen was anderes als eine Indizierung ist und zum anderen auch äußerst selten vorkommt.
Erhält ein Medium keine Altersfreigabe - also kein Siegel der USK oder FSK - darf es seit 2003 nicht mehr in den freien Handel und gilt als indiziert (keine Werbung und kein öffentliches Anbieten, aber für Volljährige legal zu erwerben). Erhält es den roten Stempel "Keine Jugendfreigabe" (früheres "ab 18") darf es ganz normal beworben, ausgestellt und verkauft werden - natürlich nur an die richtige Altersgruppe. Die Beschlagnahmung tritt erst in Kraft, wenn einem entsprechenden Antrag stattgegeben wurde. Damit würde man allerdings die vorherige Prüfung der BpjM außer Kraft setzen, und das passiert seit 2003 quasi gar nicht mehr...

Es wird also heute schon zwischen,"Keine Jugendfreigabe", indiziert und beschlagnahmt unterschieden. Ich hab nur immer wieder den Eindruck, dass unsere Politiker diese Instanzen nach wie vor nicht kennen, obwohl es gerade mal 4 Jahre her ist, seit das ganze zum letzten mal angepackt wurde...

Evil

second sight

Beiträge: 775

Wohnort: insufficient data!

  • Nachricht senden

16

Mittwoch, 14. Februar 2007, 14:17

Heute stand follgendes bei uns im Kurier mit der Überschrift:

Zitat

Werden Killerspiele unter die LAdentheke verbannt?

-Brutale Gewaltspiele soll es bald nur noch für Erwachsene zu kaufen geben!

Spiele; Videos, DVD's sollen künftig automatisch für Kinder und Jugendliche verboten sein.

Damit dürfen diese Spiele nicht beworben und nur in besonderen Geschäften unter der Ladentheke an Erwachsene verkauft werden erklärt Ministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Wir wollen Computerspiele nicht generall verteufeln.
Doch würden die Spiele auch von Millionen gespielt die NICHT ZU AMOKLÄUFERN WURDEN (Ganz wichtiger Satz!)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Evil« (14. Februar 2007, 14:19)


DRY

Aggro-Tim & Killer-Klößchen

Beiträge: 2 100

Wohnort: Bayern / MM

Beruf: Schüler

  • Nachricht senden

17

Mittwoch, 14. Februar 2007, 14:50

Zitat

Original von Evil
Heute stand follgendes bei uns im Kurier mit der Überschrift:


Nothing important happened today ;)
Falls du auf der Suche nach weiteren News rund ums Hörspiel bist, schau doch einfach mal auf www.hoerspiel3.de vorbei.

18

Mittwoch, 14. Februar 2007, 21:18

Öhm, aber war da im Zitat beschrieben wird, ist doch fast der Zustand, der schon immer für indizierte Medien gilt?
Oder will man DVDs und Spiele generell für Kinder und Jugendliche verbieten? Für die Hauptkäufergruppe? :DD

Snake

03.11. 1921 - 30.08 2003
"Charlie Bronson hatte in seinen Filmen immer ein Seil dabei. Und er hat es immer gebraucht."