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Mittwoch, 12. September 2007, 14:34

Abmahn-Rechtsanwalt bekommt 6 Monate ohne Bewährung

Zitat

Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt [Update]
Der in IT-Kreisen berühmt-berüchtigte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde nach einem Bericht der taz vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt. Der Anwalt hatte die Domain der taz pfänden lassen.

Der Verurteilung ging ein langer Rechtsstreit voraus. Im Mai 2006 hatte der für Abmahnungen bekannte Gravenreuth die Tageszeitung abgemahnt, weil er unbestellt eine Bestätigungsmail für den taz-Newsletter erhalten habe. Als die Zeitung nicht zahlte, habe Gravenreuth eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Münchner Anwalt wurde darin ein Betrag von 663,71 Euro zugesprochen, den die taz zahlte. Dennoch ließ der Anwalt die Domain www.taz.de pfänden und versuchte sogar, sie zu versteigern. Er begründete diesen Schritt damit, dass er kein Geld von der Berliner Tageszeitung erhalten habe, schreibt die taz: Er habe auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten, habe Gravenreuth erklärt.

An diesem Punkt verstanden die tazler keinen Spaß mehr und griffen zu härteren juristischen Schritten. Der taz-Anwalt Jony Eisenberg stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges: Gravenreuth habe dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass das Geld noch nicht gezahlt worden sei. Diese Behauptung konnte jedoch widerlegt werden. So fanden die Ermittler bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths ein Fax, dessen Kenntnis der Anwalt bestritten hatte. Vor Gericht versuchte sich Gravenreuth mit dem "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis zu entschuldigen.

Bei der Richterin kam diese Begründung freilich nicht gut an. Sie verurteilte den Anwalt zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. Dabei würdigte sie die Tatsache, dass Gravenreuth bereits im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt wurde. In der Verhandlung betonte die Richterin laut taz, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse. Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich. Günter Freiherr von Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen bekannt; die taz meint, er gelte als "Verursacher des Abmahn-Unwesens".

[Update]:
In einer ersten Stellungnahme betonte Rechtsanwalt Gravenreuth, er habe bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der taz gehabt, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der taz sei für ihn aufgrund der Bezeichnung "RNR.15O436/0623.05.2006" ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Die Behauptung, er habe die Pfändung von taz.de damit begründet, dass er kein Geld von der Berliner Tageszeitung erhalten habe, stelle daher eine falsche Behauptung dar. Die Klage in der Hauptsache in diesem Verfahren gegen die taz sei anhängig, einen Termin beim Kammergericht gebe es erst im August nächsten Jahres. (jk/c't)


Quelle: heise.de

Mephisto

Marschall Vorwärts

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2

Mittwoch, 12. September 2007, 19:30

:lach:

Zitat

Vor Gericht versuchte sich Gravenreuth mit dem "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis zu entschuldigen.
- De nihilo nihil. - (nach Lukrez)

Perry

bringt Angsthasen nach Muffenhausen

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3

Mittwoch, 12. September 2007, 19:34

:applaus:

Welch´ weises Gericht! Das dürfte ein Schritt in die richtige Richtung sein...
"Wo bist du gerade?" - "In der Bredouille!" - "Hach. Frankreich! Wie schön."

Instagram: Vinylianer

4

Mittwoch, 12. September 2007, 20:27

Gravenreuth... Der spukte doch schon zu seligen ASM- und Amiga Joker-Zeiten in der Szene herum und wurde gern mal mit Seitenhieben bedacht.
Wusste gar nit, dass der noch aktiv ist.

schnuff2

unregistriert

5

Mittwoch, 12. September 2007, 23:44

Feine Sache :DD

joe adder

praktiziert MOVEMBER das ganze Jahr, jedes Jahr!

Beiträge: 7 110

Wohnort: Land der Antipoden

Beruf: Gentleman

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6

Donnerstag, 13. September 2007, 01:25

Hurra!! :applaus:
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

Für meine Fotos auf EYEEM: The Art Of Daydreaming <== bitte hier klicken!

Thomas Birker (DLP)

Fortgeschrittener

Beiträge: 240

Wohnort: Erde

Beruf: Med. Angesteller und Hörspielproduzent

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7

Donnerstag, 13. September 2007, 02:41

Und da sage noch einer die Gerechtigkeit siege nicht, sehr schönes Zeichen gegen dieses Ungez...
www.TS-Dreamland.de

Hörspiele back to the Roots

Tony Ballard - Dreamland Grusel - Andi Meisfeld - Codename SAM - Burg Frankenstein

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thomas Birker (DLP)« (13. September 2007, 02:42)


8

Donnerstag, 13. September 2007, 09:55

...aber die Berufung kommt erst noch. Kann alles wieder gekippt werden :(

9

Donnerstag, 13. September 2007, 11:21

Wie sagt man so schön : Der Krug geht so lange zu Munde bis er bricht.

Hoffentlich ist das anderen Abmahnern eine Lehre.

10

Donnerstag, 13. September 2007, 12:48

Zitat

Original von x-Ray
Hoffentlich ist das anderen Abmahnern eine Lehre.


Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er ja nicht wegen der Abmahnverfahren an sich verurteilt worden - sondern wegen Betrugs.

The iPhone is nothing more than a luxury bauble that will appeal to a few gadget freaks. In terms of its impact on the industry, the iPhone is less relevant. [...] Apple will sell a few to its fans, but the iPhone won't make a long-term mark on the industry.

Matthew Lynn, Published in Bloomberg, Jan 13, 2007

11

Montag, 17. September 2007, 09:58

hat eigentlich jemand einen überblick, mit was für nicks die momentan bei ebay rumschwirren?

hab mal wieder ein paar sachen bei ebay^reingestellt und bin etwas unruhig, das einem so ein e scheiße selber passiert! :{

12

Montag, 17. September 2007, 10:01

Zitat

Original von HilliH

Zitat

Original von x-Ray
Hoffentlich ist das anderen Abmahnern eine Lehre.


Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er ja nicht wegen der Abmahnverfahren an sich verurteilt worden - sondern wegen Betrugs.


Ist dieses ABMAHNUNWESEN NICHT bETRUG?