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Dienstag, 2. Oktober 2007, 19:39

Erbrecht

Hallo,

meine Frau hat 2 Geschwister. Eine davon bekommt das letzte Haus ihrer Eltern.

Das Haus befindet sich auf einem 1000m² grossem Grundstück. Momentaner m² Preis dort ist um die 350€. Das Haus ist 1979 gebaut, und hat auf 2 Stockwerken 250m². Der Keller nochmal 150m² und es ist eine Doppelgarage auf dem Grundstück.

Einer n Plan wieviel meine Schwägerin an meine Frau und ihren Bruder (der eigentlich schon sehr viel mehr bekommen hat) abtreten muss ?

Oder weiss jemand wo man sich da ONLINE am besten informieren kann ?

Meine Schwägerin hat heute angerufen, und sie kommen deswegen Morgen vorbei. Da bleibt nicht sehr viel Zeit jemanden zu Rate ziehen zu können wegen Feiertag. Wir werden ja da nicht unterschreiben, aber Dumm da stehen will ich auch nicht..

...FSK 12 heißt, der Held kriegt das Mädchen. FSK 16 heißt, der Bösewicht kriegt das Mädchen. Und FSK 18 heißt, jeder kriegt das Mädchen..

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Dienstag, 2. Oktober 2007, 19:47

Hallo Ede,

hast schon mal unter www.erbrecht.de geguckt?

The iPhone is nothing more than a luxury bauble that will appeal to a few gadget freaks. In terms of its impact on the industry, the iPhone is less relevant. [...] Apple will sell a few to its fans, but the iPhone won't make a long-term mark on the industry.

Matthew Lynn, Published in Bloomberg, Jan 13, 2007

leocat

Königin von Hukapetapank

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Dienstag, 2. Oktober 2007, 19:51

Ich weiß nicht genau, wie das läuft - aber ich denke mal, dass da nicht nur der Wert des Hauses + Grundstück (wahrscheinlich wird eh nur vom Einheitswert ausgegangen, der i.d.Regel unter dem tatsächlichen Wert liegen dürfte) zu Grunde gelegt wird, sondern das gesamte Erbe. Dann wird geteilt, und was sie durch das Haus an "Mehrwert" hat, muss sie dann durch Auszahlen der Geschwister abgleichen. Meine laienhafte Idee von der Sache.

Aber wirklich Ahnung hab ich nicht - DAS ist wirklich einen Fall für einen Anwalt mit Spezialkenntnissen. Oder zumindest für jemanden mit Immobilienerfahrung.

Lag kein Testment vor? Böser Fehler! Sowas solllte IMMER VOR dem Ernstfall geklärt werden. In meiner Famlilie ist sowas überall schon längst in trockenen Tüchern... obwohl bis zum Erbfall noch gut 20 Jahre vergehen können.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leocat« (2. Oktober 2007, 19:54)


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Dienstag, 2. Oktober 2007, 19:57

Naja Leocat..es ist ja keiner gestorben :)..also bis heute zumindest...vllt hab ich mich da unglücklich ausgedrückt. Und das es sich um den Verkehrswert und nicht mehr den Einheitswert geht, weiss ich mittlerweile zu denken...
oder auch nicht :confused:
Hillih : nein, mach ich aber gleich, freu mich aber trotzdem auf Antworten hier.

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5

Dienstag, 2. Oktober 2007, 20:15

Mindestanteil ist der Pflichtteil und der ist die Hälfte von dem, was einem von Rechtwegen zusteht.

bei 2 Kindern also 25%, bei 3 Kindern entsprechend 16,7%

6

Dienstag, 2. Oktober 2007, 20:32

Hm..ich muss das anders erklären.

Meine Frau hat sich mit ihrerer Mutter verstritten..oder umgekehrt.

Wir sind deswegen in unser eigenes Haus, das ich von meinen Eltern bekommen hatte, eingezogen.

Jetzt möchte mein Schwager auch zu "seinem Recht" kommen. Und hat angefangen unsere alte Wohnung zu sanieren, um sie dann vermieten zu können.Er bewohnt die untere Wohnung von dem aus, wir waren im Dachgeschoss.

Meine Schwiegermutter, hat ihrem Sohn ein 4000m² Gründstück, mit Elternhaus, 2 Bausparern, mit denen er ein eigenes Haus baute, mehrere Hektar Wald, Felder Gerätschaften überlassen als mein Schwiegervater (Er Ruhe in Frieden) verstarb. Meine Frau und ihre Schwester hatten diesen Vertrag unterschrieben und jeder bekam im Ausgleich dafür 6000 € :lach:

Jetzt sind wir eben wie gesagt ausgezogen, aus dem noch nicht "vererbten/vermachten" Haus.

Um das gehts jetzt, und geschätzter Wert in der Lage 700 000€

Weiss einer was meiner Frau im schlechtesten Fall zustehen kann, und im besten. Bzw kann meine Schwiegermutter ihre "50%" behalten...oder kann es sein das sie alles geerbt hatte nach dem Tode des Schwiegervaters...bzw weiss ich das es kein Testament gab, da mein Schwiegervater zum Schock aller nicht "plötzlich" aber aber ohne Testament zu hinterlassen verstarb.

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leocat

Königin von Hukapetapank

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7

Mittwoch, 3. Oktober 2007, 01:29

Oookay, dann versuch ich das mal ganz laienhaft versteht sich aufzudröseln. Es geht hier nur um das Haus, richtig?

Das war bis zu dessen Tod im Besitz des Schwiegervaters (und nur dessen, oder?). Als der verstarb und kein Testament hinterließ, hätte deine Frau also zumindest einen Pflichtteil vom Gesamterbe erben müssen. Auch dabei müsste der Wert des Hauses eine Rolle gespielt haben. Also entweder hat sie bereits Anteile am Haus, hat darauf formell beim Notar verzichtet oder wurde ausgezahlt. Gleiches gilt für die beiden anderen Geschwister sowie die Mutter. Nun ist halt die Frage, WEM das Haus zu welchem Anteil JETZT gehört. Steht sowas nicht im Grundbuch? Erst wenn man das weiß, kann man über die weitere Verteilung überhaupt reden. Würde ich so sehen...

Zitat

Meine Schwiegermutter, hat ihrem Sohn ein 4000m² Gründstück, mit Elternhaus, 2 Bausparern, mit denen er ein eigenes Haus baute, mehrere Hektar Wald, Felder Gerätschaften überlassen als mein Schwiegervater (Er Ruhe in Frieden) verstarb. Meine Frau und ihre Schwester hatten diesen Vertrag unterschrieben und jeder bekam im Ausgleich dafür 6000 €


Na immerhin. Auf Seiten meiner Mutter gibt es den gleichen Fall, dass das Haus bereits zu Lebzeiten auf den einen Bruder überschrieben wurde (weil er drin wohnt und - weil leicht behindert und Hartz IV-Fall - keine Aussicht besteht, dass er jemals Arbeit findet oder sich eine Wohnung leisten kann. Außerdem kümmert er sich um seine Mutter (nicht dass das die anderen beiden Geschwister nicht auch täten - und außerdem ist die Dame noch sehr fit trotz 89 Jahren) , aber er ist halt Vollzeit da und kümmert sich um Haus, Grundstück - riesiger Garten - und Viehzeug (welches er auch noch hat - allerdings als Hobby).
Jedenfalls haben der andere Bruder sowie meine Mutter damals auf das Haus verzichtet - eine Ausgleichzahlung war ja von Seiten des Bruders nicht möglich - insofern gehen sie in diesem Fall leer aus. Nicht, dass das Geld oder Neid eine Rolle spielen würde, dafür ist der Familienzusammenhalt zu eng, es droht jetzt eher ein finanzielles Problem auf Seiten des im Haus wohnenden Bruders.
Was wird, wenn die Mutter (meine allerliebste Oma) mal nicht mehr ist - und den Unterhalt des Hauses finanziert? - daran möchte jetzt keiner denken. Aber damals waren diese Entwicklungen (Hartz IV, extreme Steigerungen der Kosten für das Haus etc.) gar nicht abzusehen. Mein Großvater wollte das vor seinem Tod so geregelt haben, eben weil er seinen bedürftigen jüngsten Sohn mit dem Haus versorgt sehen wollte, da die anderen Geschwister ein eigenes mehr oder weniger gut versorgtes stabiles Leben mit Partner und Kind(ern) hatten.
Wenn das Sozialamt dann mal beschließen sollte, dass das Haus für ihn zu groß ist, wird er es verkaufen müssen und es würde quasi aus dem Familienbesitz fallen - was für mich persönlich ein Tragödie wäre, denn wir alle hängen sehr an Haus und Grundstück. Allerdings die Möglichkeit, das Haus quasi zurückzukaufen ist finanziell von unserer Seite auch unmöglich. Um Summen wie du sie nennst brauchen wir uns nichtmal Gedanken zu machen...
Und da sag noch einer, Erben - oder Besitz - bringt irgendwas ein...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »leocat« (3. Oktober 2007, 01:34)


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Freitag, 5. Oktober 2007, 20:19

Dankö erstmal für eure Antworten.

Weiss zufällig jemand, wieviel man in einem Jahr "Erben" kann ?

Ich hab das Haus meiner Eltern per Überlassung dieses Jahr bekommen, Wert mir unbekannt.

Wieviel Geld können "wir" oder meine Frau die nächste Zeit noch Erben/erhalten, bevor wir Stress bekommen mit dem Finanzamt ?

Oder haben Immobilien und Bargeld nichs gemeinsam ?


PS.: Zugewinngemeinschaft

...FSK 12 heißt, der Held kriegt das Mädchen. FSK 16 heißt, der Bösewicht kriegt das Mädchen. Und FSK 18 heißt, jeder kriegt das Mädchen..

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Samstag, 6. Oktober 2007, 23:29

Hui...am besten wäre es, du schreibst den Sachverhalt mal der Reihe nach in Ruhe auf.
Gib den Personen Namen (und sei es Bruder A, Schwester B, Schwager B usw.), wer deine Familie nicht kennt, kommt da ins schleudern.

Wenn ich das halbwegs richtig verstanden habe, geht es um überlassene Dinge (von der (Schwieger)-Mutter), geerbte Dinge (vom (Schwieger)-Vater) und um zu überlassende/zu vererbende Dinge, richtig?

Prinzipiell kann man erstmal eins sagen:
Wenn dem Schwager was überlassen/überschrieben/geschenkt wurde, dann brauchts da keinen Ausgleich, das ist das Recht der Gebenden. Üblicherweise wird aber ein Vertrag mit den potentiellen Erben gemacht, da eine Schenkung innerhalb der folgenden 10 Jahre zum Erbe werden kann. Passiert das, dann haben die ausgelassenen Anrecht auf das Geschenkte. Daher: Vertrag (6000 ist gut... :{ )

In deinem Fall ist die grosse Frage: Was hat wer vom (Schwieger-)Vater geerbt? Was kann die Mutter überhaubt vererben/verschenken?

Zugewinngemeinschaft ist erstmal egal, jedes Erbe geht immer erstmal nur auf den Erbenden über. Die aktuellen Freibeträge weiss ich nicht genau.
Früher war "Erben aus warmer Hand" auf 100.000 DM alle 10 Jahre beschränkt, heute hat man meines Wissens einmalig 400.000 Euro (was meine ich auch der Freibetrag beim Erben ist).

Gruß
spacie
spacie
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Duff is best !
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