Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CLH - Hoerspielforum und mehr. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Prof. Common

"Dimensionsbrecher ein!"

  • »Prof. Common« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 607

Wohnort: Berlin

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 5. Februar 2008, 15:58

Rechtliches zum Thema .mp3

Hallo!
Mal eine (An-)Frage an die Rechtsexperten. Bin gerade dabei, meine MC-Sammlung zu digitalisieren und per Audacity ins MP3-Format umzuwandeln. Nun, das ist pro MC sehr zeitaufwendig und bei ca. 3000 MCs ein extrem großer Aufwand.
Außerdem klingt so manches Tape im Laufe der Zeit ein wenig dumpf, so dass so manche(r) hier eine qualitativ besserer Kopie besitzen dürfte.
Nun kam mir die Idee, dass ja bestimmt schon einige User der diversen Hörspiel-Foren bereits mp3-Versionen ihrer Sammlungen besitzen dürften.
Ist das rechtlich ein Problem, sich mit diesen Herren und Damen auszutauschen, wenn man ganz zweifelsfrei nachweisen kann, dass die jeweiligen Tauschpartner (also beide) selbst die ORGINAL-MC/CD besitzen :confused:
Und wie müsste ein solcher Nachweis aussehen :confused:
"Lieber Löwe vor dem Abgrund, als Esel vor dem Karren!"

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Prof. Common« (5. Februar 2008, 16:08)


2

Dienstag, 5. Februar 2008, 19:32

Also soweit ich weiß, gilt die Beweiskraft nur dann wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft bei dir vorbeikommt und sehen will ob deine mp3s sich mit dem Inhalt deiner Regale und Kisten deckt.

3

Dienstag, 5. Februar 2008, 19:50

Meines Wissens darfst du keine mp3-Kopien deiner Sammlung anfertigen, nach neuem Recht. Das ist Vervielfältigung und strafbar.

Prof. Common

"Dimensionsbrecher ein!"

  • »Prof. Common« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 607

Wohnort: Berlin

  • Nachricht senden

4

Dienstag, 5. Februar 2008, 20:00

Waaaaaaas :confused:
Das würde mich aber wundern und interessieren, ob dem so ist.
"Lieber Löwe vor dem Abgrund, als Esel vor dem Karren!"

5

Dienstag, 5. Februar 2008, 20:20

Zitat

Original von G. Walt
Meines Wissens darfst du keine mp3-Kopien deiner Sammlung anfertigen, nach neuem Recht. Das ist Vervielfältigung und strafbar.

Vervielfältigen ist eigentlich gar kein Problem. Allerdings ist bei urheberrechtlich geschützten Sachen darauf achten, daß sie nur für den privaten Gebrauch kopiert werden dürfen. Bedeutet: Verkaufen von Kopien ist böse. Ebenso das unentgeltliche Verbreiten von Kopien außerhalb des privaten Kreises. Das bedeutet, daß man Kopien zwar an gute Freunde weitergeben darf, nicht aber an flüchtige Bekannte oder völlig unbekannte Leute, die in Foren oder per Mail nach Kopien fragen.

@Prof. Common:
Interessante Frage eigentlich. :gruebel:
Mal umhören ... Spontan wüßte ich kein Gegenargument. Aber - mal umhören :D

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

6

Dienstag, 5. Februar 2008, 21:11

Zitat

Original von G. Walt
Meines Wissens darfst du keine mp3-Kopien deiner Sammlung anfertigen, nach neuem Recht. Das ist Vervielfältigung und strafbar.


Das würde mich auch interessieren, ob das stimmt. Vor allem, da dann MP3-Player eigentlich sinnlos wären.

Eismarder

Ich brauch Urlaub...

Beiträge: 1 972

Wohnort: Da wo´s immer regnet

  • Nachricht senden

7

Dienstag, 5. Februar 2008, 21:19

Auf der einen Seite ist es erlaubt, sein Eigentum zu kopieren und im engsten Freundeskreis weiterzureichen.
Auf der anderen Seite ist es verboten, jedweden Kopierschutz zu umgehen.
Der Schluß: Kassis und LP´s haben keinen Kopierschutz und können deshalb straflos kopiert und im engsten Kreis weitergegeben werden.
Bei DVD´s, vor allen Kopiergeschützten ist da eine Grauzone.
Aber: schon maljemand versucht, eine DVD nach drei Jahren umzutauschen, weil sie so zerkratzt ist, das sie nicht mehr funktioniert?
Hab mal versucht, bei Microsoft ne Ersatz-CD zu bekommen (Win 98). Trotz eingereichtem Kaufbeleg...keine Reaktion.
Also Kopier ich alles, was mir lieb und teuer ist, und scheiß auf das geltende Recht !
Physikalische Gesetze sind dazu da, das man sie bricht.
Unterschätze nie einen Menschen, der einen Schritt zurück macht - er könnte auch Anlauf nehmen!
Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt
Wer Sex für das schönste hält, der war noch nie richtig kacken !!

8

Dienstag, 5. Februar 2008, 21:30

Zitat


Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden.

Eine berufliche Nutzung der so hergestellten Kopie ist unzulässig. Hierfür stellt das Urheberrechtsgesetz jedoch in § 53 Abs. 2, 3 UrhG weitere Schranken zur Verfügung, die Kopien für den eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen freistellen.

Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden. Nur bei der Herstellung durch Dritte ist zu beachten, dass diese unentgeltlich oder in einem reprografischen Verfahren erfolgen muss.


Zitat


Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Zwar sieht § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschütze Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.


Da ich mal davon ausgehe, dass die MCs NICHT KOPIERGESCHÜTZT sind :D, sehe ich kein Problem darin, zumindest von Deinen Sachen ein MP3 anzufertigen. Von diversen Hörbüchern, die ja gelegentlich mal einen Schutz aufweisen, darfst Du dann allerdings keine Kopie anfertigen, da Du den Kopierschutz umgehst,

The iPhone is nothing more than a luxury bauble that will appeal to a few gadget freaks. In terms of its impact on the industry, the iPhone is less relevant. [...] Apple will sell a few to its fans, but the iPhone won't make a long-term mark on the industry.

Matthew Lynn, Published in Bloomberg, Jan 13, 2007

Prof. Common

"Dimensionsbrecher ein!"

  • »Prof. Common« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 607

Wohnort: Berlin

  • Nachricht senden

9

Dienstag, 5. Februar 2008, 22:24

Hmm, muss es denn zwingend das eigene Orginal sein, was vermp3t werden darf oder darf es auch eine mp3-Kopie eines anderen sein!? Mir schwebte ja vor, mir Arbeit zu ersparen und Leute um .mp3- Files zu bitten, von dem sie die ORGINAL-MC besitzen, nachdem ich ihnen glaubhaft gemacht habe, dass auch ich EIN (anderes) Orginal besitze. Es kann freilich - insbesondere bei 25 Jahre alten MCs - natürlich Qualitätsunterschiede geben. Wie sieht die Lage denn theoretisch dann aus? Und wie müsste so ein glaubhafter Nachweis aussehen, also jetzt ganz praktisch!? Wäre ein Digital-Foto von mir mit Orginal-Tape mit Hülle und Cover ausreichend :confused:
"Lieber Löwe vor dem Abgrund, als Esel vor dem Karren!"

10

Mittwoch, 6. Februar 2008, 04:40

Zitat

Original von Skywise
Das bedeutet, daß man Kopien zwar an gute Freunde weitergeben darf, nicht aber an flüchtige Bekannte oder völlig unbekannte Leute, die in Foren oder per Mail nach Kopien fragen.


WAS??? Das wusste ich nicht. Ich dachte, dass man Sicherheitskopien nur fuer sich selber anfertigen darf. Wer will einem denn beweisen, ob es ein guter Freund ist? Schwammig.

11

Mittwoch, 6. Februar 2008, 07:30

@Prof. Common

ich geb dir eigentlich absolut recht.
Bei Leuten die ne größere Sammlung haben ist es doch einfach unmöglich von den ganzen "Schätzen" und alten Hörspielen - vor allem die, die es sowieso nicht mehr im Handel als Neuware gibt - eigens erstellte Sicherheitskopien zu erstellen.
Das dauert doch Jahre !!!

Wenn man doch nachweisen kann, dass man die Originale besitzt dürfte doch ein Tausch von Sicherheitskopien durchaus vertretbar sein.

Wie soll es auch strafbar sein ?
worst case: eines Tages steht wirklich die Polizei oder der Staatsanwalt vor der Türe und findet hunderte oder tausende von Hörspiel-mp3s und gleichzeitig die selben im Orginal ... wie soll denn festgestellt werden welche mp3s selbst hergestellt worden sind und welche "angetauscht" worden sind.

Solang du keine mp3s besitzt die sich nicht in deiner orginal-Sammlung befinden hätte ich keine Angst Sicherheitskopien zu tauschen.
Aus dem gleichen Grund wie du selber sagst: ES SPART EINFACH ZEIT.

Allerdings würde ich mich bei einem Tausch auch vergewissern, dass mein Tauschpartner tatsächlich im Besitz besagter Orginale ist.
Da könnte ein Foto mit entsprechenden MCs / LPs sicher ne gute Lösung sein.

Dann kann doch eigentlich nix passieren.

Ich hab vor kurzem erst mal angefangen meine Hörspiele zu digitalisieren, hab aber nach wenigen ( vielleicht nach 25 oder so) wieder aufgegeben, weils echt ne scheiß Arbeit wäre die noch restlichen 2475 umzuwandeln.

:yaya:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hobse« (6. Februar 2008, 07:34)


irina

kriseninterventionsteam

Beiträge: 10 470

Wohnort: sanatorium

Beruf: datenschutzbeauftragte

  • Nachricht senden

12

Mittwoch, 6. Februar 2008, 08:01

RE: Rechtliches zum Thema .mp3

Zitat

Original von Hobse
Solang du keine mp3s besitzt die sich nicht in deiner orginal-Sammlung befinden hätte ich keine Angst Sicherheitskopien zu tauschen.
Aus dem gleichen Grund wie du selber sagst: ES SPART EINFACH ZEIT.

ich auch nicht, denn: wer will dir das denn nachweisen, ob du die digitalisierung selbst gemacht oder ertauscht hast?

Zitat

Allerdings würde ich mich bei einem Tausch auch vergewissern, dass mein Tauschpartner tatsächlich im Besitz besagter Orginale ist. Da könnte ein Foto mit entsprechenden MCs / LPs sicher ne gute Lösung sein.

fotos sind aber verdammt manipulierbar; wenn sich prof. common also nicht mit draufstellt und den kaufbeleg (von ebay mit auktionsnummer, beglaubigte flohmarktquittung etc. :D ) mit ablichtet, dann sagt das reine foto einer MC doch rein gar nix aus.

Zitat

Original von Prof. Common
Nun kam mir die Idee, dass ja bestimmt schon einige User der diversen Hörspiel-Foren bereits mp3-Versionen ihrer Sammlungen besitzen dürften.

also, ich als forenbetreiber möchte dazu mal einwerfen: ich hätte da kein gutes gefühl bei, solche tauschaktionen hier zuzulassen und die plattform dafür zur verfügung zu stellen.
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

13

Mittwoch, 6. Februar 2008, 09:25

RE: Rechtliches zum Thema .mp3

Zitat

Original von irina

Zitat

Allerdings würde ich mich bei einem Tausch auch vergewissern, dass mein Tauschpartner tatsächlich im Besitz besagter Orginale ist. Da könnte ein Foto mit entsprechenden MCs / LPs sicher ne gute Lösung sein.

fotos sind aber verdammt manipulierbar; wenn sich prof. common also nicht mit draufstellt und den kaufbeleg (von ebay mit auktionsnummer, beglaubigte flohmarktquittung etc. :D ) mit ablichtet, dann sagt das reine foto einer MC doch rein gar nix aus.

Zitat

Original von Prof. Common
Nun kam mir die Idee, dass ja bestimmt schon einige User der diversen Hörspiel-Foren bereits mp3-Versionen ihrer Sammlungen besitzen dürften.

also, ich als forenbetreiber möchte dazu mal einwerfen: ich hätte da kein gutes gefühl bei, solche tauschaktionen hier zuzulassen und die plattform dafür zur verfügung zu stellen.


zum Foto: ich meinte natürlich MCs/LPs mit Inhaber auf dem Foto.

zu letzterem (Tauschaktion/Plattform):
Würd ich auch net machen. Das gibt und bringt nur Ärger.

Drehwurm

Fortgeschrittener

Beiträge: 208

Wohnort: südl. v. Nbg

  • Nachricht senden

14

Mittwoch, 6. Februar 2008, 09:25

Man könnte sich in diesem Fall vielleicht rechtlich absichern indem der Ersteller einer Kopie per unterschriebener Erklärung bescheinigt das er Besitzer des Originals ist. So etwas könnte man als Vordruck aufsetzen und dann mit der Kopie einfordern bzw. abegeben.
Gruß

Martin
_______________

Die Welt ist eine Scheibe ...

15

Mittwoch, 6. Februar 2008, 17:38

Zitat

Original von Drehwurm
Man könnte sich in diesem Fall vielleicht rechtlich absichern indem der Ersteller einer Kopie per unterschriebener Erklärung bescheinigt das er Besitzer des Originals ist. So etwas könnte man als Vordruck aufsetzen und dann mit der Kopie einfordern bzw. abegeben.

Ehrlich gesagt bin ich mir noch nicht mal sicher, ob das überhaupt das Hauptproblem ist. Juristisch betrachtet meine ich jetzt :D
Oder anders gesagt: ich schätze den Besitz einer mp3-Datei, die man sich durchaus selbst hätte herstellen können als bei weitem weniger fragwürdig ein als den Vorgang des "Organisierens". Letzten Endes fordere ich durch eine solche Aktion einen Anderen dazu auf, eine Kopie einer LP/MC/Schießmichtot zu erstellen und diese an eine Person außerhalb seines privaten Kreises weiterzugeben.
-> :gruebel: <-

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

16

Mittwoch, 6. Februar 2008, 18:11

Zitat

Original von Skywise
Letzten Endes fordere ich durch eine solche Aktion einen Anderen dazu auf, eine Kopie einer LP/MC/Schießmichtot zu erstellen und diese an eine Person außerhalb seines privaten Kreises weiterzugeben.
-> :gruebel: <-

Gruß
Skywise


... wodurch die Firma/Urheber aber keinen Schaden nehmen, da die Person an die die Kopie weitergegeben wurde ja trozdem/eh im Besitz des Orginals ist.
Somit dürfte doch die Straftat "Raubkopie erstellen" wegfallen ! ?

-> :gruebel: <-

Gruß
Hobse

;P