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Original von joe adder
ich denke, die Personalausweisnummer dient zur Rueckversicherung bezueglich der Richtigkeit der angegebenen Daten. Koenntest ja Hinz oder Kunz als Namen angeben.
Ansonsten kann man aber relativ wenig mit deiner Personalausweisnummer anfangen. Trotzdem wuerde ich den Makler auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hinweisen und dass Deine Daten nicht ohne Deine Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.
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Original von FritzKnitz
[...]neben den normalen persondaten wird dort unter anderem die personalausweis-nr., die letzten zwei arbeitgeber, das derzeitige netto- und bruttoeinkommen, sonstige einkünfte sowie die anschrift und telefonnummer des noch-vermieters gefordert[...]
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Original von Prof. Common
... aber die letzten 2 Arbeitgeber und die Telefonnummer des Noch-Vermieters
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Original von joe adder
Da haben wir uns lieber ein Haus gekauft.
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Original von irina
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Original von joe adder
Da haben wir uns lieber ein Haus gekauft.
ja, wir waren am ende auch dazu gezwungen, in ne eigentumswohnung zu investieren, weil man uns als mieter einfach nicht haben wollte!
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Original von FritzKnitz
nabend zusammen,
bin momentan auf wohnungssuche und habe heute bei einer wohnungsbesichtigung einen fragebogen bekommen, den ich, bei interesse an der wohnung, beim makler einreichen muss.
das teil ist tituliert als "selbstauskunft" und dem einführungssatz "hiermit bewerbe ich mich um die anmietung der wohnung...".
neben den normalen persondaten wird dort unter anderem die personalausweis-nr., die letzten zwei arbeitgeber, das derzeitige netto- und bruttoeinkommen, sonstige einkünfte sowie die anschrift und telefonnummer des noch-vermieters gefordert.
das teil hat keine rechtsklausel (wie z.b. daten werden nur für den und den zweck gespeichert) und muss unterschrieben werden.
ist das alles normal, oder kommt das nicht nur mir wie ein einbürgerungsantrag in die DDR vor?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Perry« (22. Juli 2008, 14:01)
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Original von leocat
Was mach ich eigentlich, wenn ich keine 2 Vor-Arbeitgeber habe - bzw. seit 20 Jahren bei einem bin?
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Original von leocat
- Was geht denn den Vermieter an, was ich vor mehr als 5 Jahren verdient habe?
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Original von leocat
Bisher hat bei mir die aktuelle Gehaltsabrechnung gereicht.
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Original von leocat
Den Rest kann ich nachvollziehen. Wobei ich das mit der Tel.-Nr vom Vorvermieter so nicht kenne. Bei uns wollen alle höchstens eine von mir beim Vermieter einzuholende schriftliche Auskunft, dass ich keine Mietschulden habe - das war's.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Perry« (22. Juli 2008, 19:04)
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Original von Perry
Schuld an dieser Entwicklung ist m. E: ist die recht vermieterfeindliche Rechtsprechung. Wenn du erstmal ein Arschloch in der Wohnung hast, kriegst das den heutzutage ja kaum noch wieder raus.
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Original von irina
perry: drückt die kombination "!." deine besondere verärgerung über dieses thema aus?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FritzKnitz« (28. Juli 2008, 23:11)