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Freitag, 2. April 2004, 17:43

DVD zerkratzt, ab in den Knast

"DVD zerkratzt, ab in den Knast", so könnte es allzu sorglosen Hörspielhörern bald ergehen, zumindest wenn man der neuen Gabriel Burns DVD Nr. 1 glaubt: Dort findet sich im Kleingedruckten auf der DVD am Ende des üblichen Copyright-Bla-Bla-Bla auch der Satz "Jede Beschädigung, Veränderung oder Nachdruck des Titels ist als Urkundenfälschung strafbar". Veränderung, Nachdruck, ok, das ist böse. Aber Beschädigung? Also könnte man durchaus diese Schlussfolgerungskette bilden: Hörer zerkratzt die DVD -> Hörer hat den Titel beschädigt -> Hörer hat sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht -> Hörer wird mit Gefängnis bis zu zehn Jahren betraft. Allerdings frage ich mich, wieso es sich bei einem Hörspieltitel um eine Urkunde handeln soll...

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Freitag, 2. April 2004, 19:48

ich glaub da läuft gerade so ein wettbewerb unter den film-firmen: wer kann eine noch blödere beschränkung aufstellen :irre:
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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Freitag, 16. April 2004, 22:39

Realistisch betrachtet ist das aber doch wenigstens mal etwas,
was wirklich nachgewisen werden kann ... im Gegensatz zum unerlaubten Kopieren!!! :lach: :platz:

Dodo

Neu und jetzt mit Bart

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Wohnort: Im sonnigen Süden liegt eine kleine Insel....

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Sonntag, 18. April 2004, 22:11

:lach: auf welche formulierungen Leute kommen ist doch wirklich erstaunlich :grins:
Im letzten Jahr voller Schaffensdrang: Mein Buch: Meine CD: --> Schall & Rauch - Die große Frage <-- Have fun! :DD