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Dienstag, 12. Oktober 2010, 09:07

Keine Rechnung erhalten

Habe von einer 2-Mann-Firma Waren erhalten, trotz mehrfacher Zusicherung habe ich seit 3 Monaten keine Rechnung erhalten, die ich zur "beruflichen Abrechnung" benötige. Wie kann ich dieser Firma Feuer unterm Hintern machen?
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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Dienstag, 12. Oktober 2010, 10:30

RE: Keine Rechnung erhalten

Habe von einer 2-Mann-Firma Waren erhalten, trotz mehrfacher Zusicherung habe ich seit 3 Monaten keine Rechnung erhalten, die ich zur "beruflichen Abrechnung" benötige. Wie kann ich dieser Firma Feuer unterm Hintern machen?

Anrufen und fragen, ob die Leute das als Hobby machen oder ob sie damit Geld verdienen wollen. Vielleicht verbunden mit einem ganz dezenten Hinweis auf die Inflation, die dafür sorgen könnte, daß der Rechnungsbetrag bald nichts mehr wert ist, wenn sie noch ein bißchen mit der Rechnungstellung warten. Alternativ das gute alte Argument, das gerade im Oktober oder November immer zieht: "Hömma, Jahr ist fast rum und nächstes Jahr ist das Geld, das Du jetzt bekommen könntest, nicht mehr da." :]
Du kannst natürlich mit einem Anwalt drohen, aber ehrlich gesagt sehe ich bei diesem Vorgehen mehr Schatten als Licht, wüßte sogar noch nicht mal, auf welchen Paragraphen man sich da am besten beziehen könnte - sicher, Du hast einen Anspruch aus einem Vertrag, aber mir fallen keine Fristenregelungen zu diesem Thema ein. Wesentlich eleganter wäre wahrscheinlich ein Anruf bei der betreffenden Kammer (höchstwahrscheinlich IHK in diesem Fall). Die können ziemlich fies die Stirn runzeln :]

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

3

Dienstag, 12. Oktober 2010, 11:38

Danke Skywise für die Tipps. An Hinweisen und Aufforderungen, ob direkt oder durch die Blume, haben die schon mehr als genug bekommen. Ich habe nun mal die betreffende IHK angeschrieben. Ich hoffe auf das von Dir beschriebene Stirnrunzeln...
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4

Dienstag, 12. Oktober 2010, 13:00

Und auch gleich ne Antwort erhalten. Leider sind sie des Runzelns unlustig und schieben mich an die Verbraucherzentrale ab...
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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Dienstag, 12. Oktober 2010, 13:22

Und auch gleich ne Antwort erhalten. Leider sind sie des Runzelns unlustig und schieben mich an die Verbraucherzentrale ab...

Was'n das für ein unmotivierter Verein? Hauptsache irgendeinen Beitrag kassieren und ansonsten alle Augen auf blind schalten? Die IHK-Beiträge berechnen sich unter anderem nach den Gewerbeerträgen - wenn ein Unternehmen keine Rechnungen schreibt, gibt's auch keine Erträge, also kein Geld für die IHK ... :irre:

Gruß
Skywise
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Quercus

Wilddieb

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Beruf: Förster, der jetzt Förster ist :-)

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6

Dienstag, 12. Oktober 2010, 14:25

hat denn der sledge schon bezahlt?
wenn nicht, hast du wenig handhabe, denn soweit ich weiß, gibt es keine pflicht zur rechungsstellung und auch keine verjährung
vielleicht könntest du einen ersatzbeleg anfertigen, hast du wenigstens einen lieferschein bzw. eine schriftliche bestellung?
"Du hast das Recht auf eine eigene Meinung, aber Du hast kein Recht auf eigene Fakten." Paul Romer

----
William Shakespeare: "Wenn alle Leute nur dann redeten, wenn sie etwas zu sagen haben, würden die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren."

7

Dienstag, 12. Oktober 2010, 15:06

Der Sledge hat schon bezahlt und alles was er bekommen hat ist eine Bestellbestätigung
Der Sledge soll sich selbst die Rechnung ausstellen? :D
Eingeschränkter Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr!


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8

Dienstag, 12. Oktober 2010, 15:10

Der Sledge hat schon bezahlt und alles was er bekommen hat ist eine Bestellbestätigung

Öhm, da war der Sledge dann aber wirklich ein "ganz klein wenig" ungeschickt, wenn sein Geld schon weg ist :stuhl:
Dann haste jetzt quasi auch keine Bestätigung über die Zahlung... natürlich Deinen Bankauszug, oder ist das auch noch bar gelaufen :confused:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »knüxi« (12. Oktober 2010, 15:11)


9

Dienstag, 12. Oktober 2010, 15:52

Der Sledge hat schon bezahlt und alles was er bekommen hat ist eine Bestellbestätigung

Öhm, da war der Sledge dann aber wirklich ein "ganz klein wenig" ungeschickt, wenn sein Geld schon weg ist :stuhl:
Dann haste jetzt quasi auch keine Bestätigung über die Zahlung... natürlich Deinen Bankauszug, oder ist das auch noch bar gelaufen :confused:


Die Rechnung bekommt man ja nicht immer vorab, sondern zahlt zuweilen aufgrund einer "Auftragsbestätigung". Anschliessend bekommt man die Ware nebst beiliegender Rechnung. Das ist ja soweit nicht ungewöhnlich
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10

Dienstag, 12. Oktober 2010, 15:55

Der Sledge hat schon bezahlt und alles was er bekommen hat ist eine Bestellbestätigung

Öhm, da war der Sledge dann aber wirklich ein "ganz klein wenig" ungeschickt, wenn sein Geld schon weg ist :stuhl:
Dann haste jetzt quasi auch keine Bestätigung über die Zahlung... natürlich Deinen Bankauszug, oder ist das auch noch bar gelaufen :confused:


Die Rechnung bekommt man ja nicht immer vorab, sondern zahlt zuweilen aufgrund einer "Auftragsbestätigung". Anschliessend bekommt man die Ware nebst beiliegender Rechnung. Das ist ja soweit nicht ungewöhnlich

Davon hab ich schon auch mal gehört :pfeif: [auch wenn ich mich bei so kleinen Firmen nicht drauf einlass]... wichtig wäre mir v.a. der Punkt, ob Du bar oder unbar gezahlt hattest.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »knüxi« (12. Oktober 2010, 15:58)


11

Dienstag, 12. Oktober 2010, 17:45

Der Sledge hat schon bezahlt und alles was er bekommen hat ist eine Bestellbestätigung
Der Sledge soll sich selbst die Rechnung ausstellen? :D
Genau so würde ich es machen.
Rechne die Sachen über das Geschäft ab und hefte die Bestellbestätigung dazu. Evtl. ein Bild, die Ware selbst oder ein Handbuch etc. griffbereit haben.
Falls das widererwartend ein Steuerprüfer bemängelt, weist du auf die Korrespondenz mit der Firma hin (e-mails in der sie die Rechnung versprechen).
Fertig. Dann können die sich damit rumschlagen. Ist es kein extrem hoher Betrag im Vergleich zu den sonstigen Ausgaben deiner Firma, würde ich mir da wenig Sorgen machen. Zur Not, wenn es ganz dumm läuft oder sollte der Mensch extrem pingelig sein, mußt du die Sache zwar wieder rausnehmen bei der Prüfung, Probleme gibt es da aber meines Wissens nicht. Das sollte halt nicht gerade bei der Hälfte deiner Buchungen vorkommen.
Gruß skunk

Quercus

Wilddieb

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12

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 08:29

geanu das ist es, was ich mit ersatzbeleg meine.
die prüfer akzeptieren es in der regel, das man einen bezahlvorgang auch ohne rechnung geltend macht
bestellbestätigung, kontoauszug, vielleicht eine korresondenz und bild/kopie vom handbuchdeckel/garantiekarte und das reicht dann meist.
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13

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 08:32

Alles klar. Euch vielen Dank!
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