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Original von Waschbär
Das Problem ist - glaube ich - bei Prof. van Dusen und wahrscheinlich auch bei anderen Produktionen, dass man für die einzelnen Musikstücke Gebühren an die Rechteinhaber zahlen muss. Ganz zu Schweigen vom Autor und den Sprechern.
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Original von Lezin
Aber Radiohörspiele sind doch kostenlos zu hören, abgesehen von den GEZ Gebühren. Wenn ich ein Radiohörspiel ins Netz stelle, bereichere ich mich dadurch nicht und dem produzierenden Sender entgehen keine Einnahmen.
Sicherlich ist das Tauschen von Radiohörspielen anders zu bewerten als kopiergeschützte Musik CDs zu tauschen.
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Original von Dodo
Gema gebühren aber dann nur, wenn Urheberrechtlich geschütze Musikstücke in dem Radiohörspiel verwendet werden, oder??? Das war ja bei Prof. van Dusen das Problem und auch bei Jonas, der letzte Detektiv. Wenn eigene Musik für das Hörspiel komponiert wurde, die nicht geschützt wurde, würden ja keine GEMA-Gebühren anfallen....
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Original von Silke
Würde gerne wissen ob man Radiohörspiele ins Netz stellen darf? oder ist das verboten?