So ich hab die andere Sigurds. Die hier immer als Fälschung betitelt wird. Es ist keine kriminelle Fälschung sonder einfach eine normale nach Pressung bei der Veränderungen vorgenommen wurden um einen Unterschied zur alten erst Pressung zu erhalten. Damit sie nicht zu überteuert bei eBay gehandelt wird. Es war um 2000 herum ein bayrisches Presswerk gewesen das sich irgendwie die Rechte gesichert hat für diese nach Pressung. Um diese seltene lp den Sammlern wieder zu gänzlich zu machen. Das hab ich aus sicherer Quelle. Ein Bekannter von mir hat damals eine ganze Menge dieser LPs direkt ab Werk für Stück 10 DM geordert.
Also es ist ne offizielle nach Pressung, nix mit krimineller Energie.
Hallo Hörspieler2013,
da bist du leider falsch informiert, es handelt sich mitnichten um eine seriöse Nachpressung, egal was man dir da jetzt erzählt hat. Ich habe die Sache damals genau beobachtet und im Detail verfolgt (von mir ist übrigens die Darstellung, auf die Öhrchen verwiesen hat), da ich selbst zu den ersten Betrogenen gehörte. Als für Hörspiele dieser Art Höchstpreise erziehlt wurden, tauchten auf einmal auf dem Markt (bei Ebay und auch bei verschiedenen Händlern) verstärkt neuwertige Sigurd-LPs auf. Kein einziges dieser Angebote sprach von einer Nachpressung (das wäre ja ok gewesen), sondern die Platten wurden in kleinen Zahlen explizit als seltene Originale angeboten, die - wie es manchmal vorkommt - aus einem zufälligen Restposten stammen sollten. Dies führte dazu, dass damals Preise so um die 150 DM dafür erzielt wurden. Das war eindeutig Betrug, zumal derjenige, der die Sachen gepresst hatte, sie auch selbst bei Ebay anbot (Name ist bekannt). Zum Glück fiel das dann relativ schnell auf, wenn man genau Original und Fälschung verglich. Erste Hinweise gab es damals im Hans-Rudi-Wäscher-Fanclub, wo das Thema auch im Internet groß diskutiert wurde und auch Hansrudi Wäscher sich äußerte. Nach Wäschers Auskunft und den Informationen des Clubs, von deren Mitgliedern auch schon einige betrogen worden waren, lag von seiner Seite für die Fälschung definitiv keine Nachpresserlaubnis vor. Gleichzeitig scheute man sich allerdings, die Sache rechtlich an die große Glocke zu hängen, weil es zu dem Betreffenden offenbar noch andere Geschäftbeziehungen gab, die man als gewichtiger einstufte als den Schaden, der durch die Nachpressung entstand.
Ich war damals auch bereits bei meinem Rechtsanwalt, um mich bezüglich entsprechender Schritte beraten zu lassen. Der konkrete Schaden, den ich persönlich hätte geltend machen können, war aber letztlich nicht ausreichend, zumal die Verkäufer der Platte einen Rückzieher machten, behaupteten, sie wären selbst betrogen worden, mir aber gegen Rückgabe der Platte die den Betrag erstatten würden. Damit war der Klagegrund für mich nicht mehr gegeben.
Den massenweisen Verkauf der Fälschung über Ebay als Original durch den Fälscher haben wir damals in einer konzertieren Aktion des CLH dadurch gestoppt, dass wir konsequent alle Bieter angemailt haben, dass es sich um eine Fälschung handelt, sie also bitte den Betrag nicht überweisen sollten. Das ging damals noch, weil die Käufer sichtbar waren und über das Kontaktformular angeschrieben werden konnte. Zur allgemeinen Information habe ich mir dann damals noch das Original besorgt und einen genauen Vergleich aller Punkte erstellt (schon weil's mich interessiert hat). Da der Verkäufer sich zum Pushen auch selbst beboten hat (es gab damals ein Tool, mit dem man das analysieren konnte), hat er das natürich auch mitbekommen. Nach einiger Zeit hat der Verkäufer es dann mit dem Betrug aufgegeben und die Sachen nur noch als "Nachpressung" angeboten. Ab dem Zeitpunkt war dagegen nichts mehr zu sagen, denn wenn man eine Fälschung als Fälschung verkauft, muss jeder selbst wissen, ob ihn die Platte trotzdem interesssiert, zumal der Preis dann ganz normal bei den üblichen 5-10 Euro pro Platte liegt, die man so für normale Sachen bekommt, wenn sie gut erhalten sind. Über den Euphemismus "Nachpressung" kann man dann hinwegsehen.
Es bleibt aber festzuhalten, dass eine Platte, die man nachpresst, um sie gezielt zwecks höherer Erlöse als Original zu verkaufen, schlicht eine in betrügerischer Absicht erstellte Fälschung ist. Eine reguläre Nachpressung hätte dann übrigens auch als solche gekennzeichnet werden müssen, mit neuer Jahreszahl der Herstellung einschließlich der üblichen Pflichtnachweisexemplare bei der deutschen Nationalbibliothek. Ist aber alles logischerweise nicht passiert.
Gruß Bruze