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1

Donnerstag, 22. August 2013, 14:49

Geht ihr wählen?

Geht ihr wählen?

Insgesamt 22 Stimmen

68%

Ja, auf jeden Fall. (15)

23%

Ja, ich mach Briefwahl. (5)

5%

Weiß noch nicht, vermutlich aber schon. (1)

5%

Nö, interessiert mich nicht. (1)

0%

Keine Ahnung, wohl eher nicht.

0%

Nein, definitiv nicht aus Protest.

0%

Ich darf (noch) nicht wählen.

Hab gerade mit einem Kollegen über den lahmen Wahlkampf gelästert. Daher wollte ich mal in die Runde fragen, wie hier so die Bereitschaft ist seine Stimme für die nächsten Jahre abzugeben. Bei mir sind gleich zwei Wahlen angesetzt. Zur Bundestagswahl gibt es noch gratis eine Landtagswahl. Roland Kochs ewiger Kronprinz dessen Namen mir gerade mal wieder entfallen ist und Thorsten Schäfer-Gümbel (der mit der Brille) kloppen sich um die hessischen Regierungsfleischtöpfe.

Ich werde wohl Briefwahl machen. Bin zwar ehrlich gesagt politisch desillusioniert, aber man hofft ja doch irgendwie durch strategisches wählen, irgendwie das kleinere Übel rauszuschlagen bzw. wenigstens gewissen Themen ein Gewicht zu geben. Ins Wahllokal werde ich mich allerdings nicht schleppen. Nicht nur weil mir die Hackfressen den Aufwand ins Wahllokal zu stiefeln dann doch nicht wert sind, sondern weil ich an dem Tag schon der holländischen Küste bin. :dance:

joe adder

praktiziert MOVEMBER das ganze Jahr, jedes Jahr!

Beiträge: 7 110

Wohnort: Land der Antipoden

Beruf: Gentleman

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2

Donnerstag, 22. August 2013, 20:35

Nö, weil ich nen Erstwohnsitz im Ausland habe und die Politik in Deutschland keinen Einfluss auf mich hat.
"Warum sollte ich mich fürchten? Ich kenne keine Furcht."

Für meine Fotos auf EYEEM: The Art Of Daydreaming <== bitte hier klicken!

LibussaKrokus

Grumbeersupp un' Quetschekuche

Beiträge: 3 503

Wohnort: Judikativenhausen

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3

Donnerstag, 22. August 2013, 22:38

Ja, selbstverständlich gehe ich wählen, schon immer . . . und werde es tun, solange ich noch bei Verstand bin!

Wenn's nach mir ginge, gäbe es nicht das Wahlrecht, sondern die Wahlpflicht! Wer nicht wählen geht, wird mit fetten Bußgeldern belegt!

Ich hasse diese wohlstandverwöhnten Idioten, die sich an einem gemütlichen Sommerabend über die Politik und ihre Protagonisten auslassen und in einem Nebensatz erwähnen, dass sie selbst ja schon lange nicht mehr an die Urne gehen! :angryfire: Da laufe ich dann zur Hochform auf! Die sind immer völlig fertig, wenn ich meine So-so-du-bist-Nichtwähler-Scheiße über sie ausschütte! Wer nicht wählen geht, hat sein Recht verwirkt, sich in irgendeiner Form über den Zustand der Welt im Allgemeinen, unseres Landes im Speziellen, oder eben über die Politiker, egal von welcher Partei, auszulassen!

Mir geht dieses ganze Geseiere so dermaßen auf den Keks. :careful:

Wählen ist Pflicht, nicht Kür!
Nothing makes a father happier than seeing his daughter with a smile on her face and her boyfriend with fear in his eyes!

Glück ist wie furzen. Wenn man es erzwingt, kommt nur Scheiße raus!

4

Freitag, 23. August 2013, 09:13

Gruß
Gonzales

5

Freitag, 23. August 2013, 09:30

Ich werd' wählen gehen. Jede nicht abgegebene Stimme ist in die falsche Richtung ...
Im Augenblick nehme ich sehr viele Strömungen im Netz wahr, die mich vermuten lassen, daß der Trend immer mehr in Richtung Splitterpartei geht, und nicht jede davon würde ich gern in der Regierung sehen.
Obwohl's momentan wieder auf eine große Koalition hinauszulaufen scheint :keineahnung:

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

6

Freitag, 23. August 2013, 11:08


Das ist ja das Schlimme. Und Pispers ist noch harmlos. Wenn Schramm loslegt weiß man zum Schluss nicht, ob man lachen oder sich die Pulsadern öffnen soll.

Ich kenn den Laden namens Politikbetrieb von innen. Hab mich mal als Jugendensünde wählen lassen und einiges an Lebenszeit in Fraktions-, Ausschuss- und Stadtparlamentssitzngen verbrannt. Dazu der Kontakt mit den Leuten die das Ganze professionell betreiben und in Wiesbaden, Berlin und Brüssel hockten bzw. noch hocken. Meine Erwartungen als gebürtiger Zyniker waren weiß Gott nicht hoch, aber selbst die wurden noch meilenweit unterboten.

Irgendwann hat man sich mit dem Gedanken abgefunden, dass sich nichts ändern wird. Dazu müsste es schon einen richtig großen Knall geben. Dumm nur, dass beim letzten großen Knall rund 70 Mio auf der Strecke geblieben sind.

Aber was soll's. Ich wähle eigentlich nur noch, in der Hoffnung Feinheiten mit meiner kümmerlichen Stimme mitbeeinflußen zu können.

@Lib: Du meinst es sicherlich gut und auch ich verdrehe immer die Augen wenn irgendwelche Bierbäuche ihre Stammtischweisheiten zum Besten geben, aber dummerweise haben die in einer Sache wirklich recht: grundlegend wird sich nichts ändern. Der letzte wirkliche Umschwung war im Westen '69 und im Osten '89. Wobei - wenn man die Rechnung weiterführt wird 2019 ein recht interessantes Jahr. :D

7

Freitag, 23. August 2013, 11:16

Der letzte wirkliche Umschwung war im Westen '69 und im Osten '89. Wobei - wenn man die Rechnung weiterführt wird 2019 ein recht interessantes Jahr.


Wäre dann aber 2009 gewesen ;)

8

Freitag, 23. August 2013, 11:33

Der letzte wirkliche Umschwung war im Westen '69 und im Osten '89. Wobei - wenn man die Rechnung weiterführt wird 2019 ein recht interessantes Jahr.


Wäre dann aber 2009 gewesen ;)
Stimmt! 20er- statt 30er-Rythmus. Naja, dann war es halt die Weltwirtschaftskrise '08. Geändert hat sich leider nichts. Also doch kein Muster.

9

Freitag, 23. August 2013, 14:02

"Bei der nächsten Wahl wähle ich das BigMac-Menü mit einer großen Cola !" :prost:

10

Freitag, 23. August 2013, 22:10


*puh*
Sicher hat er Recht, allerdings wird seine Kritik hier in einen etwas falschen Zusammenhang gestellt. Die Aufnahme stammt aus der Version 2012 seines Programms "bis neulich" (erschien irgendwann 1. oder 2. Quartal 2012, auf jeden Fall entstand die Aufnahme während der Zeit, als Wulff bereits ab- und Gauck noch nicht angemeldet war), und im Kern reicht diese Nummer bereits mindestens zehn Jahre zurück. Das ist pauschale Parteien- und Systemschelte. Zu der anstehenden Bundestagswahl, deren Kandidaten und Programme hat er sich schon bei weitem konkreter geäußert, dies aber in Form diverser kleinerer Kolumnen oder bei jeweils anstehenden Auftritten, da wird er auch deutlich differenzierter.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
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Mittwoch.
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Perry

bringt Angsthasen nach Muffenhausen

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11

Samstag, 24. August 2013, 12:06


Wenn's nach mir ginge, gäbe es nicht das Wahlrecht, sondern die Wahlpflicht!
Was sollte das denn bringen? Dann wird doch der zur Wahl gezwungene Wähler alles daran setzen, dass sein Wahlzettel ungültig ist und man hat wieder kein Ergebnis! Oder soll die Stimmabgabe mittels Schulterblick überprüft werden (und wenn man dann schon dabei ist, könnte man ja auch gleich korrigierend eingreifen)?

Mir sind Wahlen mittlerweile absolut gleichgültig. Klar ist, dass, wie auch immer die Wahl ausgehen mag, für mich nichts spürbar Gutes dabei herauskommt. Oder verkürzt: Es ist doch einerlei, ob mir das Geld aus der linken oder rechten Tasche gezogen wird.

Wenn ich zur Wahl gehen sollte, was durchaus auch wetterabhängig sein kann, wird sicherlich keine der "etablierten" Parteien meine Stimme erhalten.
"Wo bist du gerade?" - "In der Bredouille!" - "Hach. Frankreich! Wie schön."

Instagram: Vinylianer

12

Mittwoch, 28. August 2013, 10:16

Passend zum Thema:

Wahlrecht nur bei besonderer Verbundenheit


Mal davon abgesehen, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner richterlichen Überprüfung standhalten würde (es scheint nur ein betroffener Kläger zu fehlen), fragt man sich schon was sich da manche Damen und Herren einbilden. Wahlrecht ist bürgerliches Grundrecht. Das kann man nicht so einfach zugestehen oder eben auch nicht, wenn einem danach ist. Aber gut, wenn man sieht wie oft die Bundesregierung/etablierten Parteien in den letzten Jahren vom BVerfG abgekanzelt wurden, muss man im besten Fall Inkompetenz und im schlimmesten Fall Verfassungsfeindlichkeit unterstellen. :rolleyes:

13

Mittwoch, 28. August 2013, 10:57

Wahlrecht ist bürgerliches Grundrecht. Das kann man nicht so einfach zugestehen oder eben auch nicht, wenn einem danach ist.

Au, daaa wär' ich vorsichtig. Das Wahlrecht an sich ist nicht im Grundgesetz verankert. Dort steht sehr wohl, daß Wahlen stattfinden müssen und man eine Wahlberechtigung erlangt, wenn das 18. Kerzchen auf der Torte gebrannt hat, aber die ganzen Feinheiten sind in separaten Gesetzen geregelt. Du kannst auch Deine Wahlberechtigung verlieren, kein Problem - das schließt das Grundgesetz nicht aus.

Ich weiß nicht, ob diese Regelung vor dem Gericht bestehen würde, aber sie kommt mir schon ein bißchen sonderbar vor ... warum sollte ein Deutscher, der sich längere Zeit im Ausland aufhält, kein Recht haben, die deutsche Politik mitzubestimmen? :gruebel:

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

14

Mittwoch, 28. August 2013, 12:29

Das Nährere mag ein Bundesgesetz regeln, aber bislang gab es nur zwei Gründe das Wahlrecht zu verwehren. Entweder Knast oder Unzurechnungsfähigkeit. Die kann man ohne Zweifel als schwerwiegende Gründe und damit im Juristendeutsch als Schranken des Wahlrechts sehen. Aber um im Juristendeutsch zu bleiben - es gibt die sogenannten Schranken-Schranken. Also die Beschränkungen derartiger Beschränkungen. Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt kann wohl kaum als derart schwerwiegend eingestuft werden. Zumal - wer sich die Mühe macht im Ausland Wahlunterlagen anzufordern, impliziert ja damit schon seine Verbundenheit zu Deutschland und sein Interesse an der deutschen Politik. Spezielle Kenntnisse braucht er nicht vorzuweisen, denn diese kann man auch nicht von einem Inlandsdeutschen verlangen. Auch wenn man zugegebenermaßen bei manchen Mitbürger arg in Versuchung geraten könnte, sie mal vor dem Wählen einen kleinen Test ausfüllen zu lassen. :grins:

15

Mittwoch, 28. August 2013, 13:59

Das Nährere mag ein Bundesgesetz regeln, aber bislang gab es nur zwei Gründe das Wahlrecht zu verwehren. Entweder Knast oder Unzurechnungsfähigkeit.

Nun ja, das "bislang" ist eigentlich falsch; da gab es im Laufe der Jahre unterschiedliche Regelungen. Im wesentlichen gilt heute:
Unzurechnungsfähigkeit - ja, auch im erweiterten Sinn, wenn Du also unter entsprechende Vormundschaft gestellt wirst ...
Knast - jein. Mal salopp gesagt: wenn Du wegen pillepalle ein paar Wochen gesiebte Luft geatmet hast, passiert Deinem Wahlrecht nix. Ab einem Jahr Bau wird Dir das passive Wahlrecht für ein paar Jahre gesperrt (Du darfst wählen, aber nicht gewählt werden). Dann, wenn ein Gericht laut aufschreit "Boah, die Verrätersau", weil Dir Landesverrat oder Wahlfälschung oder ähnliches nachzuweisen ist, bist Du sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht vorübergehend los.
Es gibt auch noch die Version "Richterspruch". Art. 18 GG:

Zitat

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Das ist dann so ziemlich der ultimative Stinkefinger, den Dir das Vaterland zeigen kann. Ob ein entsprechendes Urteil jemals ergangen ist, weiß ich nicht. Aber wenn, hat sich der Verurteilte bestimmt nicht mehr lieb gehabt gefühlt. Steht dennoch in der Verfassung, insofern könnte es auch zum Einsatz kommen.

Zitat

Die kann man ohne Zweifel als schwerwiegende Gründe und damit im Juristendeutsch als Schranken des Wahlrechts sehen. Aber um im Juristendeutsch zu bleiben - es gibt die sogenannten Schranken-Schranken. Also die Beschränkungen derartiger Beschränkungen. Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt kann wohl kaum als derart schwerwiegend eingestuft werden. Zumal - wer sich die Mühe macht im Ausland Wahlunterlagen anzufordern, impliziert ja damit schon seine Verbundenheit zu Deutschland und sein Interesse an der deutschen Politik.

Ich weiß nicht, ob das aussreicht ... Vor zwanzig Jahren hätte ich mir wahrscheinlich einen Spaß draus gemacht, aus dem Ausland irgendwelche geistig verwirrten oder Spaß-Parteien zu unterstützen, wenn ich mir sicher gewesen wäre, während der nächsten Legislaturperiode nicht von den Auswirkungen betroffen zu sein :spot:
Ich habe keine AHnung, warum dieser Passus im BWahlG erlassen wurde - ich würde lieber erst mal die Begründung dafür lesen, bevor ich eine Diskussion darüber führe :D

Zitat

Spezielle Kenntnisse braucht er nicht vorzuweisen, denn diese kann man auch nicht von einem Inlandsdeutschen verlangen. Auch wenn man zugegebenermaßen bei manchen Mitbürger arg in Versuchung geraten könnte, sie mal vor dem Wählen einen kleinen Test ausfüllen zu lassen. :grins:

Vielleicht sollte man mal bei dem einen oder anderen Wähler über eine Abtretung des Wahlrechts zugunsten eines an der deutschen Politik interessierten Steppenindianers nachdenken ...

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

16

Sonntag, 1. September 2013, 14:52

Ich gehe in jedem Fall wählen, da alles andere ein Nein zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wäre - und die finde ich gut.

Fast alle, die sich über Politik beklagen, und dann ihren Hintern nicht einmal hochbekommen, um zur Wahl zu gehen, werden wohl erst recht nicht aktiv selbst mal etwas in die Hand nehmen, um in Bürgerinitiativen, in Parteien, an ihrem Ort oder anderswo etwas ändern zu wollen.

Es gibt 34 Parteien und irgendwo auch für jeden eine wählbare - wenn man sich denn mal selbst ein Meinung bilden würde und bereit wäre, für diese einzustehen.

Auf eine unmotivierte Rumjammerei ohne Inhalt kann ich gerne verzichten.

17

Montag, 2. September 2013, 12:44

Zitat

Knast - jein. Mal salopp gesagt: wenn Du wegen pillepalle ein paar Wochen gesiebte Luft geatmet hast, passiert Deinem Wahlrecht nix. Ab einem Jahr Bau wird Dir das passive Wahlrecht für ein paar Jahre gesperrt (Du darfst wählen, aber nicht gewählt werden). Dann, wenn ein Gericht laut aufschreit "Boah, die Verrätersau", weil Dir Landesverrat oder Wahlfälschung oder ähnliches nachzuweisen ist, bist Du sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht vorübergehend los.
Es gibt auch noch die Version "Richterspruch". Art. 18 GG:
Keine Ahnung wie das war bzw. mittlerweile ist. Mein Stand dazu ist schon etwas älter. Da haben sich Gefängnisinssasen einer JVA beschwert vom Wahlrecht ausgeschlossen zu sein und haben geklagt. Vor Gericht haben sie dann verloren. Ist allerdings schon lange her (glaube ich 90er) und ich habe keine Ahnung in welcher Instanz das war. Gut möglich das es in Bayern war und die Sache im Nachklapp dann anders verlaufen ist, sobald die Sache auf Bundesebene kam und rechtsstaaliche Prinzipien angewendet wurden.

Zitat

Das ist dann so ziemlich der ultimative Stinkefinger, den Dir das Vaterland zeigen kann. Ob ein entsprechendes Urteil jemals ergangen ist, weiß ich nicht. Aber wenn, hat sich der Verurteilte bestimmt nicht mehr lieb gehabt gefühlt. Steht dennoch in der Verfassung, insofern könnte es auch zum Einsatz kommen.
Gute Frage, ob es das jemals gab. Da ich es aber bislang nicht mal im Zusammenhang mit den Guillaumes gehört habe, würde ich gefühlt nein sagen.

18

Montag, 2. September 2013, 13:56

Zitat von »Leo der Lumpensammler«

Gut möglich das es in Bayern war und die Sache im Nachklapp dann anders verlaufen ist, sobald die Sache auf Bundesebene kam und rechtsstaaliche Prinzipien angewendet wurden.

"Rechtsstaatliche Prinzipien" - anders als in Bayern, ne? :spot:

Zitat

Zitat

Das ist dann so ziemlich der ultimative Stinkefinger, den Dir das Vaterland zeigen kann. Ob ein entsprechendes Urteil jemals ergangen ist, weiß ich nicht. Aber wenn, hat sich der Verurteilte bestimmt nicht mehr lieb gehabt gefühlt. Steht dennoch in der Verfassung, insofern könnte es auch zum Einsatz kommen.
Gute Frage, ob es das jemals gab. Da ich es aber bislang nicht mal im Zusammenhang mit den Guillaumes gehört habe, würde ich gefühlt nein sagen.

:schwitz:

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

19

Montag, 2. September 2013, 14:12

Zitat

"Rechtsstaatliche Prinzipien" - anders als in Bayern, ne? :spot:
Was willste machen? Diese Video fasst die Situation bei unseren buckligen Verwandten doch sehr schön zusammen. Und sein wir mal ehrlich - wir brauchen die Bayern um jeden Tag daran erinnert zu werden, dass wir dafür dankbar sein sollten, dass unsere Eltern keine Geschwister sind. :grins:

LibussaKrokus

Grumbeersupp un' Quetschekuche

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Wohnort: Judikativenhausen

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20

Montag, 2. September 2013, 15:21

Und sein wir mal ehrlich - wir brauchen die Bayern um jeden Tag daran erinnert zu werden, dass wir dafür dankbar sein sollten, dass unsere Eltern keine Geschwister sind. :grins:

Holla, wo haste denn den Kommentar ausgepackt? Bei aller Kritik an den Südländern . . . damit schlitterst du ganz schön weit am guten Geschmack vorbei! :nö:
Nothing makes a father happier than seeing his daughter with a smile on her face and her boyfriend with fear in his eyes!

Glück ist wie furzen. Wenn man es erzwingt, kommt nur Scheiße raus!