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Dienstag, 15. Juni 2004, 12:39

Mietrecht: Neuer Besitzer, muß ich jetzt raus?

Hallo Leute,
kennt sich hier vieleicht jemand mit Mietrecht aus, oder hatte schon mal einer ein ähnliches Problem??
Folgendes ist hier z.Zt. los:
Meine Freundin und ich wohnen seit 2 Jahren in einem Fachwerkhaus zur Miete. Nun muß unser jetziger Vermieter die Häuser der Hofschaft leider verkaufen, da uns der Preis aber zu hoch ist, kommt ein Eigenkauf nicht in Frage.
Da wir nicht mit dem Gedanken hier eingezogen sind, nach dieser kurzen Zeitspanne wieder unsere 7 Sachen zu packen, waren wir doch sehr schockiert, als unser Vermieter sich mit seiner Absicht an uns wannte.
Jetzt die Frage, mit der ich mich an euch wende:
Wenn der neue Eigentümer "Eigenbedarf" ankündigt, wie Lange dürfen wir dann noch hier wohnen bleiben?
"Man entdeckt keine neuen Erdteile,
ohne den Mut zu haben,
alte Küsten aus dem Auge zu verlieren."

Andre' Gide


Gruß

Torben

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zwerg74« (15. Juni 2004, 13:02)


2

Dienstag, 15. Juni 2004, 13:14

Auch bei Eigenbedarf gelten die normalen Kündigungsfristen.
Da ihr erst seit zwei Jahren da wohnt beträgt die Kündigungsfrist leider nur drei Monate. :(
Liebe Grüße
Nico

Interpunktion und Orthographie des Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.




3

Dienstag, 15. Juni 2004, 13:15

Zitat

Original von Nicola
Auch bei Eigenbedarf gelten die normalen Kündigungsfristen.
Da ihr erst seit zwei Jahren da wohnt beträgt die Kündigungsfrist leider nur drei Monate. :(


ich dachte immer das wäre mindestens ein jahr, oder so.

muss mann nicht den eigenbedarf auch begründen ???

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Luke Danes« (15. Juni 2004, 13:16)


4

Dienstag, 15. Juni 2004, 13:28

RE: Mietrecht: Neuer Besitzer, muß ich jetzt raus?

Der neue Besitzer tritt automatisch in den Mietvertrag ein.
Also zuerst mal da nach den Kündigungsfristen sehen!

Wenn er kündigt habt ihr nach dem Gesetz eine dreimonatige Kündigungsfrist (erst nach 5 Jahren erhöht sich diese Frist).

Prüfe genau, ob die Kündigung formal in Ordnung ist (Widerspruchsbelehrung, Eigenbedarfsbegründung usw).

Mietrecht

5

Dienstag, 15. Juni 2004, 13:29

Zitat

Original von Thomas
ich dachte immer das wäre mindestens ein jahr, oder so.

Könnte in diesem Fall sogar sein, da eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt wird. Da kann es Sperrfristen geben, die aber regional verschieden sind!

Hab zum Beispiel hier was gefunden:
"Denn das Kündigungsrisiko wegen Eigenbedarfes erhöht sich freilich nach einer Umwandlung, da die meisten Käufer sich genau deswegen eine Eigentumswohnung zulegen, weil sie selbst dort einziehen möchten. Um dieses Risiko zu reduzieren, wird die Eigenbedarfskündigung in Umwandlungsobjekten kraft Gesetzes wenigstens drei Jahre lang ausgeschlossen"

Zitat


muss mann nicht den eigenbedarf auch begründen ???

Natürlich muss er das. Und sollte sich herausstellen, dass die Begründung falsch war, ist der Vermieter auch Schadenersatzpflichtig.
Liebe Grüße
Nico

Interpunktion und Orthographie des Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nicola« (15. Juni 2004, 13:34)


6

Dienstag, 15. Juni 2004, 15:07

Stimmt, nach neuem Mietrecht ist die Sperrfrist mindestens 3 Jahre lang, kann aber durch Rechtsverordnung auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.

Nach den 3 Jahren kann er aber in jedem Fall kündigen, wenn er vergleichbaren Wohnraum anbieten kann - was die Rechtsverordnungen praktisch sinnlos macht.

Zudem ist fraglich, ob hier überhaupt eine Umwandlung vorliegt. Es gibt zB keine Teilungserklärung. Es wird nicht ein Haus in mehrere Eigentumswohnungen umgewandelt - die Mietsache ist ja das ganze Haus! Möglicherweise gibt es also keine Sperrfrist.

Dodo

Neu und jetzt mit Bart

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7

Dienstag, 15. Juni 2004, 17:08

Zitat

Original von Tobiashi
Zudem ist fraglich, ob hier überhaupt eine Umwandlung vorliegt. Es gibt zB keine Teilungserklärung. Es wird nicht ein Haus in mehrere Eigentumswohnungen umgewandelt - die Mietsache ist ja das ganze Haus! Möglicherweise gibt es also keine Sperrfrist.


Das ist wohl der springende Punkt. Aber auf jeden Fall mal ne Begründung abwarten, wenns überhaupt zu ner Kündigung kommt und die dann gegebenenfalls mal nem Anwalt zeigen, ob die soweit ok ist. Wir hatten das umgekehrte Problem, die Eltern meiner Freundin hatten ein Haus gekauft und wir wollten da einziehen und mussten erst mal die ganzen Mieter da rauskriegen...Egal wie, sowas ist immer irgendwie doof! Wünsch euch auf jeden Fall viel Glück, kannst ja mal schreiben, wie die Sache ausgegeangen ist. toi toi toi *überdieschulterspuck*
Im letzten Jahr voller Schaffensdrang: Mein Buch: Meine CD: --> Schall & Rauch - Die große Frage <-- Have fun! :DD

8

Dienstag, 15. Juni 2004, 17:08

Zitat

Original von Tobiashi
Nach den 3 Jahren kann er aber in jedem Fall kündigen, wenn er vergleichbaren Wohnraum anbieten kann - was die Rechtsverordnungen praktisch sinnlos macht.


Nicht umbedingt, denn etwas vergleichbares zu finden, dürfte etwas schwierig werden :]

Zitat


Zudem ist fraglich, ob hier überhaupt eine Umwandlung vorliegt. Es gibt zB keine Teilungserklärung. Es wird nicht ein Haus in mehrere Eigentumswohnungen umgewandelt - die Mietsache ist ja das ganze Haus! Möglicherweise gibt es also keine Sperrfrist.


Genau das haben wir schon vermutet X(
Jetzt heißt es abwarten und Kaffe schlürfen


Aufjeden Fall schon mal ein großes Dankeschön für die Antworten
"Man entdeckt keine neuen Erdteile,
ohne den Mut zu haben,
alte Küsten aus dem Auge zu verlieren."

Andre' Gide


Gruß

Torben

9

Mittwoch, 16. Juni 2004, 14:12

Zitat

Original von zwerg74

Zitat

Original von Tobiashi
Nach den 3 Jahren kann er aber in jedem Fall kündigen, wenn er vergleichbaren Wohnraum anbieten kann - was die Rechtsverordnungen praktisch sinnlos macht.


Nicht umbedingt, denn etwas vergleichbares zu finden, dürfte etwas schwierig werden :]


Ich weiß nicht was "vergleichbar" in diesem Kontext bedeutet und wie das in der Rechtsprechung gesehen wird. Aber es muss sicherlich kein Fachwerkhaus sein. Ein Haus mit vergleichbarer Wohnfläche usw. dürfte wohl genügen. Ob es der gleiche Ort oder nur in der Region sein muss, wäre auch interessant. Je nachdem, wo ihr wohnt, könnte es also von ganz einfach bis nahezu unmöglich sein ein solches Angebot zu machen.

Wenn ich an meine Zeit in Ludwigshafen denke - vergleichbare Wohnungen sofort zu mieten - gar keine Problem.
Heute hier in Waldenbuch - keine Chance. Für Mietwohnungen gibt es ellenlange Wartelisten bei den Maklern und ohne Makler geht gar nichts...

10

Mittwoch, 16. Juni 2004, 16:29

Hallo Tobiashi,
ich denke vergleichbar heißt in unserem Fall nat. nicht ein Fachwerkhaus, aber es sollte sich im Preis und der Größe vergleichen lassen. Mit dem Umfeld (Lage) bin ich mir jetzt nicht so sicher, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es Vergleichbar wäre, von einer Lage Nahe Naturschutzgebiet(akt.) auf eine innerstädtische Lage zu verweisen.
Naja, noch ist ja nichts entschieden und es kann ja auch gut sein, dass der Käufer alle Häuser der Hofschaft kauft, oder halt nur dieses und nicht Eigenbedarf ankündigt....
"Man entdeckt keine neuen Erdteile,
ohne den Mut zu haben,
alte Küsten aus dem Auge zu verlieren."

Andre' Gide


Gruß

Torben