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Montag, 9. August 2004, 10:25

Radio während der Arbeit?

Wieder einmal habe ich eine Frage :D Kann der Arbeitgeber generell das Radio hören am Arbeitsplatz verbieten oder gibt es sogar Gesetze, die vorschreiben, dass zumindest ein betriebsbereitesRadio vorhanden sein muss, damit man in Notsituationen informiert werden kann?

Die Frage hat folgenden Hintergrund: einer meiner Verwandten ist Angestellter bei der Stadt, d.h. er gehört zu der fahrenden Truppe und setzt Straßenlaternen in Stand, pflegt Grünanlagen, etc. Die Vorgesetzten haben ihm und seiner Truppe untersagt während der Arbeit Radio zu hören. Die Begründung war, dass die Stadt nicht für GEZ-Gebühren aufkommen kann. Der Gegenvorschlag, dass die Angestelleten die GEZ übernehmen wurde abgelehnt.

Für mich hört sich das ein wenig fadenscheinig an und ich hab zumindest mal irgendwo gehört, dass am Arbeitsplatz ein Radio nicht verboten werden kann...

Chocolatminz

Schrumpelmei

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2

Dienstag, 10. August 2004, 10:49

Ich hab keine Ahnung wie es rechtlich aussieht, aber ich find es ultraarm den Leuten gerade bei Tätigkeiten, die nicht die allerletzte Konzentration erfordern, das Radiohören generell zu verbieten. :(

Gruß, Choco

3

Dienstag, 10. August 2004, 11:33

Die Argumentation ist in der Tat fadenscheinig, da für selbst mitgebrachte Geräte der Mitarbeiter für die Anmeldung und die Zahlung der GEZ-Gebühren zuständig ist. Nur wenn der Betrieb selbst das Radio zur Verfügung stellt muss es auch die Gebühren zahlen.

Ich kenne allerdings eine ganze Reihe Betriebe, wo es verboten ist Radio zu hören, weil es die Sicherheit beeinträchtigen könnte oder weil dort Publikumsverkehr herrscht. Ob das nun zulässig ist weiß ich nicht. Von einer Regelung, dass ein Radio für Notfälle vorhanden sein muss hab ich jedenfalls noch nichts gehört.

In deinem geschilderten Fall trifft wohl beides nicht zu und gerade bei Leuten, die beruflich mit nem Auto bzw. LKW unterwegs sind dürfte ja das Argument Verkehrsfunk ziehen. ;)
Liebe Grüße
Nico

Interpunktion und Orthographie des Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.




Clavelina

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4

Dienstag, 10. August 2004, 19:09

Zitat


Radio oder TV am Arbeitsplatz: Keine Gebührenpflicht für Arbeitgeber
19. 03. 2004
Ein Unternehmen muss keine Rundfunkgebühren für die Nutzung privater Radios oder Fernseher zahlen, die von seinen Mitarbeitern am Arbeitsplatz genutzt werden. Dies sei ausschließlich Angelegenheit der Angestellten und nicht des Arbeitgebers, so urteilt das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einer Entscheidung vom 23. Januar 2004. (Az.: 6 K 1658/03 und 6 K 2524/02)

Zahlen müsse derjenige, der tatsächlich über die Geräte verfüge. Bringe ein Arbeitnehmer Fernseher oder Rundfunk in eine Firma, so führe die Nutzung nicht zu einer Gebührenpflicht des Arbeitgebers.

Damit gab das Gericht einem Autozulieferer aus Baden-Württemberg recht, der gegen entsprechende Gebührenbescheide der Gebühreneinzugzentrale (GEZ) und des für diese Region zuständigen Südwestrundfunks (SWR) geklagt hatte. Das Gericht lehnte die Zahlungspflicht ab und ließ auch keine Revision zu.

Das Unternehmen hatte außerdem darauf hingewiesen, dass seine Betriebsordnung eine Aufforderung an die Mitarbeiter enthalte, die an der Arbeitsstätte genutzten Rundfunkgeräte bei der GEZ anzumelden.


Ansprechpartner/in: Winfried Riedl Tel: (0941) 5694-326


Quelle: http://www.ihk-regensburg.de/aktuelles_d…&back=reden.cfm

Zumindest läßt dies darauf schließen, daß es keine grundsätzlichen Verbote für Radios am Arbeitsplatz gibt. Aber vielleicht gibt's hier ja den einen oder anderen Juristen, der mehr weiß?

Im Zweifelfsfall gilt heutzutage wohl - Der Arbeitgeber hat IMMER recht, egal wie blödsinnig seine Regeln sind. X(
Es ist besser, ein einziges kleines Licht zu entzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.
(Konfuzius)

Clavelina

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5

Dienstag, 10. August 2004, 19:12

Hier nochwas

Zitat


Radiohören am Arbeitsplatz
Wollen Sie als Arbeitgeber verbieten, dass im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört wird, müssen Sie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG beachten. Denn das Verbot des Radiohörens betrifft die betriebliche Ordnung und das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Betrieb, nicht aber die Art und Weise, wie der einzelne Mitarbeiter seine Arbeit zu leisten hat (BAG, Beschluss vom 14.01.1986, Aktenzeichen: 1 ABR 75/83; in: BB 1986, Seite 1087).


Quelle: http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/…tikel00885.html

Das Verbot des Radiohörens am Arbeitsplatz ist nichtig, wenn der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Das scheint ein möglicher Ansatz zu sein :)
Es ist besser, ein einziges kleines Licht zu entzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.
(Konfuzius)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Clavelina« (10. August 2004, 19:16)


LarsHolmqvist

Those were the days...

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Wohnort: Hamburg - Das Tor zur Welt

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6

Dienstag, 10. August 2004, 20:03

Zitat

Original von Clavelina
Hier nochwas

Zitat


Radiohören am Arbeitsplatz
Wollen Sie als Arbeitgeber verbieten, dass im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört wird, müssen Sie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG beachten. Denn das Verbot des Radiohörens betrifft die betriebliche Ordnung und das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Betrieb, nicht aber die Art und Weise, wie der einzelne Mitarbeiter seine Arbeit zu leisten hat (BAG, Beschluss vom 14.01.1986, Aktenzeichen: 1 ABR 75/83; in: BB 1986, Seite 1087).


Quelle: http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/…tikel00885.html

Das Verbot des Radiohörens am Arbeitsplatz ist nichtig, wenn der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Das scheint ein möglicher Ansatz zu sein :)


Stimmt, Arbeitgeber und Betriebsrat müßten eine Betriebsvereinbarung aufsetzen.
I still believe in love at first sight - Nothings´s impossible

7

Mittwoch, 11. August 2004, 09:10

Danke sehr :) Das hilft mir und vorallem meinem Onkel sicher weiter :knuddel: