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irina

kriseninterventionsteam

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1

Dienstag, 9. November 2004, 16:28

tierhalterhaftung im mittelalter

das würde so manch einem tierhalter heute sehr zupass kommen, was? :D


Aus dem Sachsenspiegel (Landrecht II 40)

Wenn ein Tier Schaden anrichtet, wer den bezahlen soll. Welches Recht der Richter deswegen hat.
§ 1. Wessen Hund oder Eber oder Pferd oder Ochse oder welch Vieh es sei, einen Mann oder anderes Tier tötet oder lähmt, sein Herr soll den Schaden nach rechtem Wergeld oder seinem Wert ersetzen, wenn er es wieder in seinen Besitz nimmt, nachdem er die Tat erfuhr.
§ 2. Jagt er es aber fort und nimmt er es nicht in Hof und Haus auf noch füttert und tränkt er es, dann ist er an dem Schaden unschuldig. Dann nehme jener das Tier wegen seines Schadens, wenn er will.
§ 3. Vieh braucht keine Gerichtsgebühren an den Richter zu bezahlen wegen seiner Tat.

laut sachsenspiegel mussten übrigens auch tiere, die zeuge einer vergewaltigung geworden waren, enthauptet werden, um die erinnerung an die tat vollständig auszulöschen. :gruebel:
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

2

Dienstag, 9. November 2004, 17:14

RE: tierhalterhaftung im mittelalter

Zitat

Original von erja
laut sachsenspiegel mussten übrigens auch tiere, die zeuge einer vergewaltigung geworden waren, enthauptet werden, um die erinnerung an die tat vollständig auszulöschen. :gruebel:

Stimmt tatsächlich. Darüber hinaus wurde auch noch das Haus angezündet, um den Ort der Tat zu beseitigen, da diese Räumlichkeiten offiziell entweiht waren. Aber die netteste Passage aus diesem Gesetzeszyklus hat der Sachsenspiegel ausgelassen:
Wenn die Frau nach einer Vergewaltigung schwanger wurde, dann blieb das Haus stehen, die Tiere am Leben und die Drecksau, die die Frau vergewaltigt hatte, konnte ungestraft ihrer Wege gehen.
Grund: Im Mittelalter glaubte man, daß eine Frau nur dann schwanger werden konnte, wenn sie beim Geschlechtsverkehr Lust empfand. Kleine logische Operation auf der Indizien-Beweisebene: wenn sie schwanger war, hatte sie also Lust empfunden und damit war es keine Vergewaltigung, sondern höchstens ein netter Quickie (diese Wortschöpfung gab es damals natürlich noch nicht, aber die Beschreibung kommt diesem neumodischen Begriff sehr nahe).
Noch netter: wenn die Frau auch noch verheiratet war und von einem Vergewaltiger schwanger wurde, dann war das demnach Ehebruch. Darauf gab's damals nicht viel ... lebendig begraben oder verbrennen, wenn ich mich richtig erinnere.

Wer sich noch für die Bestrafung der Ehebrecher im Laufe der Geschichte interessiert - die ist sehr interessant :harhar: Bei den ollen Germanen wurden ehebrechende Frauen so lange mit Peitschen von Dorf zu Dorf getrieben, bis sie tot zusammenbrachen (für Männer setzte es Schläge, aber ... na ja, die brauchte man ja noch zum Kriegführen und Verteidigen ... also blieben sie am Leben).
Im Mittelalter wurden meistens die weiblichen Fremdvögler auf den Scheiterhaufen gestellt, die männlichen wurden gehenkt (Verbrennen ist fies; Hängen ist bei richtiger Praxis ein schneller Tod). Wobei es in einigen Regionen auch passieren konnte, daß die Leute am Leben blieben, allerdings wurde ihnen eine Niere entfernt, dem damals allgemein anerkannten Sitz der menschlichen Lust.
Unter Friedrich II wurde den weiblichen Ehebrechern die Nase abgehackt. Die Männlein kamen mit ein bißchen Rüge davon.
Ach ja - die coolste und konsequenteste Bestrafung für Ehebrecher gab's übrigens bei den ollen Griechen: man rammte ihnen kurzerhand einen großen Rettich in den Arsch :harhar:

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."

3

Dienstag, 9. November 2004, 18:08

RE: tierhalterhaftung im mittelalter

Zitat

Original von Skywise
Wobei es in einigen Regionen auch passieren konnte, daß die Leute am Leben blieben, allerdings wurde ihnen eine Niere entfernt, dem damals allgemein anerkannten Sitz der menschlichen Lust.

Hatten die einen Dusel, dass die damals noch nicht wussten, dass es eigentlich das Gehirn ist. :rofl:


Aber insgesamt kann man doch echt froh sein in der heutigen Zeit zu leben. Waren ja ziemlich barbarische Zeiten damals. Aber wahrscheinlich werden unsere Nachfahren das auch mal über uns denken. :DD
Liebe Grüße
Nico

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irina

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4

Dienstag, 9. November 2004, 20:42

das ist ja eigentlich total strange. einerseits hatten die überhaupt kein problem damit, tiere als sache abzutun, andererseits haben sie tieren aber ein bewusstsein zugesprochen gesprochen...
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Kirschblüte

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5

Mittwoch, 10. November 2004, 13:42

RE: tierhalterhaftung im mittelalter

Zitat

Original von Nicola
Aber insgesamt kann man doch echt froh sein in der heutigen Zeit zu leben. Waren ja ziemlich barbarische Zeiten damals. Aber wahrscheinlich werden unsere Nachfahren das auch mal über uns denken. :DD


Leider gibt es in manchen Ländern immer noch barbarische Zeiten. Ich möchte z. B. nicht in KSA leben. Da hat ein Kamel noch mehr Rechte als eine Frau. Tja, die stecken halt noch voll im Mittelalter. :{

Gruß

Kirschblüte