Ich ärgere mich gerade sehr, weil meine Freundin unberechtigt ein Knöllchen bekommen hat. Ihr wurde um 17:12 Uhr zur Last gelegt, mit abgelaufener Parkscheibe zu parken, d.h. Höchstparkdauer um eine halbe Stunde überschritten. Die Parkscheibe stand aber auf 15:30 und Parkdauer war 2 Stunden, d.h. sie hätte bis 17:30 Uhr dort stehen können. Ich selber habe den Wagen um 17:22 Uhr weggesetzt. Das haben wir dem Ordnungsamt auch mitgeteilt, aber von denen kommt nur lapidar, dass die Beamtin auf der Parkscheibe 15 Uhr erkannt haben will. Und das reicht?! Das ist doch pure Willkür!

Wenn die wollen, können die ja Knöllchen verteilen, wie die lustig sind.

Schützt einen denn nichts vor solch einem Vorgehen?

Habt Ihr ähnliche Fälle erlebt?