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ARD-Tagung in Bremen (v.l.n.r.): Heinz Glässgen (Intendant RB), Thomas Gruber (ARD-Vorsitzender und BR-Intendant) und Günter Struve (ARD-Programmdirektor) (Bild: Laumann)
Weil die ARD über den Ablauf der jüngsten Runde der Rundfunkgebührenerhöhung unzufrieden ist, zieht der öffentlich-rechtliche Senderverbund vor das Bundesverfassungsgericht, um bei der Festlegung der Rundfunkgebühren in Zukunft Klarheit zu haben. Diesen Schritt beschlossen die Intendanten der ARD bei ihrer heutigen Tagung in Bremen. "Das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung weist Defizite auf", so die ARD-Intendanten, daher werde man Verfassungsbeschwerde einlegen. Den Ländern bietet die ARD Gespräche an, mit dem Ziel, Rechtssicherheit für die Zukunft herzustellen.
Kernpunkt der Auseinandersetzung ist laut dem ARD-Vorsitzenden Thomas Gruber nicht die Höhe der Rundfunkgebühren, sondern wie über den Umfang der Gebührenerhöhung befunden wurde. Die jüngste Rundfunkgebührenerhöhung fiel geringer aus als von ARD und ZDF einkalkuliert, weil sich die Länder über die Empfehlung der unabhängigen KEF- Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hinweggesetzt hatten. Der ARD geht es nach eigenen Worten auch um die "Sicherung der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Daher sieht es die ARD laut Gruber als unabdingbar an, "dass sich die genannten Verfahrensmängel in der Zukunft nicht wiederholen. Mehr Rechtsklarheit liegt im Interesse aller Beteiligten."
Quelle: Blickpunkt:Film

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Doch keine ARD-Verfassungsbeschwerde?
Bevor die ARD in Sachen Rundfunkgebühren beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegt, sucht der Senderverbund offenbar noch einmal das Gespräch mit den Ministerpräsidenten. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, hat der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber den Ministerpräsidenten in einem Schreiben mitgeteilt, er sei an Gesprächen interessiert, "um auszuloten, ob es andere Mittel und Wege gibt, für die Zukunft das von der ARD angestrebte Ziel im Zusammenwirken mit den Ländern zu erreichen". Wie die Möglichkeiten einer Einigung aussehen könnten, ist seitens der ARD laut FAZ noch unklar. Im Gespräch sei hier eine Koppelung der Gebühren an die Lebenshaltungskosten, was die Länder bereits vor Jahren vorgeschlagen hatten, dabei aber auf den Widerstand der Sender gestoßen waren. ZDF-Intendant Markus Schächter hatte dagegen vorgeschlagen, die Höhe der Rundfunkgebühren künftig per Verordnung festzulegen, wobei allerdings die Landtage außen vor blieben und sich der Einfluss der Politik auf die Ministerpräsidenten konzentriere. Nach der jüngsten Kursänderung der ARD sind sich jetzt in jedem Fall beide öffentlich-rechtlichen Anstalten einig, dass man das Gespräch mit den Ministerpräsidenten suchen wolle. In der Hinterhand will die ARD weiterhin die Option einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe behalten.
Quelle: Blickpunkt:Film