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Samstag, 10. September 2005, 17:24

Bonusmeilen gehören der Firma

Beschäftigte, die auf Dienstreisen mit dem Flugzeug Bonusmeilen erwerben, müssen diese auf Wunsch ihres Arbeitgebers für weitere Dienstflüge einsetzen.

Bonusmeilen sind als Rabatt anzusehen, die zwar im Außenverhältnis dem Arbeitnehmer zugewendet werden, im Innenverhältnis jedoch dem Arbeitgeber zustehen, da die Dienstreisen in seinem Interesse und auf seine Kosten unternommen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (AZ: 14 Sa 496/05).

In dem konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter auf Dienstreisen Bonusmeilen gesammelt und für private Flüge genutzt. Als der Arbeitgeber eine Anweisung herausgab, die Geschäftsleitung monatlich über die gesammelten Meilen zu informieren und die aufgelaufenen Bonuspunkte nur noch für Dienstreisen zu nutzen, klagte der Angestellte dagegen. Die Richter wiesen die Klage allerdings ab.

quelle: stern
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Samstag, 10. September 2005, 18:43

Zurecht, wie ich finde. Wäre irgendwie ungerecht, wenn dienstliche Bonusmeilen privat genutzt werden könnten.
Gruß Molo