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Montag, 12. September 2005, 10:08

Wo sich Gentechnik im Supermarkt versteckt

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in deutschen Supermärkten bisher kaum zu finden. Sie müssen speziell gekennzeichnet werden - und gerade deshalb trauen sich viele Hersteller mit diesen Produkten noch nicht auf den Markt.

Gänzlich frei von Gentechnik ist auch das heutige Lebensmittelsortiment nicht: Gentechnisch veränderte Bestandteile dürfen in geringen Spuren in allen Lebensmitteln vorhanden sein. Auch müssen Milch oder Fleisch von Tieren, die mit genmanipulierten Pflanzen gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden.

Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Broschüre: "Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet"
Artfremde Gene tagtäglich zu verzehren ist nichts Neues
Mit der vereinfachenden Bezeichnung "Gen-Food" sind Lebensmittel gemeint, bei deren Herstellung in irgendeiner Weise gentechnische Verfahren beteiligt waren. Gene an sich sind in jeder Zelle enthalten. Mit jedem Lebensmittel, das Pflanzen-, Tier- oder Bakterienzellen enthält, nimmt der Mensch massenweise Gene auf, die bei der Verdauung in ihre Bestandteile zerlegt werden. Täglich Millionen artfremder Gene zu verzehren, ist für die Menschheit also nichts Neues.

Auch die Kreuzung verwandter Arten - und damit der Austausch von Genen - ist altbekannt. Doch über diesen natürlichen Austausch hinaus werden bei der Gentechnik fremde Gene von nicht verwandten Organismen gezielt in andere Organismen eingepflanzt. Der gentechnisch veränderte Organismus (GVO) erhält dadurch die gewünschten Eigenschaften eines anderen Lebewesens.

Kennzeichnungspflicht gilt EU-weit seit April 2004
Die Gene tragen Informationen, die von lebenden Organismen abgelesen und in Eiweißmoleküle umgesetzt werden. Und genau da liegt das Problem: Diese Proteine können beim Menschen beispielsweise Allergien auslösen oder zu Unverträglichkeiten führen. Aus diesem Grund muss etwa ein Nussallergiker wissen, ob ein Sojaprodukt möglicherweise Nussgene - und damit auch Nusseiweiße - enthält.

Sollten die Lebensmittelhersteller künftig vermehrt GVO-Produkte auf den Markt bringen, kann die Kennzeichnung allerdings schon bei einer einfachen Tiefkühlpizza kompliziert werden: Bei den Tomaten könnte es sich um gentechnisch veränderte Anti-Matsch-Tomaten handeln, der Käse könnte mittels veränderter Milchsäurebakterien hergestellt worden sein und das Öl stammt von dank Gentechnik herbizidresistentem Raps. In diesem Beispiel ist die Tomate selbst ein GVO, der Käse enthält GVO und das Öl wurde aus einem GVO gewonnen. Ob nachweisbar oder nicht, alle drei Fälle müssen gekennzeichnet werden. Das gilt seit April 2004 EU-weit.

Es gibt noch Lücken
Anders sieht es beim Schokoladenpudding zum Nachtisch aus: Er könnte etwa Maisstärke enthalten, in die unbeabsichtigt ein halbes Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile geraten sind, und Milch von Kühen, die mit gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial gefüttert wurden. Doch keine der Zutaten muss den "gentechnisch-verändert"-Vermerk auf dem Etikett tragen: Kleine Mengen von GVO wie im Fall der Maisstärke im Pudding sieht der Gesetzgeber locker. Denn Spuren können leicht schon beim Anbau durch Pollenflug vom Nachbarfeld hinein gelangen, aber auch beim Transport oder bei der Herstellung lässt sich eine leichte Vermischung nicht immer vermeiden. Unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Spuren von bis zu 0,9 Prozent verpflichten daher nicht zur Kennzeichnung.

Greenpeace gehen die Kennzeichnungsregeln nicht weit genug
Ebenfalls müssen Milch, Eier oder Fleisch von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet sein, denn sie enthalten keinen gentechnisch veränderten Bestandteil. Der Umweltorganisation Greenpeace ist diese Regelung ein Dorn im Auge. Gentechnisch veränderte Pflanzen würden nicht "rein gewaschen", indem sie verfüttert werden, kritisiert Marcus Nürnberger, bei Greenpeace als Sprecher für Gentechnik zuständig.

Die freiwillige Aufschrift "Ohne Gentechnik" ist Produkten vorbehalten, bei denen der Einsatz von GVO auf allen Verarbeitungsstufen einschließlich der Fütterung ausgeschlossen ist. Einzig sehr geringe unvermeidbare Spuren toleriert der Gesetzgeber sogar in "Ohne-Gentechnik"-Waren.

Nachweis ist schwierig bis unmöglich
Ob alle Produkte halten, was ihre Kennzeichnung verspricht, überprüfen die amtlichen Lebensmittelüberwacher der Bundesländer. Schwierig sei dies bei solchen Produkten, bei denen durch chemische Analysen im Nachhinein nicht festgestellt werden kann, ob es aus GVO hergestellt wurde oder nicht, erklärt der Lebensmittelchemiker Hans-Ulrich Waiblinger vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg.

Zwar müsse bei allen Lebensmitteln aus GVO über die gesamte Liefer- und Verarbeitungskette lückenlos dokumentiert werden, dass GVO-Rohstoffe verwendet wurden. Bei nicht gekennzeichneten Produkten beruhe die Überprüfung aber häufig allein auf der vorhandenen Dokumentation des Herstellers, der Lieferanten und Vorlieferanten, erklärt Waiblinger. Der Hersteller muss die Geschichte seiner Lebensmittelzutaten daher genau kennen, selbst wenn seine Rohstoffe auf einem anderen Kontinent wachsen.

quelle: stern
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