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1

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 13:47

Coverbilder in Katalog - rechtlich ok ?

Ich hab da mal noch ne Frage ...

Es gibt ja viele Preiskataloge, wo von den Sammlerstücken Bilder abgedruckt sind ( z.B. Platten-Preiskatalog, Comic-Figuren-Preiskatalog, etc. )
Ausserdem sind ja auch auf vielen Hörspiel-Internetseiten die Cover abgebildet.

Die Frage:
Wie wäre eigentlich dann die Rechtslage beim Abdrucken von Covern in einem Hörspielkatalog ? Gibts da Urheberrechtlich keine Einwände ?

:gruebel:

Würde mich freuen wenn da wer was weiss ...

:yaya:

2

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 14:03

Im Prinzip bedarf es bei jeder Abbildung die Einwilligung des Rechteinhabers. Auf den privaten Seiten wird es stillschweigend geduldet. Ich weiß aber, dass es einen Fall gab, wo jemand um die Erlaubnis bat, aber sie nicht bekam, bestimmte Cover auf der Seite zu verwenden.
Gruß Molo

3

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 20:42

woher weiss man denn dann wer der Rechteinhaber bei den alten Hörspielen ist, dies nicht mehr gibt bzw. wos die Label garnimmer gibt ?

:gruebel:

4

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 20:55

Das musst du herausfinden. Sehr viele Label sind in die Universal übergegangen.
Gruß Molo

irina

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5

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 21:10

Zitat

Original von Hobse
woher weiss man denn dann wer der Rechteinhaber bei den alten Hörspielen ist, dies nicht mehr gibt bzw. wos die Label garnimmer gibt ?

kann gut sein, dass mans gar nicht weiß und auch nicht rauskriegt. jegliche bemühungen, es rauszufinden, helfen dir aber nichts, im fall des falles.

ich weiß das deshalb so genau, weil ich vor genau diesem problem bei der bildbeschaffung für das geschichtsbuch, das ich gerade produziert habe, stand. um ein beispiel zu nennen: bei uns ging es u.a. um alte sammelkarten aus dem dritten reich; z.B. ein foto des fackelzugs anlässlich der machtergreifung.
fotograf: nicht zu ermitteln, stand da nicht.
verleger der sammelkarte: kein verlag zu ermitteln (oder verlag nicht mehr existent, das weiß ich nicht mehr).
tatsache ist aber: das urheberrecht verfällt 70 jahre nach tod des urhebers. da man den urheber aber nicht kennt, kann man auch nicht sagen, ob er überhaupt schon tot ist, wann er gestorben ist und noch viel weniger, ob er nicht alle nutzungsrechte an irgendjemanden abgetreten hat im falle seines todes.
drei bildagenturen hatten dieses bild zum verkauf / zur reproduktion angeboten. ohne garantie. sprich: du kannst es da für 200 euro kaufen, die agenturen übernehmen aber keine garantie im falle einer rechteklage des urhebers. (suuuuuper!)

lange rede, kurzer sinn: ich wills so sagen: das risiko, dass was kommt, ist nicht sehr hoch. wenn aber was kommt, hast du pech gehabt. zumindest, wenn derjenige, der die recht hat, es drauf anlegt. es hilft dir – wie gesagt – überhaupt nichts, ob du dich bemüht hast oder nicht. wenn du auf nummer sicher gehen willst: lass die finger von sowas.

wieso fragst du? willste nen hörspielkatalog auf den markt bringen?
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

6

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 21:19

Zitat

Original von erja
wenn du auf nummer sicher gehen willst: lass die finger von sowas.

wieso fragst du? willste nen hörspielkatalog auf den markt bringen?


Danke Erja

Zum einen hab ich schon öfters dran gedacht, dass es doch schöner wäre einen gedruckten Katalog in den Händen zu halten.
Auch in verbindung mit der Idee eines HSP-Museums oder einer HSP-Ausstellung.
Ich werd ja immer wieder mal gefragt ob ich mal wieder ne Ausstellung mit meinen Bildern machen will. Will ich nicht. Aber ne Ausstellung von (meinen) Hörspielen würde mich reizen. Und meistens gibts zu Ausstellungen auch Kataloge.
Zum anderen stöber ich echt so gern in (vor allem ) der hörspielwelten Seite, nur denk mich mir (besonders am Abend) oft dass es schöner wäre nur einfach so zu blättern und nicht am PC zu sitzen.

Ach ja :menno: ... Träume und Schäume. Im Prinzip hab ich eh keine Zeit für sowas und des nervt mich echt X( weil ich einfch so n arger HSP-Fan bin.
c est la vie ...
aber danke für die ausführliche Antwort :kiss:

7

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 22:57

Mach doch einfach einen (privaten) Katalog und verteil ihn an (private) Freunde. Preis = Herstellungskosten.

8

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 09:26

Bei Bildern mit unbekanntem Rechteinhaber empfiehlt sich mit der Veröffentlichung des Fotos ein deutlich sichtbarer Hinweis, der den Rechteinhaber auffordert, mit dem Nutzer in Kontakt zu treten, um evtl. Regreßforderungen geltend zu machen und das Archiv (wenn man das Bild dort her hat) in solchen Fällen seitens des Benutzers von evtl. Ansprüchen der Berechtigten freizustellen.

Die Forderungen werden übrigens nicht astronomisch. Ein Rechteinhaber, der denkt:"Das ist ja schon gedruckt, da lang ich richtig zu!", fällt auf die Nase. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich auf die für einen solchen Fall typischen Lizenzkosten.

Trotzdem würde ich mir ein solches Projekt genau überlegen. Die Risiken sind schwer zu überschauen und der Aufwand ist ziemlich heftig...

irina

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9

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 10:05

Zitat

Original von Tobiashi
Die Forderungen werden übrigens nicht astronomisch. Ein Rechteinhaber, der denkt:"Das ist ja schon gedruckt, da lang ich richtig zu!", fällt auf die Nase.

dem kann ich (leider) nicht zustimmen; wir hatten gerade so einen fall und die forderung war sehr wohl astronomisch. ebenso wie die summe, die wir als vergleich zahlen mussten...
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

10

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 10:42

Na gut, bei einem Vergleich spart man sich die die Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einem verlorenen Prozeß auflaufen würden. Der kann also höher ausfallen als die reinen Lizenzkosten.

Wenn der Unterschied zwischen üblichen Lizenzkosten und Vergleich aber extrem groß war, ist irgendwas schief gelaufen...

11

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 16:13

Es gibt aber noch 2 Bereiche, in denen ich bezweifle, dass die Urherberrechte überhaupt wirksam sind.

Erja, vielleicht weisst du da ja bescheid.

1. Wenn ich jetzt nen Katalog z.B. "Hörspiele der 70er & 80er" machen würde, dann wär das doch eine geschichtliche Sache. Haben da die 70 Jahre urheberrecht trotzdem Bestand ?

2. Wenn ich einen Katalog "Meine Hörspiele" mache, in denen nur die Hörspiele abgebildet sind, die ich auch tatsächlich besitze, dann muss ich doch sagen: Alles was ich selbst besitze ist mir doch dann auch vorbehalten abzubilden sprich zu fotographieren. :keineahnung:und auch zu veröffentlichen.

Lieg ich da falsch ?

Mir geht es eben nicht unbedingt um einen Katalog der vollständig sein muss was den Inhalt angeht. Mit Preisen etc. hab ich eh nichts am Hut, wenn dann vielleicht Hinweise auf die Seltenheit wie es z.B. bei den Hörspielwelten praktiziert wird.
Abgesehen davon würde ich das ganze ja eher als Privatmann wie Poldi es angesprochen hat produzieren und vervielfältien und nicht über den professionellen Buchhandel.

:gruebel: .... hmmm

Wenn ich jedem nachklagen würde, der schon Bilder aus meinen Büchern geklaut bzw. unerlaubt anderweitig verwendet/vervielfältigt hat, wär ich ein reicher Mann.
Aber was wär das für ne Deppen-Mentalität. :{

da muss ich gleich mal n Elefant-Smilie hinmachen, damit ich net grantig werd:

:elefant: :elefant: :elefant:

so jetzt gehts wieder


:ätsch:

irina

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12

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 16:32

Zitat

Original von Hobse
1. Wenn ich jetzt nen Katalog z.B. "Hörspiele der 70er & 80er" machen würde, dann wär das doch eine geschichtliche Sache. Haben da die 70 Jahre urheberrecht trotzdem Bestand ?

ja. nach meiner einschätzung haben sie bestand. ich hab ja auch ein geschichtsbuch gemacht und hatte geschichtlich relevante fotos von ereignissen, die historisch bedeutsam waren. hat mir aber nix geholfen.

Zitat

2. Wenn ich einen Katalog "Meine Hörspiele" mache, in denen nur die Hörspiele abgebildet sind, die ich auch tatsächlich besitze, dann muss ich doch sagen: Alles was ich selbst besitze ist mir doch dann auch vorbehalten abzubilden sprich zu fotographieren. :keineahnung:und auch zu veröffentlichen.

ich denke (!), dass jegliche reproduktion und anschließende veröffentlichung eines kunstwerks von einem künstler, der lebt oder noch keine 70 jahre tot ist, zunächst mal nicht kostenfrei gestattet ist. ausnahme davon ist in jedem fall: festinstallierte kunstwerke auf öffentlichen plätzen. "bewegliche" kunstwerke hingegen darfste schon wieder nicht abfotografieren und veröffentlichen. mit "beweglich" mein ich: foto vom mahnmahl in berlin geht, weil es fest installiert ist. das darfst du. foto vom verhüllten reichstag: darfst du nicht, weil das nur ein temporärer zustand war. dann musste mindestens an die VGBildkunst geld zahlen (und nicht wenig).

aber: ich bin kein jurist und auch kein experte. ich weiß halt nur das so einigermaßen, womit ich im zuge meiner bildbeschaffung zu tun hatte. eventuell solltest du dich einfach mal mit der vgBildkunst in verbindung setzen, evtl. können die dir was sagen?
http://www.bildkunst.de/

Zitat

Wenn ich jedem nachklagen würde, der schon Bilder aus meinen Büchern geklaut bzw. unerlaubt anderweitig verwendet/vervielfältigt hat, wär ich ein reicher Mann.

da kann ich nur sagen: selbst schuld, wenn du's nicht machst. :D das deutsche urheberrecht verleitet geradezu dazu... ;)
»Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick. In besonders spaßigen Fällen alles auf einmal.« (Mae West)

13

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 16:42

Zitat

Original von erja
aber: ich bin kein jurist und auch kein experte. ich weiß halt nur das so einigermaßen, womit ich im zuge meiner bildbeschaffung zu tun hatte.


Danke Erja ... das ist genau richtig, bzw. du bist genau die richtige fü diese Fragen :kiss: Merci

Zitat

Original von erja
da kann ich nur sagen: selbst schuld, wenn du's nicht machst. :D


da bin ich lieber arm ( :lach: ) als ein Arsch.

:kriecher: <--- :dudu:
:elefant: <--- :]

irina

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14

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 16:45

Zitat

Original von Hobse
Danke Erja ... das ist genau richtig, bzw. du bist genau die richtige fü diese Fragen :kiss: Merci

wer weiß... möglicherweise ist das bei solchen werken noch mal was anderes...
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15

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 16:48

was bissl blöd werden würde, die ganzen Rechteinhaber deralten Label, Poly, Peggy, Philips, etc zu finden. Und wenn vieles wirklich zu Universum gekommen sind, dann kann man von so nem Unternehmen eh nicht erwarten dass die was kostenfrei abgeben.

irina

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16

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 16:57

Zitat

Original von Hobse
was bissl blöd werden würde, die ganzen Rechteinhaber deralten Label, Poly, Peggy, Philips, etc zu finden.

wenn du mich fragst, ist das so gut wie unmöglich. die wissen wahrscheinlich nicht mal, ob die rechte bei ihnen liegen oder an die künstler zurückgefallen sind resp. ob sie jemals die alleinigen nutzungsrechte hatten. und überhaupt! ;)

Zitat

Und wenn vieles wirklich zu Universum gekommen sind, dann kann man von so nem Unternehmen eh nicht erwarten dass die was kostenfrei abgeben.

da wär ich mir noch nicht mal so sicher. das problem könnte eher sein, dass sie überhaupt keine aufzeichnugen über die urheber mehr haben. du musst nämlich ja auch noch zwischen urheber- und nutzungsrechten unterscheiden! :D

wenn du wirklich gerne so nen katalog machen willst, sollteste wirklich mal die vg bild kunst kontaktieren. möglicherweise kennen die solche oder ähnliche fälle. und wenn nicht, haste halt n paar cent für ein sinnloses telefonat ausgegeben, das wär ja auch nicht so tragisch.
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