Grundsätzlich darf jeder die Arbeit niederlegen, wenn die Brötchen nicht mehr bezahlt werden.
Aber.
a) Dieses darf erst nach einem geregelten Vorgeplänkel geschehen (deutliche, am besten schriftliche Aufforderung zur Zahlung unter Ankündigung der Verweigerung der Arbeitskraft), für das man am besten einen Rechtsbeistand bemüht, der noch einmal jedes einzelne Wort auf die juristische Goldwaage legt.
b) Meistens (also: mir ist kein Fall bekannt, bei dem es anders gelaufen wäre) führt dieser Weg, wenn er beschritten wird, über kurz oder lang zu einer Auseinandersetzung vor Gericht. Was dann passieren kann, ist natürlich auch nicht schön, vor allem, wenn man bedenkt, daß bei solchen Gelegenheiten auch andere unschöne Dinge ans Tageslicht kommen, die vielleicht zur Insolvenz der Firma und damit zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.
Aus diesen Gründen wäre das Niederlegen der Arbeit wirklich der allerletzte Schritt, den ich empfehlen würde. Eine deutliche Aussprache mit dem Chef über die aktuelle Geschäftssituation halte ich da vorerst mal für die bessere Lösung - wenn die nicht fruchtet, kann man sich immer noch andere Schritte überlegen.
Gruß
Skywise
Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."