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Mittwoch, 2. November 2005, 11:48

Rechtsfrage: Gehalt in Verzug

Mal wieder ne Kleinigkeit für unsere Rechtsexperten: welche Maßnahmen darf/muss ein Arbeitnehmer ergreifen, wenn der Arbeitgeber mit den Gehaltzahlungen in Verzug kommt? In unserer Firma liegen momentan die Nerven blank, einige Kollegen sind dank des fehlenden Gehalts so derbe im Minus, dass sie nicht mal mehr die Tankfüllung mit Karte bezahlen konnten und jeder Geldautomat die Auszahlung verweigert.

Dürfen wir die Arbeit niederlegen, Zinszahlungen fordern, etc? Was kann man tun? :(

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Mittwoch, 2. November 2005, 12:33

Soweit ich weiß darf man keinesfalls die Arbeit niederlegen! Wenn es hart auf hart kommt müßt ihr euch als Mitarbeiter zusammentun und gemeinsam eine externe Insolvenz beantragen. Das ist nicht ganz billig und die Kosten dafür tragt ihr!

Das Gericht entscheidet dann ob tatsächlich eine Insolvenz vorliegt und wenn ja bekommt ihr euer rückständiges Gehalt aus der Insolvenzmasse.

Das positive daran ist, daß ihr 3 Monate lang vom Arbeitsamt Insolvenzausfallgeld bekommt. Das entsricht vom Betrag her eurem Gehalt.

Ich hoffe, das ist soweit richtig. Wurde mir auch so mitgeteilt als sich unsere Firma in einer ähnlichen Situation befand.

Würde mich auf aklle Fälle aber schonmal nach nem neuen Job umsehen, wenn es da so finster aussieht.
:careful: Schattenengel :careful:

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Mittwoch, 2. November 2005, 12:39

das hört sich aber nicht besonders gut an.
da kann man eigentlich nur empfehlen den job zu wechseln

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Mittwoch, 2. November 2005, 12:49

Zitat

Original von JUSTUS
das hört sich aber nicht besonders gut an.
da kann man eigentlich nur empfehlen den job zu wechseln

Auf der Suche bin schon seit über nem Jahr...

Was das Niederlegen der Arbeit angeht ist mein Rechtsverständnis (deckt sich nicht unbedingt mit deutschem Recht ;) ) so, dass der Arbeitgeber nicht seinen vertraglich festgesetzten Verpflichtungen nachkommt und ich nun nicht die entsprechende Gegenleistung bringen muss. Wenn ich meine Telefonrechnung nicht zahle wird die Leitung dicht gemacht bis ich zahle - auch da wird der Vertrag solange ausgesetzt...

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Mittwoch, 2. November 2005, 12:52

Grundsätzlich darf jeder die Arbeit niederlegen, wenn die Brötchen nicht mehr bezahlt werden.

Aber.

a) Dieses darf erst nach einem geregelten Vorgeplänkel geschehen (deutliche, am besten schriftliche Aufforderung zur Zahlung unter Ankündigung der Verweigerung der Arbeitskraft), für das man am besten einen Rechtsbeistand bemüht, der noch einmal jedes einzelne Wort auf die juristische Goldwaage legt.

b) Meistens (also: mir ist kein Fall bekannt, bei dem es anders gelaufen wäre) führt dieser Weg, wenn er beschritten wird, über kurz oder lang zu einer Auseinandersetzung vor Gericht. Was dann passieren kann, ist natürlich auch nicht schön, vor allem, wenn man bedenkt, daß bei solchen Gelegenheiten auch andere unschöne Dinge ans Tageslicht kommen, die vielleicht zur Insolvenz der Firma und damit zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Aus diesen Gründen wäre das Niederlegen der Arbeit wirklich der allerletzte Schritt, den ich empfehlen würde. Eine deutliche Aussprache mit dem Chef über die aktuelle Geschäftssituation halte ich da vorerst mal für die bessere Lösung - wenn die nicht fruchtet, kann man sich immer noch andere Schritte überlegen.

Gruß
Skywise
Radio Liederlicht
Liedermacher & Co.


Mittwoch.
Skywise: "Ja klar ist der Laden super und so, aber ich mach' da trotzdem einen Bogen drum, denn allein für's Umschauen muß man da schon den großen Geldbeutel dabei haben."
Kollegin: "Ach was, das geht auch ohne. Mit EC-Karte zum Beispiel."