Original von leocat
Das mit dem Splitting wäre noch genau meine Frage gewesen - das wird also nicht bis August extra gerechet und erst ab Datum der Heirat zusammen, sondern gilt fürs ganze Jahr? Das beruhigt mich jetzt...
jep, gilt für das ganze jahr. das ist unter anderem ein grund dafür, daß viele noch im dezember heiraten.
das splitting-verfahren bringt im übrigen nur dann etwas, wenn die einkünfte beider ehegatten im kalenderjahr merklich differieren, weil durch das splitting die im einkommensteuertarif implementierte progression abgemildert wird.
zu deutsch und stark vereinfacht (ohne sonderausgaben,außergewöhnliche belastungen oder irgendwelche personenbezogenen entlastungsbeträge) und falls es jemanden interessiert
:
die einkünfte (=einnahmen abzüglich werbungskosten) beider ehegatten werden zusammengerechnet, dann durch zwei geteilt, dann wird der steuersatz für dieses "halbe gesamteinkommen" ermittelt und dann auf das tatsächliche gesamteinkomen angewandt.
beispiel (die angegebenen steuersätze sind hausnummern und NICHT REAL, ich kenn die aber leider nicht auswendig):
ohne splitting (bei getrennter veranlagung):
ehemann 60.000
ehefrau 0.
summe 60.000
DURCHSCHNITTssteuersatz für 60.000= 30 %, Steuer für mann: 18.000
steuer für frau 0, gesamtsteuer 18.000
mit splitting (bei zusammenveranlagung):
summe 60.000, geteilt durch 2 = 30.000
DURCHSCHNITTssteuersatz für 30.000= 20 %
20% von gesamtsumme 60.000=12.000,
steuerersparnis durch splitting: 6.000
bei gleichen jahreseinkommen läuft das ganze ins leere.
hat das jetzt eigentlich irgendjemand zu ende gelesen ?
p.s.: mußte das beispiel nochmal überarbeiten, war nicht ganz korrekt